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Überobligatorisches Einkommen
#1
Angenommen:
Mein Vollzeit Einkommen bringt der KM bereits mehr als den Mindesunterhalt für die Kinder.
Wenn ich dann nach vollzogener Scheidung nebenher noch was verdiene aber nicht dazu gezwungen bin, wird dies dann automatisch voll als überobligatorisch angesehen?
Oder entscheidet dann ein "Tatrichter"?

Irgendwie beziehen sich die meisten Infos im Netz bei überobligatorischem Einkommen nicht auf den Fall Vater, der bereits allen Verpflichtungen mit dem ersten Einkommen nachkommt,
sondern auf Mamis, die ein behindertes Kind haben, oder unter dreijährige betreuen, oder für Rentner etc.
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#2
Das ist nicht überobligatorisch. Einkommen aus Nebentätigkeit ist unterhaltsrechtlich beachtliches Einkommen, aus dem Kindesunterhalt zu bezahlen ist. Auch dann, wenn du bereits mehr als den Mindestunterhalt bezahlst. Ausnahmen spielen sich nur in ganz besonderen Konstellationen ab, zum Beispiel alles bewegt sich in sehr hohen Einkommensbereichen.
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#3
naja - was ist mit:

https://www.scheidung-online.de/unterhal...inkuenfte/

zumindest sollte es nicht voll herangezogen werden:

https://hb-rechtsanwalt.de/aktuelles/fam...tigen.html
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#4
Wünsche und Realität. Aus den Unterhaltsleitlinien des OLG Köln:

Überstundenvergütungen werden dem Einkommen voll zugerechnet, soweit sie berufstypisch sind und das in diesem Beruf übliche Maß nicht überschreiten. Ob und in welchem Umfang weitergehende Einkünfte durch Überstunden, aus Nebentätigkeit oder Zweitarbeit anrechenbar sind, ist nach Billigkeit nach den Umständen des Einzelfalls (Höhe der Einkünfte, hohe Schuldenbelastung, Sicherung des Mindestbedarfs, Alter, beidseitige wirtschaftliche Verhältnisse) zu entscheiden (vgl. BGH, Urt. v. 31.10.2012 – XII ZR 30/10).

Das gilt generell für Verwandten- und Ehegattenunterhalt. Wie dieser Einzelfall dann vor Gericht vor allem bei Kindesunterhalt tatsächlich meist entschieden wird, habe ich oben schon geschrieben. Wir haben nun mal eine Unterhaltsmaximierungsjustiz. Trotzdem viel Glück, wenn du es probieren willst.
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#5
Bin noch am überlegen ob ein Konstrukt mit Firmengründung (durch verwandten) sich dann nicht eher rechnet.
Unterhaltsmaximierungsjustiz - echt krank. Wenn die Kinder nicht (noch?) an mir bzw. ich nicht an den Kindern hängen würde, wäre es wohl am sinnvollsten den Hasenfuß / Dino zu machen :-)
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