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Stieftochter, Ausbildung, Vergütung, Unterhalt und Kindergeld
#1
Hallo zusammen,

da meine 3 Jungs im Wechselmodel bei mir leben, bekomme ich das hälftige Kindergeld von Mutti Smile
Leider musste ich Familiengericht einschalten, aber es funktioniert halbwegs.

Meine Stieftochter(ich habe sie ja adoptiert) macht seit Herbst 2019 Ausbildung als Krankenschwester.
Im Internet steht Gehalt ab 900EUR.
Wenn es stimmt und in der Zeit, wo sie bei der Mutter wohnt, hat sie Bedürfnis <880 EUR laut D.Tabelle oder.
Sie kann der Mutter für das Zimmer/Essen das Geld selbst bezahlen ohne Unterhalt zu verlangen oder?
Das bedeutet für mich, ich habe das Recht ab Anfang der Ausbildung das hälftige Kindergeld zu verlangen.
Mutti ist wie immer geschockt Big Grin , was kann ich dafür, es sind die Gesetze und das Kindergeld steht nicht dem Kind sondern den Eltern zu.
Wenn sie in WG auszieht, dann soll unterhalt berechnet werden und ich und die Mutti in gleichem Maß Unterhalt bezahlen.
Die Ex hat sogar mehr Geld von HARZ4 dank Umschulung als ich Wink

Hat schon jemand Erfahrung? Teilt bitte eure Meinung wie ihr diese Situation seht. Habe ich Recht?
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#2
Zahlesel_RUS schrieb:Dein angeführtes "Gehalt" von 900€ ist sicher brutto. Ausgangslage ist aber die Nettovergütung. Davon können 100€ Ausbildungspauschale abgezogen werden (ist z.B. für Dienstkleidung. Bücher ...). Fallen noch nennenswerte Fahrtkosten zur Ausbildungsstelle an, können die auch noch abgezogen werden. Der übrig bleibende Rest wird durch zwei geteilt (beide Elternteile sollen gleich "profitieren"). Dieses Ergebnis ist der Teil, den die Tochter selbst aufbringen muss. Ist der bisherige Unterhalt kleiner, muss kein Unterhalt mehr gezahlt werden. Ist er höher, wird er durch den oben berechneten Betrag reduziert.

Ich hoffe, das war verständlich.

Momik
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#3
Tituliert ist die erste Stufe. Also wir müssen nichts bezahlen und die Ex schuldet mir halbes Kindergeld oder?
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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