the notorious iglu
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Wie sollte es bei jemandem, der unterm Freibetrag oder unter der Einkommensfiktion liegt, bedarfsdeckend angerechnet werden? Außerdem ist das Sozialgeld Anspruch des Kindes und wie kindliche Ansprüche verteilt oder verwendet werden, kann man im Streitfall durchaus familiengerichtlich feststellen lassen analog zur Vermögenssorge.
Ich habe eine gewisse Geringschätzung ggü. Leuten, die mich aufgrund einer Meinungsverschiedenheit, die sich zudem noch auf Begrifflichkeiten beschränkt mit ihrer auswendig gelernten Kampfrhetorik eindecken. Das erinnert mich irgendwie an Emmermann. Ebenso empfinde ich eine gewisse Geringschätzung ggü. der gut eingeübten Sitte in diesem Forum alles mit Schreckenszenarien zu möblieren, bevor überhaupt etwas passiert ist und bevor noch jemand weiß was überhaupt Sache ist.
Mich beschleicht da auch ein gewisses deja vu. Mir ist so, als wurde diese Sau schon vor einem Jahr oder zweien durchs Dorf getrieben. Passiert ist, wie zu erwarten war, nichts.
Die temporäre BG ist eine richterliche Krücke, die nur die Geringschätzung des Gesetzgebers unterstützt, keine Regelungen für Trennungsfamilien und insbesondere Trennungsväter zu treffen. Also belehr mich bitte nicht über den hohen Wert dieses aus der Not geborenen "Richterrechts".
Ich hatte eine leichte Ahnung, dass meine Worte Widerspruch provozieren. Ich hatte auch die leichte Ahnung, dass hier aus rhetorischen Gründen wieder alles Mögliche durcheinander geworfen wird. Der atypische Mehrbedarf soll doch nicht abgeschafft werden, oder? Habe ich da etwas überlesen, oder warum kommst du jetzt mit der Entfernung?
Als sturmerprobter Trennungsvater sollte man schon eine gewisse Resilienz entwickelt haben, so dass die eigene Existenz nicht an einer (möglichen) Gesetzesänderung oder an ein paar Euro zerbricht. Man hat ja fast den Eindruck, als ob es vor Hartz4 keine Trennungsväter gegeben hätte.
Aber bevor wir uns hier unnötig in die Haare kriegen. Erstens glaube ich nicht, dass es so weit kommt und wenn es so weit kommt (wie ich es schon damals nicht geglaubt habe), wird man schon aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Kompensation oder einen gesonderten Rechtschutz schaffen müssen bzw. den Rechtschutz wie oben angedeutet auf das Familienrecht auslagern.
Man darf auch nicht vergessen, auch in seinem trennungsväterlichen Furor, dass es aus Sicht der öffentlichen Hand nicht hinnehmbar ist, zwei mal fürs Selbe Kind zu zahlen, wie es jetzt in vielen Konstellationen der Fall ist. Mittelfristig ist es wahrscheinlich sogar effektvoller, wenn auf diesen Umweg die Probleme vor die Füße der Familienrichter gekippt wird. Dann hätten diese einen Anreiz ihre Umgangs- und Unterahltspraktiken zu überdenken.
Im Moment jedenfalls diskutieren wir hier den feuchten Traum irgendeines Ministerialbeamten. Oder habe ich da etwas verpasst?
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10-11-2015, 21:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-11-2015, 21:52 von sorglos.)
(10-11-2015, 20:52)the notorious iglu schrieb: .... kann man im Streitfall durchaus familiengerichtlich feststellen lassen ...... Vorausgesetzt man hat das Glück, an einen Anwalt zu geraten, der nicht den 08/15-Trott für alle 08/15-Fälle anwendet.
