06-01-2021, 13:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-01-2021, 14:05 von Ruckzuckmaschine.
Bearbeitungsgrund: ........
)
Hallo,
weiß jemand wie die ganz genaue Frist ist bei der Verjährung/Nachprüfung der Verfahrenskostenhilfe ist?
-4 Jahre auf den Tag genau, das ist klar
- aber dann aber heist es noch "nach Erlangung Rechtskraft"
Fragen:
1) "Rechtskraft" müsste doch wegen der Beschwerdemöglichkeit (2.Instanz) bedeuten, dass z.B. bei einem fiktiven Beschlussdatum 20.09.18 ----> der 19.10.22 (4 Jahre plus 1 Monat) der Fristablauf ist, oder?
2) nach der zweiten Instanz gibt es ja keine Dritte Instanz mehr bzw. es gäbe teoretisch noch die Verfassungsklage. Gilt hier beim OLG oder KG nur das Beschlussdatum oder eben auch + 1 Monat wegen der optionalen Verfassungsbeschwerde?
3) bei der Zustellfrist....zählt dann der Posteingang im Briefkasten oder Poststempel + 3 Tage oder das Bearbeitungsdatum des Sachbearbeiters?
4) muss man eigentlich auch nach dem Fristablauf noch antworten oder kann man dann das im Papiermüll versenken und ist keinerlei Rechenschaft mehr schuldig?
weiß jemand wie die ganz genaue Frist ist bei der Verjährung/Nachprüfung der Verfahrenskostenhilfe ist?
-4 Jahre auf den Tag genau, das ist klar
- aber dann aber heist es noch "nach Erlangung Rechtskraft"
Fragen:
1) "Rechtskraft" müsste doch wegen der Beschwerdemöglichkeit (2.Instanz) bedeuten, dass z.B. bei einem fiktiven Beschlussdatum 20.09.18 ----> der 19.10.22 (4 Jahre plus 1 Monat) der Fristablauf ist, oder?
2) nach der zweiten Instanz gibt es ja keine Dritte Instanz mehr bzw. es gäbe teoretisch noch die Verfassungsklage. Gilt hier beim OLG oder KG nur das Beschlussdatum oder eben auch + 1 Monat wegen der optionalen Verfassungsbeschwerde?
3) bei der Zustellfrist....zählt dann der Posteingang im Briefkasten oder Poststempel + 3 Tage oder das Bearbeitungsdatum des Sachbearbeiters?
4) muss man eigentlich auch nach dem Fristablauf noch antworten oder kann man dann das im Papiermüll versenken und ist keinerlei Rechenschaft mehr schuldig?
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)