Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltsheranziehung - Verfolgung ins Ausland
#1
Hallo zusammen,

die Exe is zum Sozialdienst einer mittelgrosse Stadt gerannt und hat damit dass Kassieren d. KU "fremdvergeben". 

Jetzt habe ich eine letztmalige Gelegenheit bekommen den einer Auflistung meiner Erwerbsbemühungen und aktuelle Gehaltsnachweise (Arbeitsvertrag u. Lohnabrechnung) zu zuschicken. 

Als selbständiger in einem noch-EU Land, habe ich nun brav meine Gehaltsnachweis des derzeitige Finanzielles Jahr und einen Kurzfassung meiner Erwerbsbemühungen zukommen lassen. Mein jetziger Vertrag läuft bis Mitte-Januar, allerdings mit Aussicht auf Verlängerung. 

Die Behörde meint allerdings wenn ich diese Nachweise nicht fristgerecht einreichen würde, die mir die Zahlung von Unterhalt meiner volle Leistungsfähigkeit zugrunde legen, bzw. die leistungsmindernde Umstände nicht berücksichtigen.

Meine Firma bezahlt mir ein Monatseinkommen von noch nicht mal (umgerechnete) 675 Euro.

Wenn ich jedoch keinen Auftrag/Arbeit habe, bezahle ich entweder weniger oder manchmal nicht- was könnte ich da erwarten?

Vielen Dank für eure Rückmeldung!
Panto
Zitieren
#2
Was die Behörde meint, spielt erst mal keine Rolle. Eine Rolle spielt erst, was der Richter beschliesst, nachdem dich die Behörde verklagt hat.

Wo du dich befindest, spielt keine Rolle. Schweiz, England oder Deutschland - bist du erst mal verurteilt, wird dort problemlos vollstreckt. Dabei folgt die Vollstreckung selbst nach dem Recht des Landes. Es gelten z.B. die Pfändungsgrenzen vor Ort.

Was dich erwartet, ist die Nichtakzeptanz deines niedrigen Einkommens. Ein Richter wird dich höchstwahrscheinlich zum Mindestunterhalt verurteilen. Wenn sich deine Selbständigkeit nicht rentiert, bist du verpflichtet, lohnabhängig zu arbeiten, wird er dir sagen.
Zitieren
#3
(25-11-2017, 18:44)Bitch schrieb: .... Als selbständiger in einem noch-EU Land, habe ich nun brav meine Gehaltsnachweis des derzeitige Finanzielles Jahr und einen Kurzfassung meiner Erwerbsbemühungen zukommen lassen. Mein jetziger Vertrag läuft bis Mitte-Januar, allerdings mit Aussicht auf Verlängerung. ... Meine Firma bezahlt mir ein Monatseinkommen von noch nicht mal (umgerechnete) 675 Euro....

Die Regierung Deines noch EU Landes bietet einen "Child Maintenance Calulator" online an, bei dem angegebenen Gehalt von umgerechnet 675 Euro waeren dann ca. 10 Euro pro Woche Unterhalt faellig (1 Kind). 

Warum suchst Du keine normale Stelle, Mindeslohn Vollzeit ca. 1.200 euro/Monat. Dann sind ca. 35 Euro/Woche an Unterhalt faellig, nach dem Recht Deines noch EU Landes.


Auch solltest Du pruefen, ob Du "aufstocken" kannst, nennt sich in Deinem Noch EU Land Tax Credits. Die fliessen dann auch in die Unterhaltsberechnung mit ein. Kostenlose Beratung bei jedem Citizens Advice Bureau.
Zitieren
#4
Thank so far! Lt Calculator käme es auf 26.00 pro Woche im Wahauslland

Allerdings diesen Calculator betrifft mein Wahllausland und nicht Deutschland, in wie ferne würde dies akzeptiert?
Wie ist es eigentlich mit dem deutschen Selbstbehalt im Ausland.

Derzeit bezahle ich EUR 202 pro Kind pro Monat (EUR 404) wenn ich gerade in Arbeit bin. Weniger wenn ohne Auftrag/Arbeit.
Panto
Zitieren
#5
Lass Dich doch am besten durch einen Anwalt in der Wahlheimat beraten. Das Recht Deiner Wahlheimat stellt den Unterhaltsschuldner besser als Deutschland. Ich wuerde mir ausrechnen lassen, viewiel Du nach dem Recht Deiner Wahlheimalt an Unterhalt zahlen muesstest, und das als Vergleichsvorschlag der deutschen Behoerde unterbreiten.
Zitieren
#6
Vielen Dank Mahatu - werde mich mal erkundigen
Panto
Zitieren
#7
Update -

Seit April 2017 lege ich der UVK regelmäßig einen Nachweis meiner Bemühungen um eine neue Anstellung vor. Fleißig schickte ich jedes Quartal eine E-Mail mit etwa 60 Jobnamen, Organisationen und Bewerbungsdaten.

