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Ich habe Gütertrennung und die Scheidung ist in den letzten Zügen. Sie wohnt ein paar Kilometer entfernt in einer Mietwohnung. Das Haus gehört mir allein. Ich stehe im Grundbuch und habe es bezahlt. Da sie sich jetzt mehr um die Kinder kümmert, möchte sie in mein Haus ziehen und Miete zahlen. Wie kann ich das verhindern? Kann ich das Haus an Verwandte oder gute Freunde verkaufen, damit ich weiterhin darin wohnen kann? Kann das von Amts wegen verhindert werden?
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moment...sie ist ausgezogen...du zahlst warscheinlich unterhalt...das haus ist deins...biete ihr an, daß
du das ABR und sorgerecht behälst und ihr euch so viel wie möglich um die kinder kümmert...was die
[Unterschreitung des Mindestniveaus] sich alles denken...zugewinn???
P? was sagt das Porakel?
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Lies dir zunächst § 1361b BGB genau durch, damit du siehst wo die Möglichkeiten und Grenzen liegen. Ist die Frist in Abs. 4 schon verstrichen?
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Sie ist schon seit 8 Monaten nicht mehr im Haus. Nach (BGB) § 1568a Ehewohnung könnte sie auf unbillige Härte pochen.
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Dafür sind die Schwellen weit höher. Auch die Frage nach dem weit zurückliegenden Auszug wird erneut gestellt. Und es gibt einen riesigen Schwall an Kontext nicht nur bei ihr, sondern auch bei dir: Wenn du zum Beispiel weiteres Wohneigentum in der Nähe hast, in das du leicht einziehen könntest oder wenn das Haus z.B. eine Einliegerwohnung hat.
Ein Verkauf ist natürlich eine typische Schlupflochsucher-Schnapsidee. Wie du sicherlich selbst längst weisst, fallen dann zwingend erhebliche Notarkosten an, die in Deutschland je nach Bundesland richtig fette Grunderwerbsteuer, wenn du selbst vor weniger als zehn Jahre gekauft hast auch noch Spekulationssteuer. Von einem künstlich billig gemachten Verkaufspreis rate ich dringend ab, das kostet Schenkungssteuer und es fliegt auf. Bei den finanziellen Dimensionen eines Hauses rate ich auch vor Schmu ab, denn der führt dich hinter Gitter. Das nimmt der Staat ernst, anderes im Land nicht.
Zu spät ist es auch. Wenn sie das jetzt fordert, gilt es auch ab jetzt. Verkaufst du später, wirst du keine Verpflichtungen los, dann verkaufst du einen Mietvertrag mit oder eben das Recht der Ex, einen zu bekommen. Das ist dann Teil der Rechte und Pflichten, die an der Immobilie kleben.
Du musst durch die Mitte durch und dir die Begründungen der Gegenseite zunächst genau ansehen. Es gilt, diese Begründungen zu schwächen oder zu widerlegen sowie die Unbilligkeit deines eigenen Auszuges zu begründen, aus der Situation bei dir selbst und dem Wohnungsmarkt der Umgebung heraus und allem anderen, was sich reinpacken lässt, verlorene Arbeitsplatznähe etwa. Was sagt denn dein Anwalt? Denen machen solche Sachen immer Spass, weil man da viel reinbringen kann.
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Evtl. könnte es auch helfen, alles möglichst in die Länge zu ziehen?
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In der jetzigen Wohnung ist der Platz für die Kinder viel begrenzter als im Haus. In der Umgebung ist es auch nicht so einfach, etwas Größeres zu finden. Ich habe keinen weiteren Besitz. Ich arbeite hauptsächlich von zu Hause aus. Aber ich habe noch ein kleines Geschäft neben meiner Arbeit. Das Lager befindet sich im Haus und ich bin viel unterwegs. Meine Anwältin hält es für unwahrscheinlich, dass ich mein Haus verliere bzw. das sie dort einziehen kann. Besonders großes Vertrauen in meine Anwältin habe ich nicht. Überhaupt habe ich den Eindruck, dass Anwälte nur das machen, was man ihnen sagt. Eigene Kreativität ist eigentlich nie vorhanden.
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Die Kinder können doch zu Dir ziehen.
Die Ex würde ich niemals ins Haus lassen. Auch nicht als Meterin. Damit wäre langfristiger Ärger fast schon garantiert.
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(02-02-2025, 20:39)expat schrieb: Die Ex würde ich niemals ins Haus lassen.
Das ist keine Wahl. Was er will, muss er vor Gericht erreichen.
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Wieso er? Sie müsste doch jetzt klagen und eine unzumutbare Härte oder ein besonderes Interesse nachweisen, oder?
Bisher hat er nur geschrieben “sie will”.
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Und das wird sie wahrscheinlich auch tun. Es geht ihr nur noch ums Geld und darum, mir eins auszuwischen. Auf der anderen Seite gibt es nur noch Hass und Missgunst.
