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Unterhalt bei Volljährigkeit und Ausbildung
#1
Hallo zusammen,

ich benötige bitte Eure Erfahrung und Wissen, sowie Tipps.

Ich habe zwei Kinder, 23 und 17. Beim älteren Kind gibt/gab es keine Probleme. Er studiert aktuell und es wird kein Unterhalt gezahlt.
Es geht um das jüngere Kind. Ehrlich gesagt weiß ich auch gar nicht wie ich anfangen soll. Beim jüngeren gab es schon immer sehr große Probleme und es besteht auch kein Kontakt.
Diesbezüglich musste ich bereits zweimal einen Anwalt einschalten, weil bestimmte Jugendämter, ich sage es mal vorsichtig, eigenmächtig sind. Die Kindesmutter ist dreimal umgezogen und insgesammt waren 4 Jugendämter involviert. Mit den letzten beiden Jugendämtern konnte ich sehr gut arbeiten udn wir haben immer gemeinsam eine Lösung gefunden.

Der aktuelle Stand ist. Die Kindesmutter ist mit dem Kind umgezogen und hat es nicht dem JA mitgeteilt. Dies kam erst nach einem dreiviertel raus, nachdem die Post nicht mehr zugestellt werden konnte etc. Also es ging keine Info an das JA. Die Beistandschaft wurde vor ca. 4 Monaten an ein anderes JA abgegeben, mit dem ich auch bereits in Verbindung stehe.

Im nächsten Monat wird das Kind volljährig. Somit ändert sich ja die Berechnung, beide Elternteile sind barunterhaltspflichtig etc. Es gibt einen Titel über 100% Unterhalt für die Altersgruppe. Dieser besteht auch über die Volljährigkeit hinaus. Unterhalt wird von mir zu 100% und pünktlich gezahlt. Es gibt keine Rückstände. Das Kind hat im letzten Jahr September die Fachoberschule angefangen. Diese sollte 2 Jahre gehen.
Durch Zufall, auf Grund des Umzuges und des neuen JA, habe ich erfahren, dass diese Fachoberschule abgebrochen wurde und seit 09/22 eine Ausbildung angefangen werden sollte. Dies habe ich per E-Mail vom JA erfahren. Ich habe, ich glaub Juli war es als es den Kinderbonus gab, diesen nicht in Abzug gebracht. Auch wissentlich, dass vermutlich eine Ausbildung angefangen wird, im September und Oktober Unterhalt voll bezahlt. Dies hab eich mit dem JA so abgesprochen, um einfach Ruhe in die Angelegenheit zu bringen und wissentlich, dass jetzt eh neu berechnet werden muss. Nach meinem Verständnis müsste der Unetrhalt ja jetzt extrem fallen, wenn das Kind 18 wird (beide barunterhaltspflichtig) und eine Ausbildung begonnen werden soll oder wurde. Genau hier fangen meine Fragen an.

Ich habe einen Schulnachweis bis 07/22. Danach fehlen mir jegliche Nachweise. Nachweis des Ausbildungsvertrages und der Vergütung. diese Nachweise habe ich schriftlich beim JA angefordert sowie eine Neuberechung wegen Volljährigkeit. Meine Einkommensbescheide habe ich dem JA ebenfalls zugesendet. Da sich nichts getan hat, habe ich mit dem JA telefoniert und hier wurde mitgeteilt, dass bei der Kindesmutter alles angefordert wurde, diese leider nicht reagiert. Mit dem JA habe ich abgesporchen, dass ich den Unterhalt einstelle. Um Druck aufzubauen, die Kindesmutter eine Mitwirkungspflicht hat etc. und ich 09/22 + 10/22 voll Unterhalt gezahlt habe, obwohl höchstwahrscheinlich eine Ausbildung angefangen wurde.

