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Scheidungsantrag aufschieben?
#1
Hallo zusammen,

habe folgende Situation:
- Trennungsjahr läuft in Kürze aus
- Frau hat einen Titel auf Trennungsunterhalt
- monatlich drücke ich derzeit 1000€ an die Frau, und rund 300€ ans Kind ab
- Frau ist erwerbslos
- habe eine Immobilie mit in die Ehe gebracht, die seit Eheschließung max. 50 000€ an Wert zugelegt hat (dem Null-Zins sei "Dank").

Ich überlege nun meiner Frau folgenen Deal anzubieten:
- man bleibt weiterhin verheiratet, aber getrennt
- macht ab sofort Gütertrennung (dadurch entfallen weitere Zugewinnansprüche aufs Haus)
- sie senkt den Trennungsunterhalt freiwillig auf 650€ pro Monat
- sie spart dadurch 450€ monatliche Krankenversicherungskosten, weil sie über mich familienversichert bleiben kann
- und erhält weiterhin Rentenansprüche von mir (als Rentner entgingen mir bei einer Lebenserwartung von 85 Lj. somit jährlich inflationsbereinigt ingesamt rund 1800€ gsetzliche Rente und etwa 700€ betriebliche, also in Summe etwa 2500€)

Wo entstehen mir finanzielle Nachteile durch das weiterhin verheiratet bleiben?
Jedes Jahr das ich länger mit ihr verheiratet bleibe...
- verliere ich etwa. 0,6 Rentenpunkte an sie (entspricht ca. 18€ Monatsbruttorente, also etwa 14€ Monatsnettorente)
- verliere ich etwa 700€ Ansprüche an betrieblicher Altersvorsroge an sie
- riskiere ich, dass der Zugewinn auf die Immobilie jährlich weiter um 5000€ ansteigt
- steigen die Scheidungskosten aufgrund höherer Streitwerte (Mein Anwalt meinte die Kosten für eine Scheidung würden ab 2018 steigen, weil künftig nicht nur Einkommen, sondern auch Vermögen diese erhöht.)
- ich zahle monatlich etwa 66 Euro mehr Krankenversicherungsbeiträge

Vorteil durch den Deal: Ich würde als weiterhin getrennt Lebender (je nach Steuerklasse) 284€ bis 500€ monatlich netto mehr in der Tasche haben. Geld das ich jetzt in der Tasche habe ist mehr wert als in 20 oder 25 Jahren.

Was ist lukrativer, Steuerklasse 3 oder die Steuerrückerstattung für Anlage U über 15000€ gezahlten Unterhalt p.a.?
Wann und wie bekommt i. d. Regel das Finanzamt Wind von einer Trennung/Scheidung?
Übermittelt das Amtsgericht das Scheidungsurteil oder wie erfährt das Finanzamt davon?
Die Idee: Noch länger in Steuerklasse 3 verbleiben, was das Finanzamt nicht weiss, macht es nicht heiss. Big Grin

Die Alternative wäre den Scheidungsantrag sofort loszulassen.
Nach Rechtskraft einer Scheidung hätte meine Frau weiterhin Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt, sie ist aufgrund des Kindes nur eingeschränkt erwerbsfähig, könnte evtl. nur ca. 20 Std. / Woche (tgl. 4 Std. vormittags) arbeiten, solange das Kind im Kindergarten ist. Sie verdiente zuletzt in ihrer Bürotätigkeit bei voller Erwerbstätigkeit rund 1850€ netto monatlich. D.h. mehr als 900 Euro netto fiktives Monatseinkommen wird ihr kein Richter unterstellen, das würde den nachehelichen Unterhalt allerdings nur auf etwa lausige 800€ monatlich senken. Rechne ich noch die günstigere Krankenversicherung mitrein, sänken meine Ausgaben als Geschiedener nur um 266€.

