Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltspflicht
#1
Hallo
Meine Tochter hat Ausbildung begonnen...verdient ca. 800 Euro netto...
Es können 100 Euro Ausbildungspauschale abgesetzt werden...und Fahrtkosten..das weiss Ich..
Das Kindergeld wird wieder dazugerechnet..auch bekannt..

Kind ist volljährig ..wohnt noch zu Hause..
Bin Ich und meine Ex noch  unterhaltspflichtig......
Was ist..wenn das Kind eine eigene Wohnung bezieht..
Gruss B.
Zitieren
#2
Solange sie zu Hause wohnt, richtet sich Bedarf nach der vierten Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Zu decken ist er von beiden Eltern. Ob das Kind seinen Anspruch an die Mutter mit Kost & Logis verrechnet, ist deren Privatsache. Wenn du dir die Tabelle ansiehst, wirst du feststellen dass vermutlich nur wenig oder kein Unterhaltsanspruch übrigbleibt.

Mit eigener Wohnung orientiert sich der Bedarf am Bedarf für Studenten.
Zitieren
#3
Fahrkosten sind mit den 100€ Ausbildungspauschale abgegolten
Zitieren
#4
Danke für die Antworten..
Nur eine Verstaendnisfrage noch..
Wenn entweder Ich oder meine Ex weit über den Durchschnitt verdient.. erhöht sich dann die Tabellenstufe oder bleibt es maximal bei Stufe 4 oder Studentenbedarf...

Gruss B.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste