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Hallo an alle Kämpfer hier.
Wer hätte vor einem halben Jahr gedacht, dass ich eines Tages verzweifelt stundenlang in einem solchen Forum unterwegs sein werde. Dennoch bin ich natürlich dankbar, dass es Euch gibt und ich von den gemachten Erfahrungen partizipieren kann. Eigentlich hatte ich mich immer als rationaler Mensch betrachtet und hatte keine Kinderplanung vorgesehen. Hierzu möchte ich kurz meinen aktuellen Stand präsentieren und um Hilfe bitten.
Wie vermutlich bei vielen wurde über lange Zeit durch falsche Versprechen und Aussagen eine Illusion erzeugt. Man muss dazu sagen, dass ich leider Themen wie Betreuungsunterhalt bis dato nicht einmal kannte. Aber zu dem Zeitpunkt der Zeugung war ja ohnehin alles einwandfrei, wodurch ich auch nie an eine Trennung gedacht hätte. Dies änderte sich jedoch schlagartig seit bekanntwerden der Schwangerschaft. Es ging nur noch um Anschaffungen und mehr Geld nach Hause bringen. Nun aber kurz und knapp der aktuelle Stand.
Bedingt durch mein jahrelanges Singleleben, konnte ich es bis jetzt vermeiden, den Haushalt zusammen zu legen. Heißt aktuell leben wir beide noch getrennt und wollten uns durch die Schwangerschaft nun auf Wohnungssuche begeben. Natürlich ist von den damaligen Worten einer bezahlbaren Dreizimmerwohnung heute nichts mehr zu hören. Umso teurer desto besser. Sie hat vor der Schwangerschaft eine Teilzeitstelle mit ca. 1100€ im Durchschnitt + Aufstockung durch das Jobcenter in Höhe von ca. 550€ erhalten. Auf Grund einer Betriebsvereinbarung ihres Arbeitgebers wurde ab dem Tag der Bekanntgabe der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Hierzu erhält sie fortlaufend monatlich die 1100€ + den Teil des Jobcenters. Die sind nach der Information natürlich hellhörig geworden und haben Personalien des Erzeugers gefragt. Diese hat sie natürlich auch angegeben. Bislang haben diese sich noch nicht bei mir gemeldet. Zudem hat sie nun seit ein paar Monaten eine Erhöhung auf Grund von Mehrbedarf auf ca. 700€ seitens des Jobcenters erhalten. Auf Rückfrage von ihr habe ich ihr mitgeteilt, dass sie dort anmerken soll, ich werde die Vaterschaft erst nach der Geburt anerkennen. Hatte im Internet gelesen, dass sie zumindest so erst später mit Forderungen an mich treten können.
Ich studiere berufsbegleitend und habe eine Teilzeitbeschäftigung. Hier verdiene ich im Durchschnitt inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld monatlich ca. 1900€ in den letzten 12 Monaten. Auf Grund den Umständen mit dem Betreuungsunterhalt habe ich bislang die Füße still gehalten, weil ich aktuell über Bargeld und Wertpapieren in Höhe von ca. 30000€ verfüge. Aus Angst diese komplett durch die Zahlung an sie zu verlieren, dachte ich mir, es sei besser die drei Jahre einfach zu bleiben. Von diesem Geld weiß sie bislang nichts und wird es auch nicht erfahren - hoffe ich.
Hierzu stellen sich für mich nun folgende Fragen:
1. Kindsunterhalt wird ja auf Grund des Bedarfskontrollbetrag, welcher in Stufe zwei unterschritten werden würde, in Stufe ein eingruppiert.
Also 1900€ - 312€ = 1588€
Da der Selbstbehalt gegenüber nichtehelichen Müttern bei 1510€ liegt, würde ich ja also nur 78€ Betreuungsunterhalt zahlen können. Das wäre für mich ja auch in Ordnung und absolut kein Thema, sofern ich es nicht noch durch die pauschalen 5% Kosten minimieren könnte und diese von meinem Nettogehalt abziehe.
Die Frage aber, ob das Jobcenter mein Vermögen hierzu einfordern kann? Leider habe ich hierzu nichts konkretes finden können. Nur etwas wie "aus Billigkeitsgründen".