Ich werde den Dauerauftrag vorerst auch einstellen, nach Rücksprache mit dem JA. Sie wird auch nicht dagegen vorgehen. Mein Frage dazu ist dies so richtig? Muss ich noch etwas machen/unternehmen? Was ist wenn die KM überhaupt nicht reagiert? Mit 18 müsste das Kind ja den Unterhalt einfordern? Ich habe keine Wohndaten vom der KM bzw. Kind. Nur die Stadt. Das JA gibt die Daten auch nicht raus.
Was passiert mit dem Titel? Laut JA händigen sie den Titel dem Kind aus. Aber warum? Damit kann ja sofort zur Pfändung geschritten werden? Es wird doch nicht geprüft ob es rechtens ist oder nicht, wenn gepfändet wird? Es wird doch gesagt, hier ist der Titel, es wurde nichst gezahlt, also pfändet mal, oder? Muss ich den Titel ändern lassen über eine Abänderungsklage? Wer trägt die Kosten?

Also werd ich doch wieder meine Rechtsanwältin einschalten müssen?

Sorry für den langen Text. Vielleicht habt ihr Tipps für mich?

Danke und Viele Grüße
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#2
Wenn das Jugendamt mitspielt, was bei dir offenbar der Fall ist, dann ist es richtig den Unterhalt einzustellen. Aktuell fehlt ja jeder Nachweis, dass das Kind überhaupt noch in Ausbildung ist. Auch ein Minderjähriger hat nicht automatisch einen Unterhaltsanspruch, wenn keine Schule und keine Ausbildung mehr, dann kein Unterhalt.

Das Geld, das du ansonsten hättest gezahlt solltest du aber erst einmal beiseite legen. Denn wie du schon ganz richtig vermutest, das Problem ist der Titel. Der läuft weiter, ganz egal welchen Mist das Kind baut. Der Titel muss weg. Sofort. Das bereits gezahlte Geld ist leider auf jeden Fall weg, das kriegst du nicht wieder.

Im Moment ist noch das Jugendamt der alleinige Ansprechpartner. Bis zum 18. Geburtstag. Verlange von denen unter Fristsetzung, den Titel zurückzugeben. Ein blosser Vollstreckungsverzicht reicht NICHT. Verlange eine Verzichtserklärung nach §129 und §371 BGB in öffentlich beglaubigter Form. Wenn die keine Nachweise für eine Ausbildung heranschaffen, ist das deren Problem.

Ich nehme aber an, das geht schief. Das faule Pack im Jugendamt wird das einfach auf deine Kosten aussitzen bis zum 18. Geburtstag und gar nichts machen. Dann geben sie den Titel dem Kind. Es steht zu befürchten, dass das dann damit vollstreckt. Deshalb würde ich bei jeder Fristüberschreitung so bald wie möglich per Anwalt kommen (Anwaltspflicht, weisst du ja) und den Titel wegklagen. Adresse kriegst du übers vorige Einwohnermeldeamt. Die müssen dir Auskunft über die neue Adresse geben, du hast ein berechtigtes Interesse.
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#3
Vielen Dank für Dein Feedback. Genau in die Richtung habe ich auch vermutet.

Das JA hatte mir schon in einem Telefonat mitgeteilt, dass der Tital ab 18 an das Kind ausgehändigt wird. Sie wird aktuell nichts pfänden, mündlich Aussage. Das diese nichts Wert ist, bin ich mir bewusst. Mit dem bereits gezahlten Unterhalt kann ich Leben und ich war mir dessen bewusst, das ich nichts zurück bekomme. Ich wollte damit eigentlich nur meinen guten Willen zeigen.
Ich mach es mal mit Daten fest. 01.11. ist der Stichtag (18 Jahre). Die Zahlung geht immer 2 Tage vorher raus (Dauerauftrag).

