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04-01-2023, 13:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-01-2023, 13:52 von zwangszahler.)
Hallo zusammen, ich bin mit einer Thai verheiratet die seit 5 Monaten mir massiven Ärger bereitet hat.
Nun konnte ich sie überzeugen zurück nach Thailand zu gehen und dort auf mich bis Ende das Jahres zu warten.
Ich möchte sie aber niemals mehr wiedersehen.
Sollte sie nun auf die Idee kommen nach D wieder zurückkehren. wie kann ich verhindern das sie wieder bei mir einzieht bzw ich per Gericht
gezwungen werde sie rein zu lassen. Ziel ist, dass sie während des Trennungsjahres in Thailand verbleibt
Bringt es mir einen Vorteil:
- sie bei der Meldestelle abzumelden
- das AA darauf hinzuweisen, dass ich mich getrennt habe, die Aufenthaltserlaubnis läuft am 06/2023 ab
Für konstruktive antworten wäre ich dankbar
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Hallo Zwangszahler
Nach Ablauf von sechs Monaten vermutet das Gesetz unwiderleglich, dass der ausgezogene Partner dem verbliebenen Partner die Wohnung endgültig zur alleinigen Nutzung überlassen will, § 1361b Abs. IV des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In diesem Fall kann der Partner nicht einfach wieder in die Wohnung zurückkehren.
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Die Wohnungsschlösser auszutauschen sollte deine Sicherheit erhöhen - nicht das jemaned aus ihrem Netwerk deine Wohnung mit einem Dir unbekannt nachgemachten Schlüssel leer räumt. Nicht vergessen: alle Zugangsdaten, Passwörter, Bankvollmachen, Kreditkarten etc. ändern/ löschen/ sperren.
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(04-01-2023, 15:09)DerU schrieb: Die Wohnungsschlösser auszutauschen sollte deine Sicherheit erhöhen - nicht das jemaned aus ihrem Netwerk deine Wohnung mit einem Dir unbekannt nachgemachten Schlüssel leer räumt. Nicht vergessen: alle Zugangsdaten, Passwörter, Bankvollmachen, Kreditkarten etc. ändern/ löschen/ sperren.
Alles schon erledigt
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Hallo...aehnlicher Fall beim Kumpel..der hat die Wohnung gekündigt..ging weil er alleine im Mietvertrag drinne stand..is natürlich ne Kosten und Standortfrage..
Gruss Bumpi
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(04-01-2023, 19:03)Bumpi schrieb: Hallo...aehnlicher Fall beim Kumpel..der hat die Wohnung gekündigt..ging weil er alleine im Mietvertrag drinne stand.
Funktioniert bei mir nicht, ich bewohne eine ETW
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evtl. in betracht ziehen, die wohnung für 7 monate zu vermieten, so
daß du nicht mehr drin wohnst...ein pseudomietvertrag wirkt oft
wunder mit einem vertrauten....schlösser sind schon getauscht...
dann wird halt der bewohner auch getauscht...so hat ein freund
von mir seine nigerianerin zum teufel gejagt....was die alles vesucht
hat...ist aber gescheitert...
bb
netlover
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vielen Dank für die Antworten, sie haben mir weitergeholfen