2. Solange man den Mindestunterhalt für das Kind zahlen kann/zahlt, kann hier dennoch durch fiktives Einkommen bei Ausübung einer Vollzeitstelle mehr Einkommen unterstellt werden und somit auch mehr Unterhalt gefordert?
3. Sollte ich das Konto noch vor Kontakt des Jobcenters lieber leeren und das Geld anderweitig aufbewahren? Wenn ich es richtig sehe, wollen die ja nur die Gehaltsnachweise und Auskunft über Vermögen. Aber wenn auf dem Konto nichts ist, habe ich ja hier nichts auszuweisen.
Danke schon mal für Eure Antworten und bleibt stark.
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Erstmal: Dein Selbstbehalt ist niedriger. Du bist nur teilzeitbeschäftigt, damit liegst du bei §1615l BGB zwischen den bereits genannten 1510 EUR und den 1385 EUR, Punkt D Nr. 3 Düsseldorfer Tabelle.
1. Berufsbedingte Aufwendungen sind je nach OLG-Bezirk mal ganz, mal gelegentlich, mal nicht abziehbar. Im Zweifelsfall musst du sie einzeln nachweisen. Die erlaubten Abzüge dürften aber aufgrund deiner Teilzeittätigkeit geringer werden. Für Betreuungsunterhalt musst du dein Vermögen nicht verwerten, aber die Vermögenserträge.
2. In deinem Fall dürfte das durchgehen. Du bist ja nicht grundlos teilzeitbeschäftigt und der Mindestunterhalt wird gezahlt.
3. Ja, auch wenn es paranoid klingt und vielleicht nie Grund dazu entsteht. Das Problem ist nicht die Gegenwart. Aber die Kindesunterhaltspflicht ist verflucht lang, eine ganze Generation lang. Da passiert so viel und dann greifen sie dir in die Schatulle. Jobübergänge misslingen, Krankheit oder Krankheitsphasen verderben dir das Einkommen (häufigster Grund), alles mögliche kann schiefgehen. Und du bist trotzdem weiterhin voll verpflichtet. Alle Risiken hast du ganz allein zu tragen.
Im Moment seid ihr aber noch zusammen? Dir missfällt es aber, dass sie kräftig aufs Ausgabenpedal drückt und du willst deshalb die Beziehung beenden? Die späte Beurkundung der Vaterschaft hat auch Nachteile. Erst ab dann kannst du auch die gemeinsame Sorge beurkunden.Wenn die Damen dann eine Ex ist, wird sie dem vielleicht nicht mehr zustimmen.
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Erstmal danke für Deine schnelle Antwort.
Jetzt wo Du es sagst, klingt es natürlich plausibel, dass mein Selbstbehalt bei Teilzeit geringer sein muss. Aber gut, dann kalkuliere ich für mich innerlich einfach mit einem SB von 1385€ und freue mich, falls dann doch ein paar € mehr bleiben sollten.
Zu 1.: Hab gerade mal bei den Leitlinien des OLG Düsseldorf nachgesehen und die verweisen auf die Düsseldorfer Tabelle A3. Aber auch hier ist es ja auf Grund der Teilzeit geringer als mindestens 50€. Das habe ich irgendwie total ausgeblendet. Das Vermögen zu erhalten ist natürlich eine schöne Nachricht. Weißt du auch wie es ist, wenn ich ausschließlich thesaurierende ETFS habe? Da wird der Gewinn ja so gesehen direkt wieder investiert und ich erhalte keine Zinsen zur Auszahlung. Wahrscheinlich auch wieder irgendetwas fiktives?
Zu 3.: Hier frage ich mich gerade, ob es bei dem "kleinen" Betrag nicht sinnvoller wäre, das Geld einfach liegen zu lassen um es so weiter Erträge erwirtschaften zu lassen?
Stelle mir da das genannte Szenario vor, was ja tatsächlich auf diesen langen Zeitraum niemals einzuschätzen ist. Ich werde krank und kann folglich nicht mal mehr den Mindestunterhalt bedienen. Habe ich dann nicht das Problem, dass das Jugendamt einen Vorschuss zahlt und sich dadurch für mich diese als Schulden auflaufen und ich ohnehin irgendwann zahlen muss?
