Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Anwaltsrechnung Gegenseite, "unerlaubte Handlung"
#1
Mir ist eine Rechnung der Gegenseite über 200€ mit Gegenstandswert 1500€ ins Haus geflattert. 
Die möge ich mit Verweis auf §823 BGB (unerlaubte Handlung) die Kosten der Inanspruchnahme zahlen.
Die Rechnungsadresse im Briefkopft geht allerdings an die Adresse meiner Ex. Im Anschreiben werde ich genannt.

Es handelt sich wohl um die Falschbehauptung der häuslichen Gewalt kurz vor ihrem Auszug. Ich habe offiziell nie was von der Anzeige gehört, mein Anwalt sagt das Ding läge nach der Polizei (von wo ich auch nichts zugestellt bekam) bei der Staatsanwaltschaft, meine Ex sagt sie hätte damals extra angekreuzt sie wolle keine Anzeige erstatten. 
 
Ursprünglich ging meine Ex zu der Anwältin um eine Gewaltschutzanordnung zu erwirken. Das hatte sie sich auch wieder anders überlegt.

Was mache ich mit dem Wisch? Ich denke natürlich, das ich mal gar nix für das Orchester zahle, was ich nicht bestellt habe, nichts gemacht, nicht verurteilt wurde. 
Habe aber auch keine Lust auf nen Rechtsstreit mit denen.  

Vielleicht ist es nur ein Versuch bei mir was zu holen, weil bei meiner Ex nix zu holen ist und sie sich sogar mit der Anwältin überworfen hat. Die hat nämlich nicht aufgeklärt, dass zur Errechnung des Unterhalts auch ein Beratungsschein möglich gewesen wäre. Nun sitzt meine Ex auf 1400€ Anwaltskosten dieser Anwältin und ist begeistert. Wink
Zitieren
#2
Sehr geehrte (Anwaltsname),

hiermit bestreite ich ihre Forderung. Bereits die genannte Grundlage §823 BGB trifft nicht zu.

Mit gewaltfreien Grüssen

Herr Isch Nix Zahle
Zitieren
#3
Hehe...ich mag ja deine strukturiert-subtil-konfrontative Art, aber ...warum..? Smile

Habe versucht vor meinem Posting was im Netz zu finden aber entweder zu blöd, oder ich stieg durch die Texte nicht durch. Wo wir wieder bei zu blöd sind.
Zitieren
#4
(11-07-2018, 15:52)HeinrichH schrieb: aber ...warum..? Smile

Weil eine Antwort Spass macht :-)
Oder fragst du, warum §823 BGB nichts mit der Rechnung zu tun hat? Das steht im Paragrafen. Es gab gegen dich kein Verfahren, keine Anwendung Gewaltschutzgesetz, nichts. Voraussetzung ist aber "widerrechtlich verletzt" und das beruht auf was? Auf gar nichts. Auf reiner Behauptung einer Dritten.

Aber sowas schreibt man keinem Anwalt. Man berät die Gegeneite nicht. Niemals. Wenn sie der Ansicht ist, die könne die Forderung durchsetzen, soll sie das probieren. Bis dahin ist das nur dummes, verlogenes Gelaber eines Anwalts, wie wir es zur Genüge kennen und typisch für diesen zutiefst unehrenhaften Berufsstand ist.
Zitieren
#5
Genau. Letzteres zum 823er war meine Frage. Smile

Es gab die Wohnungswegweisung für 10 Tage von der Polizei. Die hat die Ex aber schon nach zwei Tagen selbst aufgehoben, weil sie ausgezogen ist.

Wenn die Anwältin es probiert hab ich nur wieder Kosten, da ich keine Rechtschutz habe. Das meinte ich, mit ich habe keine Lust auf nen Rechtstreit woraus dann 500€ werden. Außerdem woher nimmt sie diesen abgehobenen Streitwert? Ist das im Familienrecht verankert?
Zitieren
#6
Bei Wohnungszuweisung müsste Streitwert der Wohnwert aufs Jahr sein, d.h. (vergleichbare) Monatsmiete mal 12.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#7
Gab es ja auch nicht. Wäre auch einiges happiger gewesen.
Naja, die Akten der Staatsanwaltschaft liegt nun vor, ich bin mal auf den Termin gespannt.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung StePe 136 115.678 25-09-2015, 08:30
Letzter Beitrag: StePe
  VKH-Antrag der Gegenseite Jessy 27 25.569 20-09-2012, 22:33
Letzter Beitrag: blue

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste