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11-09-2020, 08:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-09-2020, 08:16 von Kaymueller.)
Ist es zulässig ,daß wenn die EX einverstanden ist, unbefristette Unterhaltstittel handschriftlich auf die tittel befristet bis zum 18 lebensjahr zu schreiben, oder wäre das Urkundenfälschung.
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Ungültig. Alles auf der Urkunde muss beurkundet werden.
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Es würde mich allerdings nicht wundern, wenn sich dadurch (auf gar wundersame Weise) aus dem ursprünglich befristeten Titel durch leichtes "Nachtuning" ein unbefristeter Titel wird, aus dem der Unterhaltsberechtigte dann erfolgreich pfänden kann beim Unterhaltspflichtigen.
Und die Staatsanwaltschaft weder Zeit noch Lust noch Kapazität hat, die offensichtliche Urkundenfälschung zu verfolgen. Wurde vermutlich von einer Frau begangen, also gibt es kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Wer wurden denn schon geschädigt - ein Mann? Männer sind eh keine vollwertigen Menschen mehr in diesem Land, also was solls....
Bibel, Jesus Sirach 8.1