16-10-2022, 23:24
Guten Abend,
ich eröffne ein Umgangsverfahren. Antragsgegnerin ist meine Expartnerin.
Ich bin verheiratet mit einer neuen Frau. Im Haushalt leben zwei eheliche Kinder und ein Kind im Wechselmodell.
Folgende Konstelation besteht.
Einkommen von mir:
Netto 1639 Euro
Kindergeld 219 Euro
Kinderzuschlag 156 Euro
Wohnvorteil durch Wohngeldbezug der Ehegattin 96 Euro
Summe Einkommen 2110,10
Ausgaben:
Mietanteil 517,23 Euro
Werbungskosten 55,33 Euro
Zwischensumme 1537,54
Freibeträge
Antragstellerfreibetrag 494,00 €
Freibetrag Ehepartner ??? (494 Euro)
Unterhaltsfreibetrag Kind I (9 Jahre Wechselmodell ) 171,00 € (nach einem beschissenen BGH Urteil wurde der Freibetrag für Wechselmodelle um 50 % gekürzt XII ZB 276/21)
Unterhaltsfreibetrag Kind II (0 -6 Jahre) 314,00 €
Unterhaltsfreibetrag Kind II (0-6 Jahre) 314,00 €
Erwerbstätigenfreibetrag 225,00 €
einzusetzendes Einkommen ohne Ehegattenfreibetrag: 19,54 Euro
einzusetzendes Einkommen mit Ehegattenfreibetrag: 0,00 Euro
Erhalte ich den Freibetrag für meine Ehepartnerin?
Sie ist aktuell in Elternzeit und hat folgendes Einkommen:
Elterngeld Plus 698,30 €
abzgl. Freibetrag 150,00 € ???
anrechenbares Elterngeld 548,30 € ???
Wohngeldvorteil 2/5 64,00 €
Kindergeld 438,00 €
Kinderzuschlag 312,00 €
Summe 1.362,30 €
Sie wird quasi durch mich auch mit unterhalten, da ich das höhere Einkommen habe.
ich eröffne ein Umgangsverfahren. Antragsgegnerin ist meine Expartnerin.
Ich bin verheiratet mit einer neuen Frau. Im Haushalt leben zwei eheliche Kinder und ein Kind im Wechselmodell.
Folgende Konstelation besteht.
Einkommen von mir:
Netto 1639 Euro
Kindergeld 219 Euro
Kinderzuschlag 156 Euro
Wohnvorteil durch Wohngeldbezug der Ehegattin 96 Euro
Summe Einkommen 2110,10
Ausgaben:
Mietanteil 517,23 Euro
Werbungskosten 55,33 Euro
Zwischensumme 1537,54
Freibeträge
Antragstellerfreibetrag 494,00 €
Freibetrag Ehepartner ??? (494 Euro)
Unterhaltsfreibetrag Kind I (9 Jahre Wechselmodell ) 171,00 € (nach einem beschissenen BGH Urteil wurde der Freibetrag für Wechselmodelle um 50 % gekürzt XII ZB 276/21)
Unterhaltsfreibetrag Kind II (0 -6 Jahre) 314,00 €
Unterhaltsfreibetrag Kind II (0-6 Jahre) 314,00 €
Erwerbstätigenfreibetrag 225,00 €
einzusetzendes Einkommen ohne Ehegattenfreibetrag: 19,54 Euro
einzusetzendes Einkommen mit Ehegattenfreibetrag: 0,00 Euro
Erhalte ich den Freibetrag für meine Ehepartnerin?
Sie ist aktuell in Elternzeit und hat folgendes Einkommen:
Elterngeld Plus 698,30 €
abzgl. Freibetrag 150,00 € ???
anrechenbares Elterngeld 548,30 € ???
Wohngeldvorteil 2/5 64,00 €
Kindergeld 438,00 €
Kinderzuschlag 312,00 €
Summe 1.362,30 €
Sie wird quasi durch mich auch mit unterhalten, da ich das höhere Einkommen habe.