(10-11-2015, 20:52)the notorious iglu schrieb: ...... alles mit Schreckenszenarien zu möblieren, ...... Es gibt leider auch bei Trennungsvätern eine Verallgemeinerungs-Trägheit. Was einem Einzelnen vor beispielsweise 8 Jahren passierte, wird verallgemeinert an Neulinge herangetragen. Vielleicht tendiert man daher zu einem gewissen Alarmismus.
(10-11-2015, 20:52)the notorious iglu schrieb: ...... bevor überhaupt etwas passiert ist und bevor noch jemand weiß was überhaupt Sache ist...... Nichts passiert? Ein Referentenenwurf ist m.M. nach "etwas". Wer konnte noch oder was wurde denn noch geändert, nachdem der Referentenentwurf zum Sorgerecht bekannt wurde?
(10-11-2015, 20:52)the notorious iglu schrieb: Mich beschleicht da auch ein gewisses deja vu. Mir ist so, als wurde diese Sau schon vor einem Jahr oder zweien durchs Dorf getrieben. Ja sicher. Politische Entscheidungverläufe haben eben eine andere zeitliche Dynamik als fressi,ficki,Länderspiel.
Aber sicher. Die eine oder andere Mastsau wird das Gerücht, sie würden alle als "Schlachteplatte" enden, auch für eine Verschörungstheorie halten.
(10-11-2015, 20:52)the notorious iglu schrieb: ...Der atypische Mehrbedarf soll doch nicht abgeschafft werden, oder? Nein, sollen nicht abgeschafft werden. Ich erwarten jedoch für die Familienform getrennterziehender Eltern ebenso "Regelleistungen" wie für andere Familienformen - und nicht die Abschiebung in "atypische Bedarfe".
(10-11-2015, 20:52)the notorious iglu schrieb: ...... Passiert ist, wie zu erwarten war, nichts. ...... Ich nehme das mal einfach als Aussage über deinen Erfahrungshorizont.
Bei uns jedenfalls macht das JC, wohl in Erwartung der Änderung und der Dauer des Rechtsweges
- "vorläufige" Streichung der Kinder aus der BG (und damit meist komplette Leistungsverweigerung)
- Anhörungen wegen Ersatzforderungen wegen sozialwidriger Zahlung von Kindesunterhalt
(10-11-2015, 20:52)the notorious iglu schrieb: ...... Man hat ja fast den Eindruck, als ob es vor Hartz4 keine Trennungsväter gegeben hätte...... Klar gab es die.
Jedoch diejenigen davon, bei denen KU-Titel und Jobverlust zusammen kamen, sind heute alle überschuldet oder wirtschaftlich ruiniert.
Seit HartzIV sind die meisten ebenso bedrängten, die entsprechenden Vorgehensweisen folgten einfach schuldenfrei + mit wesentlich besseren Chancen hinsichtlich Umgangsmittel + durchsetzbarem Umgangsumfang.
(10-11-2015, 20:52)the notorious iglu schrieb: ..... Mittelfristig ist es wahrscheinlich sogar effektvoller, wenn auf diesen Umweg die Probleme vor die Füße der Familienrichter gekippt wird. Dann hätten diese einen Anreiz ihre Umgangs- und Unterahltspraktiken zu überdenken.... Sicherlich sind wir uns da inhaltlich einig. Nur erfordert auch das Kenntnisse, die man bei einem neu Betroffenen nicht voraussetzen kann.
Jedoch: Ich leiste mir eben die Erwartung an einen angeblichen Sozial- und Rechtsstaat, dass dafür nicht immer wieder Vater-Kind-Beziehungen unter die Räder kommen müssen.
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Man kann auch einmal der Tatsache gedenken, dass die weinigsten Gesetze das Parlament so verlassen, wie sie als Initiative hereingekommen sind. Auch das gehört zum Erfahrungshorizont und zu politischen Prozessen. Dein Vergleich mit dem Sorgerecht hinkt ein bisschen, denn da waren "nur" Männer betroffen im Sinne eines Nutznießers.