Im Endeffekt möchte ich natürlich so handeln, wie ihr es mir empfehlen könnt.
Ja, das hatte ich leider nicht klar ausgeführt. Aktuell ist es auf Grund der immer größeren Probleme, welche sich mir hier offenbaren, meine "Strategie" noch zusammen zu bleiben. Ich knicke aktuell lieber einmal öfter ein, als das ganze abrupt zu beenden und dann im Unklaren zu sein.
Genau das ist mein Problem. Zuvor war sie immer mit der Einstellung "Du zahlst die Miete, du suchst die Wohnung aus" oder "Günstiges Mobiliar ist in Ordnung". Jetzt möchte sie nicht mal mehr gebrauchte Kleidung aus der engsten Verwandtschaft und ausschließlich Neuware.
Die späte Anerkennung hat auch den Vorwand, dass ich, bevor ich Jahrzehnte Unterhalt zahle, lieber einen Vaterschaftstest durchführen lassen möchte. Vertraue ihr da zwar, aber sicher ist sicher. Die Problematik mit dem gemeinsamen Sorgerecht hatte sie die Tage im Streit schon thematisiert. Hier war, wie du schon erwähnst, sofort auf das alleinige Sorgerecht bestanden.
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1) Du musst das Vermögen zwar nicht verwerten, aber Kapitalbildung statt Unterhalt geht auch nicht. Es gibt noch die Möglichkeit zusätzlicher privater Rentenvorsorge, das sind wenige Prozent vom Brutto. Letztlich viel Herumgemache mit unsicherem Ausgang, um ein paar Brotkrümel mehr zu behalten.
3) Mit den Erträgen ist den Unterhaltsjunkies auch das Kapital bekannt. Dann geht "verschwindenlassen" nicht mehr. Und bitte keine Schlupflochsuche mit den üblichen Ausreden "im Casino verspielt". Sicher ist nur, von vornherein alles unsichtbar zu halten.
Wenn eine Frau solche Äusserungen zum gemeinsamen oder alleinigen Sorgerecht macht, auch in der Emotion eines Streits, dann bedeutet das in der Tat: Diese Frau ist absolut ungeeignet für gemeinsame Elternschaft. Eine gemeinsame Zukunft schliesst das kategorisch aus.
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Ich schliesse mich der p___ definitiv ein.
Als erstes= Glaub bitte nicht, dass Väter, irgendwelche Rechte haben, ausser Zahlungsverpflichtungen. Das als erstes.
Bitte glaub nicht dran, dass es ein Happy End geben wird, wo Mama mit Papa mit dem Kind gen Sonnenuntergang fahren wird. Das sind wirklich die absoluten Top Ausnahmen.
Deine Schilderungen klingen nicht nach einem Happy End.
Zumindest bist du nicht mit ihr verheiratet, das ein plus, zumindest aus meiner Sicht.
Nachteil= Ohne ihre Gnade, auch kein gemeinsames Sorgerecht. :-(
Zu zahlen wären und sind unter anderem = Mama, Kinder, Anwälte, Ämter, Gerichte, und noch mehr, als man sich vorstellt. Plane nicht zu knapp ein, Plane Zeit für die Verhandlungen.
Der Fall sah bei mir ähnlich aus. Nicht in Details aber zuerst, wie Wunder was alles gemeinsam möglich ist.
Dann aber mich betrogen und dachte ich kriegs nicht mit.
Da bin ich dann raus aus der Beziehung und den Kontakt runtergefahren.
Alles lief über die Ämter und Anwälte. Mit den Ämtern konnte ich zumindest reden und kooperien.
Ich habe denselben Anwalt seit zwei Jahrzehnte, und die Kindsmutter wechselt die Anwälte wie was weiss ich was,
die wiederum jedes zweite Jahr mit den absurdesten Forderungen daherkamen,
alle erfolgreich abgewehrt, mann muss sich nicht alles bieten lassen.
Ich habe auch selber meine statischen Titeln beim JA mit denen gemeinsam erstellt und abgegeben.