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Werd nicht nervös. Die Schwelle ist hoch. Erst mal die Begründung sichten. Darauf kommts jetzt an.
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Was heißt "in der Wohnung ist nur begrenzter Platz für die Kinder" konkret?
Also ich sehe nicht einmal ansatzweise eine Rückkehrmöglichkeit in das Haus, welche die ex im Rahmen einer Wohnungszuweisung bei Gericht beantragen müsste.
Der Hinweis auf 1361b BGB ist schon wichtig, aber da Absatz 2 scheinbar nicht zutrifft, dürfte Absatz 4 für Dich beruhigend sein.
Wer sich vor 8 Monaten eine Mietwohnung zulegt, dem darf unterstellt werden, dass er vor 8 Monaten diese Wohnung auch als ausreichend an sah und demjenigen fällt nun ein, "Hach, so ein EFH wäre doch viel schöner für mich und die Kinder..." Also diese Klagebegründung möchte ich sehen.
An Deiner Stelle würde ich nicht einmal aktiv. Wie auch? Deine Ex, die vorab auf Dich zukommt, will zuerst einmal versuchen, Dich weich zu klopfen. Vielleicht auch vor dem Hintergrund, dass sie genau weiß, dass die Nummer auf sehr tönernen Füßen steht.
Deine Anwältin ist wie viele andere auch. Tunnelblick. Lethargisch. Standard wachsweiche Aussagen. So Leute braucht kein Mensch. Und Juristen sind nicht für Kreativität bekannt und legen sie ausnahmsweise welche an den Tag, dann übertreiben sie und landen im Knast oder verlieren die Zulassung ,-)
Da ihr kurz vor der Scheidung steht, gehe ich davon aus, dass auch die persönlichen Sachen schon geteilt sind. Es ist nirgendwo mehr ein berechtigtes Interesse zu finden. Größere Mietwohnungen suchen viele. Damit ist sie nicht alleine. Sie kann die Kinder Dir geben ,-) Dann haben sie mehr Platz ,-)
Wie gesagt, ich sehe da keine Chance
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(02-02-2025, 22:22)Paul80 schrieb: Und das wird sie wahrscheinlich auch tun. Es geht ihr nur noch ums Geld und darum, mir eins auszuwischen. Auf der anderen Seite gibt es nur noch Hass und Missgunst.
Hört sich für mich so an,
als ob sie dich dann hinterher aus dem Haus
schmeißen will.
Aber ohne dort gemeldet zu sein, hat sie ja noch nichtmal
Anspruch darauf
einen Schlüsseldienst zu
rufen.
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Es könnte auch die alte Taktik sein, grosse Forderungen zu stellen, die man dann als Verhandlungsmasse nutzt. Das passiert oft bei Sachen, die tatsächlich gar nicht durchsetzbar sind. Dann lässt sie sich überreden, keine Nutzungsüberlassung zu fordern, wenn dafür mehr Unterhalt gezahlt wird.
Es kommt drauf an, wie der Antrag begründet ist. Wenn sie bisher nur verbale Forderung stellte, aber keinen entsprechenden Gerichtsantrag dazu, dann ist das eh alles heisse Luft.
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... und Nutzungsüberlassung fällt auch weg, weil er ja Alleineigentümer ist. Nur der Zugewinn ist die zu knackende Nuß.
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Sie wird nicht per Klage in das Haus kommen, ganz ganz sicher, 150%.
Zugewinn bei einem relativ neu gekauften Haus dürfte auch überschaubar sein.
Erzähl ihr doch mal beiläufig, dass Du das Haus super schnell verkaufen willst, das wird Sie beschäftigen.
Dann beim nächsten Mal erzähl ihr, dass Du mit Ihrem Vermieter gesprochen hast, weil Du gerne näher zu Ihr ziehen willst.
Sie wird 1. Geld riechen und sich damit abarbeiten wie Sie entweder den Verkauf verhindert oder sich daran bereichert und DANN wird Sie sich (wenn dumm genug) bei Ihrem Vermieter mit einem komischen Gespräch blamieren um abzuklopfen ob Du wirklich mit Ihm gesprochen hast.
Bei vielen ist Opferhaltung echt ein Problem, denkt mal ein bisschen offensiv. Beschäftige die Hexe und verwender Ihre Gier gegen Sie.
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Aus eigener Erfahrung:
Zieht ein Ehepartner bei Trennung aus der ehelichen Wohnung aus und kehrt nicht innerhalb von 6 Monaten in diese zurück
hat er jegliches Recht auf einen Wiedereinzug verwirkt.
Bei einem Verkauf einer Immobilie innerhalb der Familie, bei mir war es der Vater, fällt keine Grunderwerbssteuer an.
Suche nicht nach einer Traumfrau, suche nach einer, die kein Alptraum ist.
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