Warum will ich mich nicht scheiden lassen?
- getrennt lebend monatlich mehr Geld zur Verfügung haben als geschieden
- sehe dadurch keine Vorteile (außer Rente, aber da pfeife ich drauf, da es bei meiner Generation ohnehin nur auf altersbedingte Grundsicherungs-Sozialhilfe hinausläuft)
- will ohnehin nie wieder heiraten
- die Scheidung kostet viel und ich zahle trotzdem kaum weniger Unterhalt dadurch

Andere Vorschläge für einen "Deal"?

Danke für Eure Hinweise und Gedanken.

Grüße Dodgy
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#2
Warum kostet ihre KK 450€?
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#3
(30-01-2018, 09:17)Bitas schrieb: Warum kostet ihre KK 450€?
Das ist der Pflichtbeitrag für Erwerbslose. Stichwort: Versicherungszwang bzw. -pflicht.
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#4
- Bleibt ihr verheiratet, wird jedes neue Kind, welches sie schmeisst, rechtlich dein Kind sein. Inkl. BU und KU.
- Der Pflichtbeitrag für die KK ist sehr hoch.
- Die Trennungszeit zählt zur Ehezeit. Je länger ihr verheiratet bleibt, desto größer die Chance, dass du ihr irgendwann mal lebenslang ihr Dasein finanzierst.
- Die Steuerklasse wäre zum nächsten 1.Jan nach Trennung auf die 1 zu wechseln.
- KU kannst du nicht von der Steuer absetzen. Lediglich den TU. Und der ist meine ich auf < 10.000 begrenzt. Die KM wird hierfür ggf. Steuern zahlen müssen, die wiederum von dir zusätzlich zum TU getragen werden müssen. Du bist hier verpflichtet, ihre anteilige Steuerlast zu übernehmen.
- Sie erbt deine Hütte, wenn du ins Gras beisst.
- Zieht sie ne Nummer beim JC, bis du als Nochehemann Ansprechpartner Nummer 1.

Ich würde auf den vermeintlichen Steuervorteil schei**en und so schnell wie möglich die Scheidung durchziehen. Im Anschluss eine D-Day Party schmeissen. (Divorce Day). Dabei das Hochzeitsvideo rückwärts laufen lassen und schauen, wie du ihr den Ring vom Finger nimmst und das Standesamt als lediger verlässt, um im Anschluss mit deinen Kumpels einen drauf zu machen.
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#5
(30-01-2018, 08:32)Maestro schrieb: Die Idee: Noch länger in Steuerklasse 3 verbleiben, was das Finanzamt nicht weiss, macht es nicht heiss.

Du machst dich damit übel erpressbar. Darauf zu vertrauen, dass Damen die sich scheiden lassen brav und lieb jetzt und immerdar den Mund halten anstatt das Finanzamt mit einem anonymen Tip zu versorgen (als Retourkutsche für irgendwas, das ihr irgwann quer im Gedärm liegt), das ist mehr als fahrlässig.
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#6
Der Dame muss noch nicht mal etwas quer liegen. Die braucht doch nur den AE Zuschlag beim JC abgreifen zu wollen. Dafür brauchst sie dann die Steuerklasse 2 und schon fliegt der Betrug auf. Bei reduziertem TU von 650 ohne KK landet sie dort recht schnell.
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#7
Dass das männliche Vertrauen in Frauen riesig ist, sieht man immer wieder, aber dass sogar Exfrauen samt ihrem Anwalt unendlich vertraut wird, ist schon was Besonderes.

Wenn die Situation so ist, dass man mit der Ex immer noch reden kann und sie noch Vernunftargumenten zugänglich ist (was sehr selten der Fall ist), dann einigt euch auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung bzw. einen Ehevertrag vor der Scheidung (z.B. mit vorgezogener Zugewinnausgleich), das macht die Scheidung billiger. Auch begrenztes Realsplitting bei Ehegattenunterhalt bringt steuerlich was, Steuerklasse 3 ist nicht der heilige Gral.
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#8
Ist ein vorgezogener Zugewinnausgleich wirklich günstiger als dies im Scheidungsverfahren durchzukauen?
So eine Scheidungsfolgenvereinbarung kostet doch auch locker 2000€ aufwärts bis sie steht. Was soll die bringen? Meine Frau wird eh auf nichts verzichten wollen.

