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Hi, meine Tochter ist am 7.10 Volljährig geworden. Den Brief den ich meiner Tochter zu 18. Geburtstag geschrieben habe, haben Mutti/ Tochter verweigert anzunehmen. Er lag wieder in meinen Postkasten. Darin hatte ich Tochter gebeten mir eine Schulbescheinigung und Kontoverbindung mitzuteilen. Mutti ist felsenfest überzeugt dass sie weiter für den Unterhalt zuständig ist. Für den Oktober hab ich nur anteilig an Mutti überwiesen. Ich habe jetzt zwar eine Schulbescheinigung von der KM bekommen aber Tochter hat sich noch nicht gerührt. Der Titel ist am 6.10 geendet.
Verfällt der Anspruch für den Restoktober wenn Tochter sich erst nach dem 1.11 mit ihrem Anspruch bei mir meldet?
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Ja, müsste so sein. Der Anspruch verfällt nicht, er wird nur nicht geltend gemacht.
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Hallo, stimmt was mein Vorredner schrieb, der Unterhaltsanspruch verfällt definitiv nicht.
Wichtig ist, dass der Schriftverkehr ausschließlich mit der Unterhaltsgläubigerin, also Deiner Tochter, stattfindet.
Ich habe das damals über meinen Anwalt machen lassen, dann ging es erstmal los mit den ganzen Unterlagen zur
Berechnung der Haftungsanteile (Volljährigenunterhalt). Das hat in meinem Fall wegen der Widerspenstigkeit meiner
Ex-Frau über ein Jahr gedauert bis alles zusammen war um gescheit meinen Unterhaltsanteil zu berechnen. Hatte mir
für diese Zeit ein "Kriegskonto" angelegt, auf das ich monatlich einen vom Anwalt empfohlenen Betrag überwies.
Er lag damit, wie sich nach Ende des Verfahrens herausgestellt hat, völlig daneben.
Also mach Dich auf was gefasst, alles kann passieren, meist aber nicht zu Deiner Zufriedenheit.
Bei mir war es so, dass die Tochter schriftlich bestätigt hat, dass der Volljährigenunterhalt weiterhin auf das Konto der
Kindsmutter überwiesen werden soll.
Viel Glück!
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Meine Tochter hat sich bis heute noch nicht gemeldet und ihren Unterhaltsanspruch geltend gemacht. Sollten es meine Tochter versäumt haben gestern einen Brief abzuschicken kann der Unterhalt für den Oktober noch eingefordert werden?
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Wenn sie nichts fordert, bekommt sie nichts. Rückwirkend gibts nichts. Wie gesagt, der Anspruch gilt eventuell weiter, aber er wird nicht geltend gemacht, damit gibts auch kein Geld.