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Mit Fluggastdaten Jagd auf Unterhaltspreller
#1
Seit August 2018 ist es nun soweit, Fluggastdaten werden auch bei Inner-Schengen Fluegen ausnahmslos gespeichert und von der beim Bundeskriminalamt angesiedelten Fluggastdatenzentrale ausgewertet und automatisiert mit den Fahndungsdatenbanken abgeglichen, um festzustellen, ob z.B. eine Person polizeilich gesucht wird oder es Hinweise gibt, dass polizeiliches Handeln zur Verfolgung terroristischer Straftaten oder schwerer Kriminalitaet (wie Unterhaltsprellerei) notwendig ist.

Demnaechst wird diese Regelung auch auf Busse und Zuege - wie bereits in Belgien - ausgeweitet.

Der Unterhaltspreller in Thailand, auf Heimaturlaub - Flug Bangkok, Amsterdam, Frankfurt - wird dann beim Aussteigen aus dem  Flieger in Frankfurt von der Bundespolizei oder einem Gerichtsvollzieher in Empfang genommen, um z.B. den Aufenthalt festzustellen, einen Haftbefehl zu vollstrecken oder eine Taschenpfaendung vorzunehmen. Die Behoerden oder der Gerichtsvollzieher duerfen auch den Laptop und das Handy auswerten oder beschlagnahmen.
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#2
Danke für den Hinweis.

Ich habe aus gutem Grund die letzten Jahre für Flüge nach Übersee immer den Flughafen Amsterdam genutzt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
(23-11-2018, 14:41)Mahatu schrieb: Seit August 2018 ist es nun soweit, Fluggastdaten werden auch bei Inner-Schengen Fluegen ausnahmslos gespeichert und von der beim Bundeskriminalamt angesiedelten Fluggastdatenzentrale ausgewertet und automatisiert mit den Fahndungsdatenbanken abgeglichen, um festzustellen, ob z.B. eine Person polizeilich gesucht wird oder es Hinweise gibt, dass polizeiliches Handeln zur Verfolgung terroristischer Straftaten oder schwerer Kriminalitaet (wie Unterhaltsprellerei) notwendig ist.

Demnaechst wird diese Regelung auch auf Busse und Zuege - wie bereits in Belgien - ausgeweitet.

Der Unterhaltspreller in Thailand, auf Heimaturlaub - Flug Bangkok, Amsterdam, Frankfurt - wird dann beim Aussteigen aus dem  Flieger in Frankfurt von der Bundespolizei oder einem Gerichtsvollzieher in Empfang genommen, um z.B. den Aufenthalt festzustellen, einen Haftbefehl zu vollstrecken oder eine Taschenpfaendung vorzunehmen. Die Behoerden oder der Gerichtsvollzieher duerfen auch den Laptop und das Handy auswerten oder beschlagnahmen.

Verschlüsseln verschlüsseln verschlüsseln.....
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