08-09-2018, 13:38
Hallo zusammen,
ich bräuchte mal an der Stelle eine Einschätzug von Euch:
Die liebe Ex hat via Frauenhaus-Anwältin eine Scheidungsklage beim zuständigen Gericht eingereicht.
Im vorliegenden Fall sind die Parteien seit 2002 verheiratet, der Ehe sind 5 Kinder entsprungen.
Alter der Kinder: 17, 14,14, 8 und 6.
Die Ex hat vor der Trennung zu 100% = Vollzeit als Stationsleitung in einem Privatspital gearbeitet und knapp 8500.00 CHF verdient.
Ich habe mich um die Kinder gekümmert und den Haushalt besorgt.
Seit der Trennung leben alle Kinder bei der Mutter, um das Besuchsrecht streiten wir uns knapp 2 Jahre.
Die Anwältin stellt es aber nun so dar, dass ich während der gesamten Ehe keinen Finger krumm gemacht hätte, die Kinder habe verwahrlosen lassen und mich auch nicht genügend um Arbeit bemüht hätte.
Aus diesem Grund soll ich auch keinen Anspruch auf die Rententeilung haben. Betreuungsunterhalt wird auch verlangt, rund 4500.00 CHF.
Es sei mir ein hypothetisches Einkommen anzurechnen.
Die Mutter der Kinder hat nach der Trennung Ihr Pensum bewusst auf 70% runtergeschraubt und verdient jetzt noch 4000.00 CHF.
Im Trennungsurteil vor 2 Jahren wurde festgestellt, dass ich leistungsunfähig bin und keinen Unterhalt zahlen muss.
Es soll jetzt eine Schlichtungsverhandlung geben und ich soll natürlich der Gegenseite umfangreich Auskunft erteilen.
Das wird aber noch schwierig, weil ich kein Konto habe, den Lohn ( unter Existenzminimum ca. 1500.00 CHF ) in bar erhalte usw.
Ein Steuererklärung habe ich nie gemacht. Schulden bei mir knapp 75.000 CHF, Tendenz steigend.
Da ich ja ohnehin pleite bin und die Kinder weg sind, wäre meine Überlegung, nun maximalen Aufwand auf der Gegenseite zu verursachen und das ganze Verfahren zu sabotieren und in die Länge zu ziehen.
Vielleicht habt Ihr noch den ein oder anderen Hinweis ( gerne auch per PN ) was sich da so machen lässt.
Ich hatte erwogen demnächst nach Deutschland umzuziehen.
Gruss aus der Ostschweiz
Bodenseebursche
ich bräuchte mal an der Stelle eine Einschätzug von Euch:
Die liebe Ex hat via Frauenhaus-Anwältin eine Scheidungsklage beim zuständigen Gericht eingereicht.
Im vorliegenden Fall sind die Parteien seit 2002 verheiratet, der Ehe sind 5 Kinder entsprungen.
Alter der Kinder: 17, 14,14, 8 und 6.
Die Ex hat vor der Trennung zu 100% = Vollzeit als Stationsleitung in einem Privatspital gearbeitet und knapp 8500.00 CHF verdient.
Ich habe mich um die Kinder gekümmert und den Haushalt besorgt.
Seit der Trennung leben alle Kinder bei der Mutter, um das Besuchsrecht streiten wir uns knapp 2 Jahre.
Die Anwältin stellt es aber nun so dar, dass ich während der gesamten Ehe keinen Finger krumm gemacht hätte, die Kinder habe verwahrlosen lassen und mich auch nicht genügend um Arbeit bemüht hätte.
Aus diesem Grund soll ich auch keinen Anspruch auf die Rententeilung haben. Betreuungsunterhalt wird auch verlangt, rund 4500.00 CHF.
Es sei mir ein hypothetisches Einkommen anzurechnen.
Die Mutter der Kinder hat nach der Trennung Ihr Pensum bewusst auf 70% runtergeschraubt und verdient jetzt noch 4000.00 CHF.
Im Trennungsurteil vor 2 Jahren wurde festgestellt, dass ich leistungsunfähig bin und keinen Unterhalt zahlen muss.
Es soll jetzt eine Schlichtungsverhandlung geben und ich soll natürlich der Gegenseite umfangreich Auskunft erteilen.
Das wird aber noch schwierig, weil ich kein Konto habe, den Lohn ( unter Existenzminimum ca. 1500.00 CHF ) in bar erhalte usw.
Ein Steuererklärung habe ich nie gemacht. Schulden bei mir knapp 75.000 CHF, Tendenz steigend.
Da ich ja ohnehin pleite bin und die Kinder weg sind, wäre meine Überlegung, nun maximalen Aufwand auf der Gegenseite zu verursachen und das ganze Verfahren zu sabotieren und in die Länge zu ziehen.
Vielleicht habt Ihr noch den ein oder anderen Hinweis ( gerne auch per PN ) was sich da so machen lässt.
Ich hatte erwogen demnächst nach Deutschland umzuziehen.
Gruss aus der Ostschweiz
Bodenseebursche