15-07-2019, 10:03
Halllo Ihr LIeben,
hier bin ich mal wieder- und das Thema Anlage U jährt sich zum 5. Mal...
Heute kam folgender Inhalt von unserem Anwalt zum Thema Anlage U 2018:
mit freundlichen Grüßen
Was bedeutet dies für uns?
Kennt sich Jemand von Euch mit dem Recht dort aus?
Könnt Ihr mir einen Anwalt empfehlen?
Das Internet brachte leider keine konkreten Ergebnisse dazu.
Letztes Jahr war die Scheidung - aus diesem Grund sprechen wir "nur" über rund 3500 Euro Steuern, die wir hier einsparen würden mit dem geflossenen Unterhalt... (TU).
Nachehelichen Unterhalt gibt es keinen.
Ich weiß, dass die Dicke dort Sozialleistungen vom Staat bezieht und ich vermute, dass sie die rund 1200 Euro KU monatlich verschweigt, da diese noch auf das Deutsche Konto gehen...
Wie sollen wir vorgehen?
LG und Danke.
hier bin ich mal wieder- und das Thema Anlage U jährt sich zum 5. Mal...
Heute kam folgender Inhalt von unserem Anwalt zum Thema Anlage U 2018:
Sehr geehrte Frau xx
sehr geehrter Herr xx
für Ihre Nachricht vom 09.07.2019 bedanke ich mich.
Wesentlich für die Frage der Einreichung eines entsprechenden Antrags bei Gericht ist ja die Frage der örtlichen Zuständigkeit, die ich nunmehr im Hinblick auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt prüfen konnte.
Sie hatten mir mitgeteilt, Frau xx sei zwischenzeitlich nach Irland umgezogen. Es war also zu prüfen, ob trotz des Umzugs der Frau xx nach Irland nach wie vor deutsche Familiengerichte für die Streitigkeit zuständig sind.
Nach den gesetzlichen Vorgaben des FamFG, es handelt sich um das Verfahrensgesetzt für Familiensachen, richtet sich die örtliche Zuständigkeit bei sonstigen Familiensachen, um eine solche handelt es sich, nach § 267 Abs. 2, nach dem Wohnsitz des Antragsgegners. Hier wäre also in Irland ein entsprechender Antrag beim örtlich zuständigen Familiengericht einzureichen.
Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich hierfür nicht zur Verfügung stehe. Soweit Sie eine entsprechende Verpflichtung der Frau xx durchsetzen wollen, müssten Sie sich also an einen Kollegen vor Ort wenden, der Ihre Ansprüche gerichtlich geltend macht, wobei ich nicht weiß, ob nach irischem Recht ein solcher Anspruch besteht.
Mit dem Bedauern, Ihnen eine bessere Mitteilung nicht machen zu können, verbleibe ich
Was bedeutet dies für uns?
Kennt sich Jemand von Euch mit dem Recht dort aus?
Könnt Ihr mir einen Anwalt empfehlen?
Das Internet brachte leider keine konkreten Ergebnisse dazu.
Letztes Jahr war die Scheidung - aus diesem Grund sprechen wir "nur" über rund 3500 Euro Steuern, die wir hier einsparen würden mit dem geflossenen Unterhalt... (TU).
Nachehelichen Unterhalt gibt es keinen.
Ich weiß, dass die Dicke dort Sozialleistungen vom Staat bezieht und ich vermute, dass sie die rund 1200 Euro KU monatlich verschweigt, da diese noch auf das Deutsche Konto gehen...
Wie sollen wir vorgehen?
LG und Danke.