Neue gab es immer ohne zu klagen, bloss keine dynamischen Titeln ohne Enddatum, unterzeichnen das ist wichtig.
Die Mama des Kindes wollte und wollte, selbst vor Gericht wollte und wollte.
Hat mich entlastende Infos dem Gericht gegenüber zurückgehalten, welches ich Gott sei Dank in schriftliche Form hatte und dem Gericht vorlegen konnte.
Es ist eine andauernde Kampagne (genauso meine ich es auch), wo man ständig wachsam sein muss.
Das geht denke ich rund 25 Jahre bis das Theater durch ist. Ich selber bin im Jahr 17 von 25.
Ich hoffe das Kind wird bald für sich selbst sorgen können, dann wäre ich raus.... Aber glaube dass es Wunschdenken ist.
Einzig was mich tröstet ist, dass das Kind bald 18 ist und ich mit der Kindesmutter nie wieder was zu tun haben muss, was Gerichte und Ämter angeht.
Wünsche keinem das Schlechteste, und hoffe dass Du die Kurve kriegst,
aber für den Fall der Fälle, sind meine Erfahrungen, live und daher gelebt und nachweisbar.
Habe mehrere Aktenordner mit Forderungen, Gerichtsunterlagen, Sonstiges Anwaltsschreiben und tausend andere Schreiben ohne Ende.
Gott stehe uns allen geschädigten bei.
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05-02-2023, 15:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-02-2023, 15:25 von Martin877.)
Sobald das Jugendamt deine Einkünfte und Vermögen abfragt, lösche vorsichtshalber unauffällig die Teilzeit Angabe auf der Lohnabrechnung (PDF bearbeiten), 1900 netto könnte auch gut ein Vollzeitgehalt sein. Die Sachbearbeiter sind durch die unlimitierte Zuwanderung ins deutsche Sozialsystem eventuell so gut beschäftigt, dass sie sowas aktuell gar nicht so genau prüfen können, aufgrund des hohen Workloads.
Nach dem was ich im Forum gelesen habe, gibt es rein rechtlich eher keine Pflicht Vollzeit zu arbeiten, wenn der Mindestunterhalt fürs Kind gedeckt ist, aber wer weiß was der Richter im Einzelfall urteilt.
Reduziere vielleicht deine Arbeitszeit noch ein bisschen, damit du 0 Euro Betreuungsunterhalt zahlst.
Die 30k sind eh nicht so viel, ich würde sie vorsichtshalber verschwinden lassen, als USDT ins cold wallet oder sonstwohin.
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@ p__
Dann vergesse ich das mit der zusätzlichen Altersvorsorge, da ich ohnehin spätestens nach dem Studium vermutlich den Arbeitgeber wechseln werde.
Aber deine Aussage "Kapitalbildung statt Unterhalt geht auch nicht" Ich hatte was gelesen von wegen Ersparnisse die aus dem eigenen SB entstehen, wären in Ordnung. Könnte ich dann theoretisch jetzt bei 0 starten und dann in Zukunft mir damit ein Vermögen aufbauen?
Also das aktuelle Geld werde ich definitiv in den kommenden Tagen/Wochen abholen, damit dies erstmal von der Bildfläche weg ist.
Aber da entsteht ja auch schon das folgende Problem. Auf Grund dieser Nachweispflicht von dem Geld kann ich es ja nicht mal der Familie "geben", damit diese es für mich anlegen. Heißt das könnte dann tatsächlich nur als Bargeld in einem Safe/Schließfach verschwinden?
@ Dohr
Die Hochzeit habe ich aus diesen diversen Nachteilen ohnehin von vorne herein ausgeschlossen. Das ist ihr auch bekannt und ein Dorn im Auge gewesen.
Versuche dennoch die Füße still zu halten bis ich einen Vaterschaftstest gemacht habe und im Anschluss die Vaterschaft anerkenne und im gleichen Zuge das gemeinsame Sorgerecht haben will. Aber dies wird mir ja vermutlich nur möglich sein, wenn ich bis dahin einfach "gehorche".