Nach etwa zwei Jahren hatte ich eine ordentliche Zahl zusammengesammelt und bewarb mich fortan seltener. Stattdessen wähle ich zufällig aus der Liste aus, habe aber nur darauf geachtet, dass ich die Jobs und Organisationen getauscht und neue Termine hinzugefügt habe.

Bis vor etwa vier Wochen habe ich den Fälligkeitstermin bewusst ignoriert und wollte sehen, was passiert. Normalerweise teilten sie mir innerhalb einer Woche mit der üblichen Nachricht mit, dass ich meine Pflicht erfüllt hatte und gaben mir einen nächsten Fälligkeitstermin.

Sicherlich will ich den Glauben nicht in Versuchung führen, aber ich habe noch nichts gehört. Sind das schon die Früchte des Brexits?

Was würde passieren, wenn Großbritannien diesmal Artikel 16 auslöst, wie es von Der Leyen bereits Anfang dieses Jahres wegen ihres Covid-Wutanfalls getan hat. Artikel 16 ist eine Klausel im Brexit-Protokoll, die das Verfahren für einseitige „Schutzmaßnahmen“ festlegt, wenn entweder die EU oder das Vereinigte Königreich zu dem Schluss kommt, dass das Abkommen zu ernsthaften praktischen Problemen oder Handelsumlenkungen führt.

Vielleicht wird Großbritannien zu einem sicheren Hafen für diejenigen, die das Gefühl haben, dass es in Deutschland etwas zu heiß wird .....

Status 2021 - Null Unterhalt; €12T Rueckstand. Bed & Breakfast and more bei der liebevolle Ehegattin. So darf es froehlich weitergehen ......

Spass beiseite, freue ich mich zu frueh?
Panto
Zitieren
#8
Der EU-Austritt ändert nur den Weg, nicht den Inhalt. Und Massnahmen nach Artikel 16 auch nicht, die haben überhaupt nichts mit Unterhalt geltend machen oder vollstrecken zu tun.
Ab 1. Januar 2021 gilt das Haager Unterhaltsübereinkommen 2007 für das Vereinigte Königreich. Vorher hatte die EG-Unterhaltsverordnung Vorrang vor dem Haager Unterhaltsübereinkommen, jetzt gehts wieder nach HUÜ.

Bei der Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung von Entscheidungen kann teilweise aber die EG-UntVO noch weiter Anwendung finden. Hier ist eine gute aktuelle Übersicht, wie das nun läuft:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Shared...onFile&v=6
Zitieren
#9
(02-12-2017, 16:18)Panto schrieb: Thank so far! Lt Calculator käme es auf 26.00 pro Woche im Wahauslland

Allerdings diesen Calculator betrifft mein Wahllausland und nicht Deutschland, in wie ferne würde dies akzeptiert?
Wie ist es eigentlich mit dem deutschen Selbstbehalt im Ausland.

Derzeit bezahle ich EUR 202 pro Kind pro Monat (EUR 404) wenn ich gerade in Arbeit bin. Weniger wenn ohne Auftrag/Arbeit.

Wenn das gehen würde, wäre es ja toll.

Sind Fälle bekannt, in denen nach dem Kindesunterhalt der Wahlheimat abgerechnet werden konnte?

In meinem Fall ging es leider nicht. Die Richterin meinte sogar, in meiner Wahlheimat liegt das Niveau der Lebenshaltungskosten bei 80% im Vergleich zu Deutschland (100%) und hat dazu auf eine amtliche Statistik verwiesen (Vergleich der Lebenshaltungskosten). Dann hat sie argumentierte, dass ich von dem deutschen Selbstbehalt ja auch nur 80% in meiner Wahlheimat brauche und sodann problemlos 120% des Kindesunterhalt zahlen könnte. Verurteilt wurde ich zu 110% des Mindestunterhalts .... (wobei Lebensmittel hier teurer sind als in D... soviel zur Statistik)
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  § 170 StGB - Verfolgung im Ausland DrNewton 12 738 21-11-2024, 13:45
Letzter Beitrag: DrNewton
  Geldtransfer aus Ausland an Unterhaltsheranziehung Panto 8 6.574 10-07-2021, 07:49
Letzter Beitrag: Chwechselstube

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste