02-11-2017, 14:19
Hallo,
wir betreuten unsere beiden Kinder im Wechselmodell. Für ein Kind konnte die Mutter einen "erweiterten" Umgang im Verhältnis 9/5 erstreiten. Das andere Kind praktiziert weiterhin das paritätische Wechselmodell.
Bei der Berechnung des Kindesunterhaltes für das Kind im Residenzmodell versuche ich nun mein Einkommen zu berechnen bzw. zu bereinigen. In der FAQ las ich von Umgangskosten (z.B. Fahrtkosten, Wohnmehrkosten und anteiligen Tagessätzen), welche ich einkommensmindernd in der Berechnung ansetzen könnte.
Welche Kosten darf ich für die Betreuung des zweiten Kindes, des Kindes im Wechselmodell, einkommensmindernd ansetzen? Hier beteilige ich mich mit 80% am Unterhaltsbedarf. Diese Kosten stehen mir doch nicht zur Verfügung oder habe ich eine Fehldenke?
Vielen Dank.
wir betreuten unsere beiden Kinder im Wechselmodell. Für ein Kind konnte die Mutter einen "erweiterten" Umgang im Verhältnis 9/5 erstreiten. Das andere Kind praktiziert weiterhin das paritätische Wechselmodell.
Bei der Berechnung des Kindesunterhaltes für das Kind im Residenzmodell versuche ich nun mein Einkommen zu berechnen bzw. zu bereinigen. In der FAQ las ich von Umgangskosten (z.B. Fahrtkosten, Wohnmehrkosten und anteiligen Tagessätzen), welche ich einkommensmindernd in der Berechnung ansetzen könnte.
Welche Kosten darf ich für die Betreuung des zweiten Kindes, des Kindes im Wechselmodell, einkommensmindernd ansetzen? Hier beteilige ich mich mit 80% am Unterhaltsbedarf. Diese Kosten stehen mir doch nicht zur Verfügung oder habe ich eine Fehldenke?
Vielen Dank.