31-07-2019, 04:31
Hallo Leute,
seit einiger Zeit frage ich mich, warum ein unverheirateter Vater nicht automatisch auch nach der Geburt des Kindes das hälftige Sorgerecht zugesprochen bekommt. Also genauso wie beim verheirateten Vater auch. Weiß da jemand zufällig, wie das begründet ist?
Ich hatte mich mal längere Zeit über mit dem Betreuungsunterhalt beschäftigt und dort gab es hin und wieder Korrekturen vom Bundesverfassungsgericht (z.B. bei der Benachteiligung unverheirateter Elternteile bei der Dauer des Betreuungsunterhalts). Nun hier ist es ja exakt genauso. Es gibt eine "privilegierte" Gruppe - die verheirateten Väter - und eine "unprivilegierte" Gruppe, die sich das Sorgerecht erst hart erkämpfen muss. Dennoch ist die grundsätzliche Begründung für das Sorgerecht in beiden Gruppen absolut gleich: Sie sind Väter und haben daher als Bestandteil ihrer menschlichen Würde das Recht für ihr Kind zu sorgen. Also wieso wird hier ein Unterschied bezüglich des "Zugangs" zu diesem Recht gemacht? Ist das nicht verfassungswidrig?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Bruce
seit einiger Zeit frage ich mich, warum ein unverheirateter Vater nicht automatisch auch nach der Geburt des Kindes das hälftige Sorgerecht zugesprochen bekommt. Also genauso wie beim verheirateten Vater auch. Weiß da jemand zufällig, wie das begründet ist?
Ich hatte mich mal längere Zeit über mit dem Betreuungsunterhalt beschäftigt und dort gab es hin und wieder Korrekturen vom Bundesverfassungsgericht (z.B. bei der Benachteiligung unverheirateter Elternteile bei der Dauer des Betreuungsunterhalts). Nun hier ist es ja exakt genauso. Es gibt eine "privilegierte" Gruppe - die verheirateten Väter - und eine "unprivilegierte" Gruppe, die sich das Sorgerecht erst hart erkämpfen muss. Dennoch ist die grundsätzliche Begründung für das Sorgerecht in beiden Gruppen absolut gleich: Sie sind Väter und haben daher als Bestandteil ihrer menschlichen Würde das Recht für ihr Kind zu sorgen. Also wieso wird hier ein Unterschied bezüglich des "Zugangs" zu diesem Recht gemacht? Ist das nicht verfassungswidrig?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Bruce