Es gibt 3 Möglichkeiten:
1. Heraugabe des Titels vom JA "Verzichtserklärung nach §129 und §371 BGB in öffentlich beglaubigter Form".
    Ist dies per E-Mail möglich oder postalisch nötig?
2. Das Kind kontaktieren - nachdem ich die Anschrift heraus bekommen habe.
3. Zum Anwalt - ich denke hier wird auch erst das Kind kontaktiert? Alternative Abänderungsklage? Wer zahlt diese?
    Ich habe gelesen der gegener, wenn er verliert? Die Kosten sind so ca 3000 - 4000€ ?
    Ist es richtig, dass das Kind mit Titel pfänden kann auch wenn es nicht berechtigt wäre, sehe ich das richtig?

Es klingt alles sehr hart, aber ich habe mit dem Thema abgeschlossen. 16 Jahre Streit und Aktenordner voll mit Anwaltsschreiben und Schreiben der JA "sie müssen" "sie sind verpflichtet" Lügen, Drohungen und auf meine Rechte und Pflichten dem Kind gegenüber wurde nie eingegangen, etc. haben ihre Spuren hinterlassen.

Persönlich favorisiere ich Punkt 3. Ich geb alles zur Anwältin, die mich bereits vertreten hat.
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#4
Die drei Möglichkeiten sind nicht Möglichkeiten, sondern verschiedene Ebenen.

Wenn ab 1.11. "Volljährig" gilt, bringt es nichts mehr, sich ans Jugendamt zu wenden, zwei Wochen Frist musst du denen zugestehen und dann ist es nur noch eine Woche bis das Jugendamt komplett draussen ist. Lege die nicht gezahlten 100% für Oktober und dann November beiseite.

Gehe jetzt sofort zum alten Einwohnermeldeamt und verlange Auskunft über die Adresse, an die das Kind gezogen ist. Schicke dem Kind am 1.11. schriftlich Geburtstagsgrüsse und verlange unter Fristsetzung eine Verzichtserklärung nach obiger Massgabe oder Herausgabe des Originaltitels. Verstreicht die Frist ohne befriedigendes Ergebnis, geh zu deinem Anwalt und klage den Titel weg oder auf Senkung, abhängig von deinen und des Sohns genauen Einkommensverhältnissen. Den Klagetext hier genau zu schildern bringt dir nichts, das wird und muss der Anwalt machen, der dann auch alle Möglichkeiten und hilfsweisen Anträge einbezieht. Für die Kosten gibt es verschiedene Ergebnisszenarien, abhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Ich weiss nicht, wie bllnd und dumm die Gegenseite ist. Aber wenn du klagst, muss die Gegenseite auch zu einem Anwalt. Stellt sich im Beratungsgespräch heraus, dass aufgrund der Azubi-Vergütung und/oder deines höheren Selbstbehalts kein Unterhaltsanspruch besteht, wird der Anwalt raten, den Titel zurückzugeben statt ein Verfahren zu führen, das erfolglos bleiben wird. Dann fallen auf deiner Seite nur relativ geringe Anwaltskosten an. Ich tippe darauf, dass es so läuft.

Wie schon gesagt, der Titel berechtigt zur Pfändung, das Kind könnte auch statt Titelrückgabe einfach ohne weitere Vorwarnung pfänden. Deshalb den Unterhalt zurücklegen. An deiner Vorgehensweise ändert das nichts.
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#5
Würde mich interessieren, wie es weiter gegangen ist? Sind die Auskünfte gekommen? Wurde der Unterhalt eingestellt?

Dazu eine Frage in Zusammenhang mit diesem Thema, weil das Viele umtreibt. Beispiel: Kind ist 16 / Schule beendet / kein Kontakt. Es wird lediglich vermutet, dass es eine Ausbildung macht. Wissen tut man es nicht. Eine Beistandschaft ist nicht involviert. ist auch hier das Kind (16) bzw. also die Mutter dann auf Anfrage verpflichtet, Auskunft mit entsprechendem Nachweis zu geben?

Schließlich sind ja oft, wie oben auch, Titel im Spiel und daraus kann immer vollstreckt werden. Wissen wir ja.
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