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Ehegattenfreibetrag bei VKH
#1
Guten Abend,
ich eröffne ein Umgangsverfahren. Antragsgegnerin ist meine Expartnerin.

Ich bin verheiratet mit einer neuen Frau. Im Haushalt leben zwei eheliche Kinder und ein Kind im Wechselmodell.

Folgende Konstelation besteht.

Einkommen von mir:

Netto 1639 Euro
Kindergeld 219 Euro
Kinderzuschlag 156 Euro
Wohnvorteil durch Wohngeldbezug der Ehegattin 96 Euro
Summe Einkommen  2110,10

Ausgaben:
Mietanteil 517,23 Euro
Werbungskosten 55,33 Euro

Zwischensumme 1537,54

Freibeträge
Antragstellerfreibetrag 494,00 €
Freibetrag Ehepartner ??? (494 Euro)
Unterhaltsfreibetrag Kind I (9 Jahre Wechselmodell ) 171,00 € (nach einem beschissenen BGH Urteil wurde der Freibetrag für Wechselmodelle um 50 % gekürzt XII ZB 276/21)
Unterhaltsfreibetrag Kind II (0 -6 Jahre) 314,00 €
Unterhaltsfreibetrag Kind II (0-6 Jahre) 314,00 €
Erwerbstätigenfreibetrag 225,00 €


einzusetzendes Einkommen ohne Ehegattenfreibetrag: 19,54 Euro
einzusetzendes Einkommen mit Ehegattenfreibetrag: 0,00 Euro

Erhalte ich den Freibetrag für meine Ehepartnerin?

Sie ist aktuell in Elternzeit und hat folgendes Einkommen:

Elterngeld Plus 698,30 €
abzgl. Freibetrag 150,00 € ???
anrechenbares Elterngeld 548,30 € ???
Wohngeldvorteil 2/5 64,00 €
Kindergeld 438,00 €
Kinderzuschlag 312,00 €
Summe 1.362,30 €


Sie wird quasi durch mich auch mit unterhalten, da ich das höhere Einkommen habe.
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#2
Die Anrechnung des Freibetrages würde ja nur knapp 20 EUR für dich ausmachen, damit hat der Interpretationsspielraum zum Freibetrag nur geringe Folgen. Grundsätzlich ist immer anzuraten, den VKH-Antrag einfach mal zu stellen, der ist immer kostenlos und du bekommst eine Berechnung geliefert nebst einer juristischen Vorprüfung über die Erfolgsaussichten. Unbezahlbar und wie gesagt kostenlos. Du kannst dann entscheiden, das Verfahren zu führen oder eben nicht.
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#3
20 Euro sind es bei Antragstellung in diesem Jahr.
Im nächsten Jahr steigen der Kinderzuschlag und das Wohngeld mehr als die Freibeträge bei VKH.
Dann wird es teurer für mich.
Die Möglichkeit der Vorberechnung durch das Gericht kenne ich natürlich. Ich möchte dem Gericht aber aus verschiedenen Gründen vorher nicht schreiben.

Ich habe einen Ehegattenunterhaltsrechner von Smartsteuer ausgefüllt. Der sagt ich müsste( Konjunktiv) meiner Ehefrau 160 Euro zahlen.
Ich hatte da auf wirkliche Erfahrungen hier im Forum gehofft. Wird in diesem Fall der volle Freibetrag für Ehepartner in Höhe von 494 Euro gewährt, oder nur 160 Euro oder gar nichts?
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