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OLG Saarbrücken 9 WF 63/09 Vater darf nicht betreuen
#1
um dadurch Unterhalt zu sparen.

Er wollte mit Hilfe des Gerichts erreichen, dass er zumindest einen Teil der Zahlungen durch die persönliche Betreuung des Kindes verringern kann. Die Mutter war nicht dazu bereit, sich auf diesen Handel einzulassen. Das OLG sah keine Möglichkeit, die angestrebte Vereinbarung ohne Mitwirkung der Mutter möglich zu machen.

Dem Vater wurde PKH verwehrt, mangels Erfolgsaussichten.

Zur Erinnerung:
Grundgesetz, Artikel 6 (2)
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/b...tzbar.html
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#2
Der Vater scheint kein Geld mehr zu haben, braucht Prozesskostenhilfe. Die Mutter will aber mehr als 250 Euro im Monat. Damit ist wiedermal bewiesen, daß der Umgang dem Staat durch den Vater nichts wert ist. Unabhängig davon ob es gegen die Mutter durchsetzbar wäre, müsste allein die Bereitschaft hierzu zu einer Kürzung des UH führen...
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#3
Moin Gemeinde,

lordsofmidnight schrieb
Zur Erinnerung:
Grundgesetz, Artikel 6 (2)
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Erziehungsrecht steht über dem Recht des Staates.
Das hat mir ein Staatsanwalt und Richter vor einer halben Stunde erklärt.

Und jetzt?
Der Köter
Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
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#4
(05-01-2010, 10:52)Toter Hund schrieb: Das hat mir ein Staatsanwalt und Richter vor einer halben Stunde erklärt.

in welchem Zusammenhang?
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#5
Moin Ralf,
in meinem Fall, denn ich werde wohl auch so nichts ausrichten können gegen meine EX. Der staat hat "eigentlich" kein Recht sich in die Aufgaben und Pflichten der Erziehungsberechtigten einzumischen,und auf werthaltigkeit zum Beispiel zu überprüfen.
Es ist halt alles immer eine Einzelfallentscheidung wie mir gesagt wurde.
Das Sie es im "Einzelfall" Huhmachen liegt an den Jugendämteren=Familienvernichtungsmafia.Wenn das Kindeswohl stark gefärdet ist
Du hast gestern von mir gelesen was passiert ist, dann kann ich euch jetzt schon sagen : Das wird nix mit ner Anzeige....Glasklare NOTWEHR :
Aber wenn er kommt und mich anzeigt haben wir was gegen die EX,denn er lebt in einer Wohnung mit ihr und den Kids,und das wird als schwerwiegender Grund angesehen..das Sorgerecht neu zu Überdenken. Natürlich in dem Fall wenn Beide verurteilt werden.Wie gesagt in meinem speziellen fall. Wir brauchen uns nicht über die abartigkeit,sprich perversion in dem vorliegenden Fall zu unterhalten.
Der Staatsanwalt und Richter ist meine höchstpersönliche und absolut Vertrauenswürdigste "zweite Meinung" in Juristischen Fragen, jeden Tag 2 Stunden wenn ich das will.
Ich möchte aber nicht zu viel erzählen wenn du verstehst.

So long guys / oder bis später
Ich schreibe dir das gerne in einer PN wenn du magst.Dann verstehst du mich sofort und meine Kontakte die ich habe,aber bis jetzt waren auch mir die gebunden.

Grüsse aus dem OLG Bezirk enardubblyu
sorry:natürlich die Hände
Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
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