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Anlage U
#51
Ich habe nun das Forum nach Anlage U durchforstet, und noch Klärungsbedarf.

Welche Steuerlast entstehen einer Alleinerziehenden ohne weitere steuerpflichtige, wenn diese Einkünfte aus Ehegattenunterhalt i. H. v. 13.805 Euro beim Finanzamt angibt?

Kann die Empfängerin des Ehegattenunterhalt sich verweigern, eine eigene Steuererklärung abzugeben?
Nach meinem Verständnis macht sie sich mit Zustimmung zu Anlage U steuer(erklärungs)pflichtig.

Die Unterhaltsempfängerin könnte auf die Idee kommen, gezielt keine Steuererklärung abzugeben, in der Absicht Steuerschulden auflaufen zu lassen, welche dann später der Unterhaltspflichtige zu tragen hat. Hier entsteht wieder neues Streitpotential und rechtlicher Klärungsbedarf.
Ich befürchte der Unterhaltspflichtige darf für die Säumniszuschläge dann auch noch mitaufkommen, obwohl er diese selbst nicht verursacht hat.
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#52
Welche Steuerlast entstehen einer Alleinerziehenden ohne weitere steuerpflichtige, wenn diese Einkünfte aus Ehegattenunterhalt i. H. v. 13.805 Euro beim Finanzamt angibt?


Hat sie weiteres Einkommen? Die Freibeträge sind "hoch". Sie wird wahrscheinlich Stkl. 2 haben. Die Steuerlast ist entsprechend niedrig bis Null. 

Kann die Empfängerin des Ehegattenunterhalt sich verweigern, eine eigene Steuererklärung abzugeben?

Jaein. Dazu braucht man mehr Details. Aber: Arbeitnehmer/Unterhaltsempfänger, Stkl. 2, keine weiteren Einkünfte; dann ist sie nicht zur Abgabe verpflichtet. 


Die Unterhaltsempfängerin könnte auf die Idee kommen, gezielt keine Steuererklärung abzugeben, in der Absicht Steuerschulden auflaufen zu lassen, welche dann später der Unterhaltspflichtige zu tragen hat.

Nein. Ihr seid getrennt. Geschieden? Auf jeden Fall nicht mehr zusammen veranlagt. Für evtl. Steuerschulden der Ex musst Du nicht aufkommen.

Nach meinem Verständnis macht sie sich mit Zustimmung zu Anlage U steuer(erklärungs)pflichtig.

Nein. Aber sie muss die Anlage U DEINER Erklärung unterschreiben. Entspricht regelmäßiger Rechtssprechung des BGH. Du wärst dann zum Ausgleich eventueller Nachteile der Ex verpflichtet - so sie überhaupt entstehen.
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#53
Die Finanzämter sind vernetzt.

Wenn ein Unterhaltspflichtiger Unterhaltsausgaben über Anlage U beim Finanzamt A geltend macht, erwartet das Finanzamt B von der Unterhaltsberechtigten, dass diese Ihren Unterhaltseinnahmen versteuert und eine Steuererklärung abgibt.

Mein Finanzamt sagte mir, wenn die Unterhaltsberechtigte Anlage U zustimmt, mache sie sich damit steuerpflichtig.
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#54
... und somit findest Du die Erklärung wegen der Aussage des Finanzbeamten z.B. hier:

https://www.iww.de/astw/archiv/--22-estg...ber-f52306

in der das "Realsplitting" erklärt wird und deshalb auch mein obiges "Jaein" ;-)

Du füllst also Deine Anlage U aus und lässt sie unterschreiben. In der Folge kann es dann sein - wenn der Finanzbeamte nicht pennt - dass Deine Ex zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert wird.

Das ist aber das Problem Deiner Ex. Nicht Deines. Da aber Unterhaltsverpflichtete eigentlich immer zahlen müssen und keine Vorteile haben dürfen - das ist ja in Deutschland so eine Art Religion - müsstest Du die entstehenden Nachteile Deiner Ex ausgleichen - so sie entstehen. Denn das hängt von ihrer Einkommenssituation im Ganzen ab.

Du sprachst aber im Ganzen von "auflaufenden Steuerschulden" Deiner Ex, für die Du aufkommen müsstest. Das ist so nicht der Fall. Deine Ex ist nun "getrennt veranlagt" und somit alleiniger Schuldner gegenüber dem Finanzamt
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#55
Wie genau muss die Zustimmung zu Anlage U erfolgen?
MUSS es zwingend das Standardformular der Finanzämter sein, oder genügt auch ein Zettel auf dem steht, ich stimme Anlage U zu und bestätige mit monatlich x Euro unterstützt worden zu sein"?

Gerade bei der Verwendung von Steuererklärungssoftware verwirrend.

Ebenso verwirrend: Auf www.formulare-bfinv.de findet sich zwar das Anlage U Formular. Dutzende dubiose Angaben werden abgefragt. Kennt jemand eine gute Ausfüllhilfe?
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