Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wechselmodell und Lohnsteuerklasse
#1
Hallo,

ich würde mich erneut sehr über ein paar Einschätzungen oder Meinungen zu einem konkreten Problem freuen.

Ganz kurz zusammengefasst sieht die Situation ungefähr so aus:

-Ehe gescheitert aber gutes Verhältnis zur Ex
-seit > 1 Jahr getrennt lebend aber noch nicht geschieden
-einvernehmliche Scheidung wird jetzt in die Wege geleitet
-seit Beginn an wird ein Wechselmodell zur Betreuung des Kindes genutzt
-notarielle Scheidungsvereinbarung wurde erstellt und alle Punkte geregelt:
  • 50/50-Teilung der Betreuung
  • Kindergeld wird an sie ausgezahlt, wird aber geteilt
  • Hauptwohnsitz des Kindes bei mir (ehem. Ehewohnung)
  • ich wechsele in Lohnsteuerklasse 2, Ersparnis wird geteilt
Verhältnis ist wie gesagt prinzipiell gut und freundschaftlich.

Nun die Frage:
Gibt es Probleme, wenn ich in die Lohnsteuerklasse 2 wechseln möchte (und sie dem bereits schriftlich zugestimmt hat)?

Man liest unterschiedliche Angaben im Internet. Oft findet man den Hinweis, dass nur dann in LSK 2 gewechselt werden kann, wenn Hautwohnsitz und Kindergeld beim Antragsteller sind. Stimmt das so? Was sagt das Finanzamt dazu?

Ich möchte auf keinen Fall Hauptwohnsitz, Kindergeld und LSK 2 bei ihr, kann aber natürlich auch nicht verlangen, dass das Kindergeld an mich geht. Ist diese Konstellation mit Wechselmodell irgendwie vorgesehen?

Können mir Nachteile entstehen, wenn ich das jetzt einfach mal so beim Finanzamt beantragen würde?

Vielen Dank
exit
Zitieren
#2
Interessante Frage und meines Wissens nicht abschliessend geklärt. Ich würde den Wechsel in Lohnsteuerklasse 2 einfach mal beantragen und sehen, was passiert. Stimmt das Finanzamt zu, ist der Käse gegessen. Wenn nicht, kannst du überlegen, tiefer in die Sache einzusteigen.

Sehr viel ausmachen wird die Ersparnis von Klasse 2 aber ohnehin nicht, aber das hast du sicher schon durchgerechnet.
Zitieren
#3
Vielen Dank für den Input p__,

das hätte ich noch erwähnen können: die Einsparung ist nicht weiter relevant, stimmt. Im Zweifel würde ich sogar komplett darauf verzichten und ihr alles geben. Es ist mir aber irgendwie emotional sehr wichtig, dass wir wirklich alles gerecht teilen. Wenn Kindergeld an sie geht, möchte ich gern die LSK 2. Ist das unsinnig oder albern? Irgendwie stärkt das mein Gefühl als gleichberechtigter und gleichverantwortlicher Vater. Das ist mir sehr wichtig auch wenn andere das vielleicht lächerlich finden.
Zitieren
#4
Deine Haltung ist verständlich. Ich würde nur nicht zu viel Energie investieren, sie auch durchzusetzen, wenn sich das Finanzamt querstellt. Letztlich zählen trotzdem die tatsächlichen Verhältnisse als gleichberechtigter Vater am meisten.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  frisch getrennt, Lohnsteuerklasse 3 oder 1 ? RudiRakete 4 1.678 20-01-2022, 00:12
Letzter Beitrag: mrsandman
  Lohnsteuerklasse II - zentrale Forderung Shalom Aleichem 3 4.824 05-01-2011, 23:20
Letzter Beitrag: Shalom Aleichem

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste