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Selbstbehalt
#1
Halllo liebe Mittstreiter

Mein Jobcenter hat meine EX angeschrieben zwecks Auskunftsersuchen übergegangene Ansprüche von meinem Sohn der bei mir lebt.
Was meint ihr wie hoch ist ihr Selbstbehalt wärend des Berufsverbotes. Es ist darüber wenig zu finden meistens aber, es bleibt bei 1370 SB minus 10prozent wegen zusammenleben mit partner oder wie seht ihr das.
Sie hat ca 1400 netto aber Berufsverbot wegen Schwangerschaft.
Meine Tochter unter 18 lebt bei ihr und sie bekommt von mir 200 Euro Unterhalt nach Tittel und 262 Schülerbafög
Demnächst anfang Januar bekommt sie ihr Kind (nicht von mir) von neuem Lebenspartner mit dem sie vor kurzen zusammengezogen ist. Sein  Netto ca 1600

Ex wird in Elternzeit gehen und ca 700 bis 800 Elterngeld bekommen.
Wie wird die sache für sie ausgehen. Auskunftsbegehren kam diesen Monat
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#2
Wenn sie nicht erwerbstätig ist (der Grund ist völlig egal), hat sie den üblichen Selbstbehalt Nichterwerbstätiger von 1120 EUR. Da offenbar ein Tschoptsenter für dich handelt, nutzt dir die Antwort nichts, das erledigt die Behörde.
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#3
Danke P

eines noch das jobcenter will das einkommen der letzten 12 Monate, Das einkommen ihres Freundes und den Mietvertrag.
Einkommen und Vermögen ist klar aber bei dem Einkommen des Freundes und den Mietvertrag das braucht sie nich angeben oder
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#4
Jaein. Hier ein interessantes Urteil des Sozialgerichts

https://www.datenschutz-notizen.de/muess...sig%20sein.

Unterm Strich: Auskunft Ja, Nachweis darüber Nein.

In der Folge kann das JC aber einen Datenabgleich mit der Rentenversicherung/Finanzamt vornehmen.

Am Ende des Tage ist es aber durchaus also so, dass dass das Einkommen des Freundes angegeben werden muss. Schließlich kann im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft ja auch erst dann die Höhe der Sozialleistungen ausgerechnet werden
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#5
danke Nappo

nein sie erhält kein hartz4, aber ich und mein sohn. Das jobcenter will ihr einkommen, das ihres freundes und die miete wissen um den Unterhalt sich zu hohlen. Es ist das auskunftsersuchen wegen übergegangener Ansprüche. muss sie den lohn des freundes und den Mietvertrag wirklich vorlegen

Ich habe da mich jetzt das jobcenter aufgefordert hat UHV zu beantragen, mit dem Jugendamt kontakt aufgenommen und erstaunlicherweise wurde mir zu der Selbstbehaltsfrage was die Ex betrifft, die 1370 bestätigt obwohl sie im Beschäftigungsverbot ist.
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#6
Ah so. Sorry! Das Einkommen des Partners nicht mit gerechnet. Das wäre mir also neu. Könnte mir nur vorstellen, dass die im Rahmen einer Mangelfallberechnung ihr ein Taschengeld abziehen, welches ihr vom Partner zustünde oder so etwas Ähnliches. An dieserStelle würde ich schlicht nach der Rechtsgrundlage des Begehrs fragen.

Die Frage nach dem SB hat p schon beantwortet. Wenn das JC von dem SB für Erwerbstätige ausgeht, würde ich das dem Gefühl nach, und ohne jetzt gesucht zu haben denn ich weiß es nicht, so deuten, dass sie dem Grunde nach eben nicht Erwerbslos ist sondern in einem Angestelltenverhältnis. Das ist ja durch das Beschäftigungsverbot nicht aufgehoben. Sozusagen ist es dann nur ausgesetzt. Man würde wohl den Unterhalt den aktuellen Begebenheiten anpassen und später wieder, nach Aufnahme der Tätigkeit, anpassen.
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