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Abänderungsklage, Unterhalt mit zweierlei Mass gemessen
#26
Das traurige an der ganzen Sache ist mal wieder: Die Kinder
Selbst wenn Sie eines Tages kommen sollten, dann sind es Bluts-Verwande, jedoch besteht meist kaum oder keine Beziehung mehr. DASS ist das eigentlich Traurige daran. Im Grunde bekommen die meisten Exén die Kids, und meist auch etlich vergünstigungen am Anfang, da Man(n) das gane der Kinderwillen nicht unnötig stressig machen will und dann deren die Muttis heimlich aber meist richtig auf.

Vermutlich bin ich einfach zu blöd oder total veraltet, aber beim besten Willen kann ich einen gesunden Nutzen nicht erkennen, welchen die ex én daraus haben. Geld...? Sollen Sie arbeiten gehen (hab ich auch bei der Unterhaltsklage wort wörtlich gesagt); muss ich doch auch.

Das mit den psychischen niedergang kann ich bestens Nachvollziehen. Oft denk ich, dass es schon an ein Wunder gleicht, dass ich nicht schlagartig aufgegeben habe.

Es freut mich für Dich, dass Du Kontakt zu Deinem Sohn hast. Das mit Deinen anderen ist traurig.
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#27
(16-11-2016, 15:50)fragender schrieb: Vermutlich bin ich einfach zu blöd oder total veraltet, aber beim besten Willen kann ich einen gesunden Nutzen nicht erkennen, welchen die ex én daraus haben. Geld...? 

Bei meiner kann ich Dir das sagen: ein Leben ohne mich, aber mit meinem Geld und einen Lebensstandard, den sie ohne die Kinder nie hätte.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
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#28
(16-11-2016, 16:39)tomtom schrieb: Bei meiner kann ich Dir das sagen: ein Leben ohne mich, aber mit meinem Geld und einen Lebensstandard, den sie ohne die Kinder nie hätte.

Genau DAS ist das Ziel bei den meisten Auseinandersetzungen dieser Art.

Und genau DAS ist auch das Ziel der Politik.

Und da die dummen deutschen Männer die entsprechenden Gesetze durchwinken, wird sich von dieser Seite her auch nichts ändern.

Die Änderung erfolgt erst, wenn Frauen etwas anderes wollen. Tatsächlich bewegt sich insbesondere bei Unternehmerinnen da was.

Mal sehen, wieviel das bringt.

Simon II
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#29
Ja, dass meine ich. Die Partner werden ersetzt. Wäre im Grunde ja auch kein Untergang. Doch meist wird so dermassen tief in die Trickkiste gegriffen und nicht nur der Partner ersetzt, sondern auch meist "Der Vater". Dennoch bekommen dieses Damen immer bis zum 18´ten Lebensjahr des Kindes den meist überhöhten Unterhalt "natürlich für das Kind; und darauf wird bestanden"
Und die Vater / Kind Beziehung bleibt auf der Strecke.

Ich bin auch mit jemanden zusammen, der geschieden ist. Sie hat auch 2 Kinder. Dennoch, würde ich nie den leiblichen Vater versuchen zu ersetzen, dass gehört sich aus meiner Sicht nicht. Ich seh mich eher als "add-on" für seine Kinder.
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#30
(16-11-2016, 17:05)fragender schrieb: Die Partner werden ersetzt. Wäre im Grunde ja auch kein Untergang.

Nur, solange keine Kinder im Spiel sind!

Sobald Kinder da sind, ist es ein Untergang!

Kinder wollen keine Trennung! Sie wollen von BEIDEN Eltern erzogen werden.

Das interessiert jedoch viele Eltern, die sich trennen, nicht (und ich schreibe hier ganz bewußt "Eltern"!).

Das Problem ist, daß in der aktuellen Gesellschaft die Kinderrechte vollständig ignoriert werden. Manche Eltern wissen es deshalb gar nicht besser, da es ihnen keiner sagt - insbesondere, wenn es um den Vater geht.

