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Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang
#1
Hallo,
wir betreuten unsere beiden Kinder im Wechselmodell. Für ein Kind konnte die Mutter einen "erweiterten" Umgang im Verhältnis 9/5 erstreiten. Das andere Kind praktiziert weiterhin das paritätische Wechselmodell.
Bei der Berechnung des Kindesunterhaltes für das Kind im Residenzmodell versuche ich nun mein Einkommen zu berechnen bzw. zu bereinigen. In der FAQ las ich von Umgangskosten  (z.B. Fahrtkosten, Wohnmehrkosten und anteiligen Tagessätzen), welche ich einkommensmindernd in der Berechnung ansetzen könnte.

Welche Kosten darf ich für die Betreuung des zweiten Kindes, des Kindes im Wechselmodell, einkommensmindernd ansetzen? Hier beteilige ich mich mit 80% am Unterhaltsbedarf. Diese Kosten stehen mir doch nicht zur Verfügung oder habe ich eine Fehldenke?

Vielen Dank.
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#2
Für ein Kind, das nicht im Wechselmodell betreut wird, sind 100% Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zu leisten. Selbst, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil einen Anteil von 49% an der Betreuung leistet.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Dafür gibt es (noch?) kein einheitliches Berechnungsschema, das kann so und so gerechnet werden, der Richter machts nach Gutdünken. Vor allem bei zwei Kindern in unterschiedlichen Betreuungsmodellen läuft das ohnehin schon üble Stolperdrahtknäuel von Unterhaltsrecht vollends in die wirre Irre. Am meisten Chancen hast du über eine Herabsetzung der Tabellenstufe. Bist du schon ganz oder weit unten, wird es schwierig.
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