Ansonsten habe ich kein großes Problem mit den Dingen, die du sagst. Mich stört einfach dieses Schreckenspathos. Abgesehen davon, dass du hier sowieso offene Türen einrennst. Kanalisiere deine Leidenschaft lieber, indem du einen Artikel schreibst. Ich oder andere werden ihn gerne veröffentlichen. Das halte ich für sinnvoller.
Erwartungen kann man haben. Sie werden eben nicht immer erfüllt. Aber auch das ist für die meisten hier nichts Neues. Was die Betroffenen betrifft, gibt es da auch jetzt schon genug, die völlig beratungsresistent sind und lieber Monate oder Jahre lang über die eigenen Füße stolpern, bevor sie einfach einmal tun, was man ihnen sagt. Oder eben auch nie.
Auch die Aufstockeroption ist bei weitem nicht so beliebt und so häufig umgesetzt wie man vielleicht den Eindruck haben könnte, wenn man deinen Ausführungen lauscht. Meine Erfahrungen sind da wesentlich gemischter und durchwachsener.
Und auch wenn es so dick kommt, wie du befürchtest. Nach meiner Erfahrung findet sich immer ein Weg.
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Uff, also Protest an geeigneter Stelle schon in der Planungsphase von Gesetzen kann sich lohnen.
In einer neueren Version des Referentenentwurfs ist die Abschaffung der temporären BG erstmal nicht mehr drin. Jetzt kommt es darauf an, was am 3.2. wirklich ins Kabinett kommt.
http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakt...E_RefE.pdf
Mit Verbsserungen bei der Behördenwillkür gegenüber Aufstockern und Vätern ist allerdings auch nicht zu rechnen.
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(29-01-2016, 01:17)sorglos schrieb: Mit Verbsserungen bei der Behördenwillkür gegenüber Aufstockern und Vätern ist allerdings auch nicht zu rechnen.
Der aktuelle Entwurf ist wahrscheinlich schon mehr, als wir überhaupt erwarten durften. Daumen hoch für den Protest.
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(29-01-2016, 01:23)Sixteen Tons schrieb: Daumen hoch für den Protest. Also wenn jemand die nötigen Sachkenntnisse bei dem Thema hat und eine Petition schreiben möchte kann er das z.B. an einer der folgenden Stellen tun:
* https://www.bundestag.de/petition
* https://petiport.secure.europarl.europa....ns/de/main
* https://www.openpetition.de/
* https://avaaz.org/de/
Wenn dann noch zwei drei Leute einen Link zu der Petition in ihre Fußzeile auf nehmen ist die Petition zumindest hier im Forum sichtbar. Und das Anklicken einer Petition tut ja nicht weh. Ich betrachte solche Petitionen als kostenfreies Mittel um sich in einer parlamentarischen Demokratie etwas Gehör zu verschaffen. Es kann nicht schaden das man dort sieht das das entsprechende Petitionsthema nicht nur Einzelpersonen wichtig ist. Immerhin unsere Vertreter ja gerne bei den Wahlen wieder gewählt werden. Und wer weiß, bekanntlich soll ja steter Tropfen den Stein höhlen...
@P,
Eventuell gibt es auch die technische Möglichkeit die Links in der Fußzeile (für langjährige Forenmitglieder ab sechs Sternen :-)), die sich bisher nix zu Schulden kommen haben auf z,B. 120 Zeichen zu erweitern und anklickbare Links bei diesen zu erlauben).
--
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Ich fasse auch noch mal zusammen.
In Bezug auf das Threadthema hat sich nach der Reform nichts geändert, weil das BMAS für diese Vorschläge medial ausgebuht wurde.
In dem Ministerium arbeitet man aber weiterhin an "anderen Lösungen".
§ 21 Abs. 6 SGB II regelt übrigens nur die Behandlung der Fahrtkosten zur Umgangswahrnehmung.