Dazu gehörte ich auch. Ich mußte erst durch Erfahrung lernen, wie wichtig der Vater für ein Kind ist, denn niemand hat mich darauf hingewiesen (mit einer Ausnahme: Die Mutter meines ältesten Kindes hat mir nach der Trennung, die eigentlich aus beidseitiger Dummheit und nicht aus wirklicher Notwendigkeit erfolgte, Feuer unterm Hinter gemacht, wenn sie der Meinung war, daß ich mich nicht genug um das Kind gekümmert habe. Dafür bin ich ihr heute noch dankbar und mit ihr habe ich heute noch ein gutes Verhältnis. Wir sind heute Freunde im eigentlichen Sinne dieses Wortes).

Simon II
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#31
“Die Haut ist der Spiegel der Seele”, besagt eine alte Weisheit.
Auch wenn das Gericht Altschulden verneint, kann dir das in Zukunft nichts nutzen. Du hast mal gut verdient, dies ist der Maßstab. Für wenig Geld nach deiner Gesundung arbeiten würde eine Mangelfallberechnung verursachen und das wird das Familiengericht niemals akzeptieren.
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#32
Naja, zumindest hat das Gericht nun diverse Gutachten eingeholt und das Ganze auf VKH-Basis. Geht das, Erfolgsaussichten bejahen und Kosten verursachen, welche meine Kinder vermutlich bereits satt gemacht hätten, und nachher trotz sagen, ätschibätsch ... wir hatten nie vor, deine Argumente gelten zu lassen?
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#33
Den nächsten Bock wird das OLG Bremen demnächst abschießen:

Seit sechs Jahren werde ich nämlich durch die Mangel gedreht. Frohen Mutes bin ich mit mehreren Gutachten im Gepäck, welche allesamt die vollständige Leistungsfähigkeit hinsichtlich meiner Erwerbsmöglichkeiten attestierten, zum FG Bremen-Nord. Natürlich war das nicht ausreichend. Mehrere medizinische Gutachten wurden bestellt, einiges ging schief, der Dritte nahm sich des Auftrages dann aber an. Er sah keine Erkrankung. Wie ich inzwischen weiß, ist es der Haus- und Hofgutachter des Gerichtes, welcher „normale“ Patienten mit scheinbarer Berechnung sofort vergrault. Schließlich sind Gutachten deutlich lukrativer.

Da dies Gutachten Schwächen aufwies, kam noch ein Gutachter auf den Plan.

Fragestellung des Gerichtes: Inwieweit behindert die beim Antragsteller vorhandene psychisch getriggerte Schuppenflechte seine Arbeitsfähigkeit.

So ging das samt Akte an die zuständige Ärztekammer. Die empfahl einen Professor der Psychiatrie als geeignet.

Gut, dort hingefahren zum erneuten Sezieren auf etwaige vorhandene Restarbeitsfähigkeit. Dieser attestierte die vollständige Arbeitsunfähigkeit.

Freudestrahlend hielt ich das Gutachten nach 3 oder waren es 4 Jahren in den Händen, glaubte nun zu meinem Recht zu kommen. Pustekuchen!

Die Fragestellung an den Gutachter war nämlich zwischenzeitlich einfach mal abgeändert worden. Sie lautete nun: Inwieweit behindere meine Schuppenflechte meine Arbeitsfähigkeit. Nix von Psyche mehr zu lesen.

Die nette Rattin der Gegenseite ließ somit erfolgreich das Gutachten für nicht verwertbar erklären. Das Gericht spielte das Spiel gerne mit. Ein neues Gutachten kam nicht mehr, das Urteil war vernichtend.

Berufung am OLG Bremen eingereicht, seit Dez rechtshängig. Begründung:

a) Die Fragestellung wurde nicht wie ursprünglich gedacht auch auf die psychische Komponente meiner Erkrankung hin ggü. dem Gutachter gestellt, obwohl ggü. der Ärztekammer noch so gewollt.
b) Die angeblich allein auf die Hauterkrankung abzielende Begutachtung wurde ad absurdum geführt, indem hierfür ein Psychiater mit der Begutachtung beauftragt wurde.
c) Aus a) und b) folgt, dass die ursprüngliche Beweisfrage nie geklärt wurde, eben meine Erkrankung im Gesamten, die psychosomatische Komponente, nicht geklärt wurde.

Nun saßen dort die drei Affen vom OLG in der mündlichen Verhandlung, einer hielt sich die Ohren zu, der nächste die Augen, und der dritte hielt den Mund (die dritte, die einzige Richterin im Spiel).

