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Sozialrecht: Weiterbildung und Unterhalt bei ALG II
#1
Hallo zusammen,

ich habe zwei Fragen:

Nachdem meine Festanstellung im letzten Jahr coronabedingt gekündigt wurde, beantragte ich bei der Arbeitsagentur eine Weiterbildung. Der Sachbearbeiter teilte mir dazu mit, für die Bewilligung sei ein persönliches Gespräch erforderlich. Dafür habe er erst in zwei Monaten Zeit.

Als ich Unterlagen besorgte, die ich zu dem Gespräch mitbringen sollte,  wies mich ein Bildungsträger darauf hin, dass der vom Sachbearbeiter angesetzte Termin nach Ende des Bewilligungszeitraumes liegt - und daher die Arbeitsagentur an diesem Termin für mich nicht mehr zustädig sein wird.

Ich habe daraufhin bei der Arbeitsagentur ein früheres und rechtzeitiges Gespräch gefordert. Das Gespräch wurde dann auch sehr viel früher, aber erst am Tag nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes angeboten.
Im Gespräch teilte mir der Sachbearbeiter mit, die Weiterbildung sei notwendig und könne durch die Arbeitsagentur auch noch bewilligt werden. Allerdings sei es ebenso notwendig, dass ich einen Antrag auf ALG II stelle. Ab dieser Antragstellung sei die Arbeitsagentur dann nicht mehr zuständig, sondern das Jobcenter. Dort könne die Weiterbildung dann genehmigt werden.
Kurz gesagt, hat der Sachbearbeiter dafür gesorgt, dass er den Fall los wird.

Meine Fragen sind nun:
Kennt jemand diese Situation? Eine Beratungsstelle, der Bildungsträger und ein Antwalt sagten mir, die späte Terminierung durch die Arbeitsagentur dürfe sich nicht zu meinem Nachteil auswirken. Politisch sei dies auch so gewollt, aber noch nicht gesetzlich verankert. Meine Chancen stünden daher schlecht.

Nun habe ich weniger ein Problem damit, während der Fortbildung ALG II zu beziehen. Mein Hauptproblem ist aber die Unterhaltszahlung, die ich von ALG II natürlich nicht leisten kann. Wie kann ich das lösen?

Bin für alle Tips dankbar.
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#2
(26-10-2022, 12:33)Rheinländer schrieb: Nun habe ich weniger ein Problem damit, während der Fortbildung ALG II zu beziehen. Mein Hauptproblem ist aber die Unterhaltszahlung, die ich von ALG II natürlich nicht leisten kann. Wie kann ich das lösen?


Bin für alle Tips dankbar.


Könntest du neben deiner Ausbildung das Geld für den Unterhalt über einen Nebenjob zusammen bekommen?
Das Geld aus dem Nebenjob wird nicht auf ALGII angerechnet, weil es ja für die Unterhaltszahlungen erwirtschaftet wird.
Nur mit ALGII sind Unterhaltszahlungen aus dem Regelsatz sozialrechtlich nicht erstattungsfähig.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#3
(26-10-2022, 13:40)Sixteen Tons schrieb: Könntest du neben deiner Ausbildung das Geld für den Unterhalt über einen Nebenjob zusammen bekommen?

Das Geld aus dem Nebenjob wird nicht auf ALGII angerechnet, weil es ja für die Unterhaltszahlungen erwirtschaftet wird.


Das kann ich versuchen irgendwie hinzubekommen. Dürfte ich denn auch dann nebenbei arbeiten, wenn die Weiterbildung in Vollzeit stattfindet?


(26-10-2022, 13:40)Sixteen Tons schrieb: Nur mit ALGII sind Unterhaltszahlungen aus dem Regelsatz sozialrechtlich nicht erstattungsfähig.
Bedeutet, dass das Jobcenter die Unterhaltszahlungen übernehmen könnte? Doch kaum, oder?
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#4
(26-10-2022, 14:26)Rheinländer schrieb: Bedeutet, dass das Jobcenter die Unterhaltszahlungen übernehmen könnte? Doch kaum, oder?

Nur als Aufstocker. Aber das warst und wirst du nicht.
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#5
Das Jobcenter bezahlt keinen Unterhalt. Auch ein sogenannter Aufstocker muss hinreichend Einkommen erwirtschaften, um davon den Kindesunterhalt bezahlen zu können. Wenn dann der Rest des Einkommens nach Abzug des Unterhalts nicht zum Leben reicht, kann man auf Antrag vom Jobcenter soviel Geld bekommen, bis der sozialrechtliche Bedarf gedeckt ist. ALG1 gilt im Übrigen als Einkommen. 

Im Falle einer Umschulung wird ALG1 bis zum Ende der Maßnahme weitergezahlt, auch wenn der Anspruch zeitlich bereits aufgebraucht wäre.
Somit wäre halt dein Vorteil gewesen, insofern Du die Umschulung im ALG1-Bezug gemacht hättest, dass ALG1 wie Einkommen gerechnet wird, wovon Du dann wieder den Unterhalt abziehen und den Rest aufstocken hättest können.
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#6
Aufstocker kannst du nur werden, wenn du selber Geld verdienst. Hast du weniger als den ALG2 Satz trotz Arbeit kannst du aufstocken.
Der Maßnahmeträger müsste mit einer Nebentätigkeit einverstanden sein, denke ich.
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"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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