Ist es denn überhaupt noch möglich, dass ich einfach einen statischen Titel erstelle? Lese nur davon, dass in der Regel nur noch dynamische Titel akzeptiert werden. Ich würde es ja sowieso gerne ohne Titel klären und einfach den Mindestunterhalt zahlen. Aber da sie Leistungen vom Jobcenter erhalten wird, werden die ja ohnehin auf mich zukommen und vielleicht auch direkt das Jugendamt kontaktieren?
Mit den Forderungen meinst du die ganzen Mehr-/Sonderbedarfe, welche ihrer Ansicht nach geltend gemacht werden können, aber tatsächlich keine sind? Habe mir hierzu die FAQ schon mal durchgelesen. Vermutlich werde ich diese komplett studieren müssen, um bestmöglich keine Fehler zu begehen.
@ Martin877
Das mit dem Entfernen der Stundenanzahl ist ein guter Hinweis, danke. Muss ich denen eigentlich die komplette Abrechnung zur Verfügung stellen? Hatte hier Beiträge gelesen, wo z.B. der Arbeitgeber geschwärzt wurde.
Zusammenfassend bin ich aktuell immer noch nicht schlüssig, wie ich taktisch am Besten fortfahren soll.
Definitiv werde ich schnellstmöglich die Wertpapiere verkaufen und das gesamte Geld abziehen.
Im Folgenden bin ich nicht klar, ob sie in ihrer Wohnung verbleiben soll und ich in meiner. Das Jobcenter wird ja dann auf mich zukommen und seine Berechnungen erstellen und ich zahle Kindsunterhalt und ggf. anteilig Betreuungsunterhalt.
Oder soll ich lieber vorübergehend in ihre Wohnung ziehen und wir teilen dem Jobcenter mit, dass wir zusammen wohnen und entsprechend sie von dort in dem Sinne keine Unterstützung mehr benötigt. Wenn ich richtig informiert bin könnten wir dann zu ihrem Elterngeld, meinem Gehalt noch Kinderzuschlag und evtl. Wohngeld erhalten. Als grobe Schätzung würde ich hier dann Elterngeld 300€, Kindergeld 250€, Kinderzuschlag vermutlich 250€, Wohngeld unbekannt und mein Gehalt. Dann hätten wir 2700€. Davon könnte ich dann versuchen bestmöglich von meinem Gehalt Geld zur Seite zu schaffen und schauen wie es sich entwickelt und im besten Falle das gemeinsame Sorgerecht erlangen und die drei Jahre überstehen bis der Betreuungsunterhalt zum Großteil entfallen könnte. Mein Plan hier ist, dass ich sie davon überzeuge das Kind mit zwei Jahren schon mal in die Betreuung zu geben und sie wieder beginnt zu arbeiten, damit sie da schon mal wieder integriert ist.
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Zu den Punkten und ihren jeweiligen Nachteilen und Unvorhersehbarkeiten findest du sehr viel im Forum.
Du kannst die Vaterschaftsanerkennung durchaus vor der Geburt unterschreiben, wenn das Vorteile hat, du sie damit z.B. dazu bringst auch das gemeinsame Sorgerecht zu unterschreiben. In einem Termin. Nach der Geburt machst du einen billigen privaten Vaterschaftstest ohne Wissen der Mutter, um letzte Zweifel zu beseitigen. Stellt sich wider Erwarten heraus, dass du nicht der Vater bist, machst du eben eine Anfechtung. Dann wird nochmal ein offizieller Test gemacht und du bist draussen. Das Verfahren ist einfach und das Risiko, dass es so kommt gering.
Ich würde auch noch mal mit ihr reden. Sag ihr doch mal klar und deutlich, dass du die früheren Absprachen wegen Geldausgaben nicht umwerfen kannst, weil du mit deinem Teilzeitverdienst und dem Studium nebenher ganz einfach nicht in der Lage bist, teurere Wünsche zu erfüllen. Da ist dann das Risiko gross, dass sie auch gleich Schluss macht, weil sie denkt über Unterhaltsforderungen das herauszuholen, was du freiwillig nicht geben willst. So wars auch bei mir. Es gibt auch die Chance, dass sie zu mehr Realismus zurückfindet. Auch wenn die Beziehung keine Zukunft hat, setzst du damit Grenzen und versuchst dich an einer offenen Kommunikation, ohne dabei etwas verlieren oder zu riskieren.