Mir fehlt derzeit einfach die Kohle für Scheidungskosten und die Begleichung des Zugewinns.

Naja was kann schon gross passieren, wenn das Finanzamt merkt, dass ich auf StKl3 sitze? Die fordern halt nach mit Säumnisaufschlag und Ordnungsgeld.
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#9
(30-01-2018, 11:40)Maestro schrieb: Meine Frau wird eh auf nichts verzichten wollen.

Und da bist du nun schliesslich am Kern des Problems angelangt und an dem Punkt, an dem noch weit mehr deiner Überlegungen zerschellen.

Die Scheidung wird um so billiger, je weniger strittig ist, um so weniger es geht. Und diese gesparten Kosten können gerade beim Zugewinnausgleich durchaus sehr hoch sein. Also nimmt man so viel wie möglich aus der Strittigkeit und regelt es zwischen den Expartnern per Scheidungsfolgenvereinbarung, im Prinzip ein Ehevertrag vor der Scheidung. Die Kostenersparnis können sich beide Expartner zugute kommen lassen. Das wäre vernünftig und am profitabelsten für alle. Ausser für die Anwälte :-)

Und das wollen die Exen eben fast nie. Sie sind ja sowieso immer im Recht und wieso was sparen, wenn man doch alles haben kann? Und wieso dem Lumpen helfen, Geld zu sparen? Wer bis dahin immer noch strikter Realitätsverweigerer war, sollte dann endlich merken, was für dumme und irrational-emotionale Figuren die meisten Personen jenen Geschlechts sind.
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#10
Der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Pflicht Krankenversicherung beträgt ca. 175€ und nicht 450€.
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#11
Ich kapiere den TS nicht. Schreibt er doch selber, dass seine Ex auf nichts verzichten will und wird.
Mit solchen Frauen ist keine Einigung möglich. Diese ganzen theoretischen Überlegungen sind völlig sinnlos.
Die Ex hat ihn am Wickel, er muss ordentlich Unterhalt abdrücken. Die Ex wird das maximieren bis zum Geht nicht mehr.
Momentan ist sie erwerbslos. Sie macht alles richtig.
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#12
Frau ist nervlich durch, die lässt alles die Anwältin wursteln. Freifahrtschein für den Juraboter.
Zur Ausarbeitung einer Scheidungsfolgenvereinbarung würde die Anwältin x Termine einberufen mit endloser Verhandlungen vergleichbar den Koalitions... derzeit Wink

Da kann ich den ganzen Dreck gleich in einem Verbundverfahren vor Gericht durchkauen, geht schneller, weil die Juristen pünktlich zum Mittag und Golfen wollen.

Als Idee fiele mir nur ein der Frau zu sagen, sie solle mit ihrer Anwältin mal einen Entwurf über eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausarbeiten und dann mit zuschicken. Erfahrungsgemäss geht es so herum viel schneller als umgekehrt. Wenn ich Vorschläge mache, wird hunderte mal nachgebessert und jedesmal läuft der Anwaltstaxometer mit.
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#13
(30-01-2018, 16:34)Maestro schrieb: Als Idee fiele mir nur ein der Frau zu sagen, sie solle mit ihrer Anwältin mal einen Entwurf über eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausarbeiten und dann mit zuschicken.
Wenn die Ex dir ihren Vorschlag zusendet, kennst du ihre Maximalforderung. Bei der Variante kann es sein das sich heraus stellt das der Ex Dinge wichtig sind die dir nichts bedeuten. Nicht alles kommt maximal schlimm.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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