17-05-2009, 21:40
Guten Abend zusammen.
Ich habe trotz regelmäßiger Zahlung von 273 € Kindesunterhalt nun eine Klage über 336 € am Hals. Der Klageantrag ist als dynamischer Titel ohne zeitliche Begrenzung gestellt.
Wie ist das mit der freiwilligen Titulierung? Ist das jetzt schon zu spät?
Und im Rechtsbehelf steht (Bundesland ist Ba-Wü):
Heißt das, wenn ich 273 € anerkenne, werde ich dazu verurteilt und die Klägerin kann dann überlegen ob sie die 336 € trotzdem einklagt?
Ich habe trotz regelmäßiger Zahlung von 273 € Kindesunterhalt nun eine Klage über 336 € am Hals. Der Klageantrag ist als dynamischer Titel ohne zeitliche Begrenzung gestellt.
Wie ist das mit der freiwilligen Titulierung? Ist das jetzt schon zu spät?
Und im Rechtsbehelf steht (Bundesland ist Ba-Wü):
Zitat:Erklärt die Beklagtenpartei, dass sie den Klageanspruch ganz oder teilweise anerkenne, so wird sie ohne mündliche Verhandlung dem Anerkenntnis gemäß verurteilt werden.
Heißt das, wenn ich 273 € anerkenne, werde ich dazu verurteilt und die Klägerin kann dann überlegen ob sie die 336 € trotzdem einklagt?