Die nicht weniger wichtige Regelung zur temporären Bedarfsgemeinschaft ist nicht gesetzliches, sondern Richterrecht.
Hier noch mal die immer noch gültige Rechtslage seit April, bzw. Januar 2011.
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseit.../d/n/1432/
Im Grunde genommen hat das BMAS mit der Reform einige Entscheidungen des Bundessozialgerichtes, die positiv für die Leistungsberechtigten waren, einfach umgangen. Z. B. bei den nun verlängerten Regressansprüchen.
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(03-08-2016, 12:03)raid schrieb: (31-07-2016, 09:10)raid schrieb: Habe ich gerade richtig gelesen - der Bewilligungszeitraum soll nun tatsächlich von 6 auf 12 Monate erhöht werden?
Selbst ist der Mann. Ich habe gerade beim Jobcenter angerufen und nachgefragt. Der Mitarbeiter wusste es natürlich nicht und musste selbst erst beim Vorgesetzten nachfragen. Ergebnis ist: JA ab 01.08.16 laufen alle normalen Bewilligungen nicht mehr nur 6 sondern 12 Monate. Freue nur ich mich? Somit muss ich nur noch 9 Weiterbewilligungsanträge ausfüllen anstatt 18
Moin.
Niedlich .... Begründung durch das Eifeler Streitroß wa, das durch die Verlängerung der Bewilligungszeiträume Kapazitäten frei würden, die die Angestellten des JC für Vermittlung nutzen sollten ... Hihi ...
Nur .. das a) eine Verlängerung des BWZ auss. die MA der Leistungsbereiche tangiert, die mit Beratung und Vermittlung in Arbeit nun aber auch gar nichts zu tun haben ... und b) bei Leistungsbeziehern mit wechselndem Einkommen die Akte trotzdem noch jeden Monat in die Hand genommen werden muss ...
Der Berliner Elfenbeinturm lässt grüßen ...
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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(03-08-2016, 12:03)raid schrieb: Selbst ist der Mann. Ich habe gerade beim Jobcenter angerufen und nachgefragt. Der Mitarbeiter wusste es natürlich nicht und musste selbst erst beim Vorgesetzten nachfragen. Ergebnis ist: JA ab 01.08.16 laufen alle normalen Bewilligungen nicht mehr nur 6 sondern 12 Monate. F
Dabei hat man aber auch nicht daran gedacht, das fast alle Aufstocker Einkommensschwankungen haben. Damit wird i. d. R. nur vorläufig beschieden und damit bleibt es dann bei 6 Monaten. Es reicht, wenn der Arbeitgeber zum Jahreswechsel einen Lohnsteuerjahresausgleich vornimmt. Dann hat man schon Einkommensschwankungen. Es mag sein, das einzelne Jobcenter wie Leipzig, das anders handhaben.
Väter, die eine temporäre BG mit ihren Kindern bilden, bekommen auch weiterhin nur vorläufige Bescheide. Weil eben die Umgangszeiten erst im Nachhinein endgültig feststehen.
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...noch schlimmer. Man wird die zusätzlich gewonnene Zeit nehmen, um Leistungsbeziehern reihenweise Strafanzeigen wegen Betrugs anzuhängen.
Ändert sich während des BWZ etwas und wird nicht sofort angezeigt, gehts sofort los. Erst gestern habe ich einer jungen Frau aus der Patsche helfen müssen, weil sie angeblich den BaföG Bescheid zu spät einreichte.
Dies machte eine Neuberechnung notwendig und erzeugte eine Anzeige wegen Betruges.
Aber nich' mit dem Commander.
In der Fülle gebe ich das jetzt mal nicht weiter. Ich hasse Tätigkeiten, bei denen ich überhaupt mit dem JC zu tun habe.