Ergebnis: Jetzt soll ich bereits seit März nach Giessen, sind ja nur schlappe 400km, und im Gepäck hab ich trotz Widerspruch erneut die falsche Frage, eben nur auf die Hauterkrankung abzielend (welche allein betrachtet sicher keine Arbeitsunfähigkeit begründet). Und wieder geht es - haltet euch fest - zu einem Psychsomatischen Gutachter.

Fragt sich wie das enden soll?

Auf jeden Fall scheint der Gutachter keinen Bock drauf zu haben, sich an dem dreckigen Spiel zu beteiligen, denn obwohl er das Gutachten bis Ende Mai fertig haben sollte, hüllt der sich in Schweigen, hat mich bisher nicht vorgeladen, antwortet auch nicht auf Erinnerungen des OLG.

Trotzdem werde ich am Ende dumm dastehen:
Denn wenn auch der oder ein anderer Psycho-Doc irgendwann mal in die Hufe kommt: Er darf nur die Frage beantworten, welche eigentlich nur ein Dermatologe beantworten dürfte. Sobald wieder die Psyche als Trigger meiner Hauterkrankung erkannt werden würde, käme die Rattin erneut: „Danach haben wir nie gefragt“

Eins weiß ich und jeder weiß das, wenn er nur einen IQ von 50 hat: Wer Hauterkrankungen von Psycho-Docs begutachten lässt, kann nachher nicht sagen, die Psychosomatik wäre nie gefragt gewesen.

Leute: ICH WERDE VERARSCHT!

Der BGH ruft, sollte es so kommen, wie es auf mich unweigerlich zurollt.

Das Beste an allem: Seit letztem Jahr gibt es neue Medikamente am Markt, welche zumindest die Hauterkrankung zu 90% eingedämmt hat. Ein paar Schuppen noch auf dem Kopf, das wars. Vorher war 80% meines Körpers betroffen. Was in sechs Jahren halt passieren kann: Neue Heilmethoden, nun bleibt nur noch die Psyche, welche mich plagt. Doch wird der Gutachter das erkennen (wollen)? Für das Gericht ist klar: Ich simuliere, würde mich drücken wollen. Lange setzten die mir die Pistole auf die Brust, ich würde nichts zur Besserung meines Gesundheitszustandes tun. Nun konnte ich dies, zumindest was die dermatologische Komponente betrifft, dem Fortschritt der Medizin sei Dank. Am Ende wird man sagen, nur etwas Schuppen auf dem Kopf, wir wussten es doch: Ein Simulant! Antrag abgelehnt!
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#34
Beitrag aus https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...p?tid=3995 hierher verschoben.

Das neue Medikament ändert nichts, das Verfahren betrifft Zeiträume in denen es noch gar nicht existierte. Leider macht es das nicht besser, denn die Gutachtenabfolge zeigt ja, dass die so oder so nichts hinnehmen, das dir Erwerbsunfähigkeit bescheinigt. Einen grossen Erfolg gibts trotzdem: Die endlose Gutachtenspinnerei und das ebenso endlose Drumrum ist sauteuer. Und du zahlst das sicher nicht :-)

Zitat:Leute: ICH WERDE VERARSCHT!

Ja, das ist der übliche Umgang mit Unterhaltspflichtigen.
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#35
Ganz sicher zahl ich das Theater nicht. Du hast es gut erkannt. Von den ganzen Gutachterkosten wären meine Kinder längst satt geworden. Aber nein, ihr, ja ihr Steuerzahler zahlt den Rummel. Aber was regen wir uns auf? Derzeit steht die Gretchenfrage im medialen Mittelpunkt. Auf Platz 2 die vercookten dickbäuchigen Pauschalhawaihosenurlauber. Auf Platz 3 die Künast, die vielleicht mal ihre Gewissensbarriere niederschmeißen und sich die Sicht frei auf die „wir Grünen finden Sex mit Kindern irgendwie voll cool“-Zeiten erinnern sollte. Aber anderes Thema, mir geht halt nur etwas die Hutschnur hoch. Sorry.

Wer seinen armutsgefährdeten Kindern und Exen eben diesen bei ihnen mutmaßlich drohenden Hungertod widerlegen möchte sei folgender Film wärmstens zu empfehlen:

Capernaum - Stadt der Hoffnung 

gibts bei Prime. Wer Armut beklagt, muss den Film gesehen haben.
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