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Schon fast 2 Wochen her und von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen:
Umgangsmehrbedarf für Alleinerziehende
Arbeit und Soziales/Antrag - 16.11.2016 (hib 675/2016)
Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert einen Umgangsmehrdarf für alleinerziehende Bezieher von Hartz-IV-Leistungen
https://www.bundestag.de/presse/hib/201611/-/480504
Zitat: Dem anderen Elternteil, das im SGB-II-Leistungsbezug steht, soll ein pauschaler Umgangsmehrbedarf in Höhe des halben Regelsatzes zuerkannt werden. Bezogen auf die Kosten für Unterkunft und Heizung soll das Kind als Mitglied beider Haushalte betrachtet werden
Es ist wohl nicht zu erwarten, das man so ein "Füllhorn" über die unterhaltspflichtigen Umgangseltern und deren Kindern auskippen wird, die kein Geld für Umgang haben. Den halben Regelsatz für Umgangskinder, egal ob 1 oder 10 Übernachtungen beim Umgangselternteil im Monat. Das ist ja wohl mal eine Ansage. Klar gibt es noch Verbesserungsmöglichkeiten nach oben, aber das klingt schon viel besser als die Begründungen von Richter Dose & Co vom BGH in XII ZB 234/13 aus März 2014.
Zitat:Dass der Antragsgegner insbesondere den Wohnbedarf der Antragstellerin in der Zeit, in der sie sich bei ihm aufhält, bestreitet, mindert den - ohne Berücksichtigung dieser Mehrkosten ermittelten - Unterhaltsbedarf des Kindes nicht, denn in den Tabellensätzen sind nur die bei einem Elternteil anfallenden Wohnkosten enthalten
Bei dem BGH muß man scheinbar noch Umgangskinder in seinem 1-Zimmer-Appartment stapeln.
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Das Thema Umgangsmehrbedarf im SGB II hat sich erst mal erledigt. Der Bundestag hat einen pauschalierten Mehrbedarf abgelehnt.
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811434.pdf
Den Antrag fand Frau Griese wohl doof, weil es eigentlich Ihre Idee war, aber die Linken das konkreter formuliert und auch
formal im Gesetzgebungsverfahren beantragt haben. Plötzlich ist die SPD total dagegen.
Zitat:Der Antrag ziele zwar in eine richtige Richtung, greife aber zu kurz. Die SPD habe mit mehreren Initiativen versucht, Änderungen in dieser Wahlperiode zu initiieren.
Die SPD-Fraktion mache sich dafür stark, dass Kinder auch dann, wenn sie von ihren getrennt lebenden Eltern wechselweise erzogen werden,
keine Benachteiligung erführen. Die Gesetzgebung müsse auf geänderte Lebensrealitäten reagieren.
Seltsam. Sind die Sozialgesetzbücher (Gesetzgebung) neuerdings keine Bundesgesetze mehr? Die SPD sieht den Gesetzgeber in der Pflicht. Ah ja, darum blockiert man ja auch
gerade das anhängige Gesetzgebungsverfahren. Logisch.
Das Statement von der Union dazu ist noch besser. "Tut uns zwar leid um die armen Kinder, aber erst mal müssen Mutti und Vati aus Hartz IV raus. Dann sehen wir weiter."
Es bleibt also bei Einzelfallentscheidungen. Das muß aber auch nicht immer schlecht sein.
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(15-03-2017, 22:56)Sixteen Tons schrieb: Der Bundestag hat einen pauschalierten Mehrbedarf abgelehnt.
Das ist gut so!
Ich in sehr froh, dass diese "pauschalisierte Mogelpackung " nicht durch kam. Habe mich allerorts dagegen ausgesprochen. Dieser Mehrbedaf hätte faktisch zu eine Tagesatzerhöhung der AE-Kinder geführt, die ja Geld spart, wenn Umgang ist. Manche forderten diesen Mehrbedarf sogar zusätzlich für die AE, die ja sowieso auch noch den AE-Mehrbdarf bekommt.
Die Pauschalisierung hätte ungleiche Umgangsmodelle rigoros zementiert, das war die Absicht des djb + Bertelsmann-Stiftung+vam(v).
Gegen die Pauschalisierung spricht die BVerfG-Entscheidung vom 9.2.2010, dass der Bedaf "an jedem Tag" sicher zustellen sei. Tatsächlich hatte die SPD-Nahles mit einem Gesetzentwurf im Februar 2016 versucht, das zu lösen. Dagegen war die gesamte Alleierziehenden-Lobby aus LINKE. SPD, Grüne Sturm gelaufen, denn sie wollten keine Gestzliche Regelung, wo die AE genau das bekommt, was ihr zusteht. Die tausendfache AE-Bevorzugung zu Lasten des Steuerzahlers seit von der Leyen bis heute durch die vorurteilsbeladene Jobcenter-Praxis ist ihnen lieber....
(15-03-2017, 22:56)Sixteen Tons schrieb: Es bleibt also bei Einzelfallentscheidungen. Das muß aber auch nicht immer schlecht sein. In der Tat ist die Regelung nach der BSG-Entscheidung vom 7.11.2006 derzeit immer noch besser für die Umgangs-Väter+Mütter, die davon wissen. Eine BA-Mitarbeiterin hat ja im Bundestag zu Protokoll gegeben, dass man damit Hinterm Berg halte, wenn nicht jemand explizit danach fragt. Eigentlich unglaublich.
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Hier noch einmal die Bestätigung, das die Regierung derzeit keinen Anlass sieht, die temporäre BG abzuschaffen oder
zu vergesetzlichen.
https://www.bundestag.de/blob/487580/1d8...f-data.pdf
Im Ergebnis ist die temporäre BG das Konstrukt aus einzelnen Gerichtsentscheidungen, in denen sich Eltern nicht über die
finanziellen Belange ihrer Kinder nicht einigen konnten. Das ist kein Maßstab dafür, die temporäre Bedarfsgemeinschaft abzuschaffen oder
sonstwie im Gesetz zu verankern.
Dafüri zitiert der Ausschuss für Soziales sogar aus einem Urteil:
Zitat: Der Gesetzgeber darf vielmehr typisierend davon ausgehen, dass Zuordnungsprobleme innerhalb familienhafter Beziehungen von den betroffenen Personen im Rahmen bestehender Bedarfsgemeinschaften gemeistert werden. Dabei darf er auch einen gegenseitigen Willen, füreinander einzustehen, voraussetzen, der über bestehende Unterhaltspflichten hinausgeht. Dies gilt insbesondere bei fortbestehenden Sorgerechtsbeziehungen zwischen geschiedenen Ehegatten. Ggf müssen auch die Kinder mit Teilen des Alg-II-Anspruchs zur Versorgung in der Bedarfsgemeinschaft beitragen. Soweit sie nicht bedürftig sind, besteht keine existenzielle Notwendigkeit zur staatlichen Unterstützung.
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Die Jobcenter bürden den Vätern weiter Lasten auf. Hier wird jemand aufgefordert, sich für jedes Umgangswochenende eine Unterschrift von der Mutter zu holen. In solchen Fällen immer schriftlich nach der Rechtsgrundlage für dieses Verlangen fragen. Wie man eine "freiwillige" Unterschrift der Mutter erwirken könnte, wenn die Mutter sich auf Nachfrage einer Unterschrift verweigert.
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Das scheint mir nicht mehr aktuell zu sein. Das BSG hat eigentlich ganz deutlich in B14 AS 50/12 R gemeint, daß das Kind eben insgesamt Regelleistungen für 30 Tage im Monat bekommt, egal wo es sich aufhält. Die Eltern müssen den Regelsatz für das Kind dann eben zeitanteilig untereinander aufteilen. Das ist m. W.. aber nur dann der Fall, wenn beide Eltern im Leistungsbezug sind.
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