Mit dem Zusammenziehen, mehr oder weniger Beziehung, frühe Kinderbetreuung versuchst du die bekannte Taktik, den Teufel zu reiten statt dich von ihm zu entfernen. Nette Idee, die in der Praxis selten lange gut geht. Psychischer Druck entsteht, unvorhergesehene Dinge passieren, Streit und gebrochene Absprachen machen dich fertig. Du wirst viel Energie brauchen, die dir bei Arbeit und Studium fehlt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es dir dann so vorkommen, als hättest du nur Zeit und Geld verloren, aber nichts gewonnen. Du kannst das dann versuchen, wenn du jederzeit, von heute auf morgen einen sauberen aber totalen Rückzug antreten kannst. Du brauchst einen Plan B, eine Möglichkeit das Ganze schnell abbrechen zu können.
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06-02-2023, 17:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-02-2023, 17:26 von Nappo.)
Wenn sie sich nun während der Schwangerschaft so entpuppt wie beschrieben, sehe ich auch keine dauerhafte Perspektive. Und wie beschrieben: On-Off-Beziehungen/Streit/Auszug etc., nehmen einen vollständig ein. Bei einem berufsbegleitendem Studium + Teilzeitjob? Oh, oh...
Spekulieren wir mal: Vielleicht wird sie nach der Geburt ja wieder „Normaler“ ,-) Ab und an sollen ja schon mal Pferde vor der Apotheke.... Ich glaube es nicht! Wie sicher bist Du denn, dass das Kind von Dir ist? Wenn sie jetzt schon kein gem. Sorgerecht möchte, gleichzeitig aber Heiratswilligkeit bezeugte (was ja dann die gem. Sorge automatisch entstehen ließe), hat das den Charakter einer Erpressung. Ein schlechter Start in eine lange Beziehung mit Kind. Und Solches legen solche Menschen auch nicht wieder ab...
Wenn ich dann höre, dass sie so langsam in Sachen Konsum aufdreht, stellt sich mir die Frage: Sucht sie einen Versorger? Die Antwort gebe ich mir gerade selbst. Da ist die Rolle, die sie in Zukunft ausfüllen möchte, recht offensichtlich.
Ich lese, da etwa von berufsbegleitendem Studium. So wie Du liest, sparst etc und gleichzeitig arbeitest, wirst du in dem Beruf, den du dann nach dem Studium ausüben kannst, sicherlich wesentlich mehr Geld verdienen. Das weiß sie auch. Das wirkt „anziehend“ für sie.
Und wie es schon oben beschrieben wurde, wird das Thema „Unterhalt“ einen verfolgen. Wie das Thema mit dem Umgang nach einer Trennung ausgeht – und das bei einem Neugeborenen – sofern Du Dich als Vater heraus stellen solltest, ist dann noch eine andere Sache. Meist kann man erst mal überhaupt froh sein, mal wöchentlich 1-2 Stunden daneben sitzen zu dürfen, während die Mutter mit aller Kraft versucht, diesen unliebsamen Kerl nun vollständig los zu werden, nachdem der nicht gespurt hat. Sich darauf einzurichten, macht den Aufschlag nicht so hart.
Geld verstecken ist die einzige Option. Wobei die Jugendämter in ihren Fragebögen zwar nach Allem fragen, aber eben nicht auf Alles eine Antwort bekommen (sollten). Das Meiste geht sie auch gar nichts an. Und da wären wir dann bei dem Vermögen.
Depots bei einer anderen Bank fallen meist erst auf, wenn Einkünfte aus Kapitalerträgen in der Steuererklärung auftauchen. Da musst du jetzt etwas „gestalterisch" tätig werden.
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Maskerade dateline='[url=tel:1675464061' schrieb: 1675464061[/url]']
Erstmal danke für Deine schnelle Antwort.
Jetzt wo Du es sagst, klingt es natürlich plausibel, dass mein Selbstbehalt bei Teilzeit geringer sein muss. Aber gut, dann kalkuliere ich für mich innerlich einfach mit einem SB von 1385€ und freue mich, falls dann doch ein paar € mehr bleiben sollten.
Zu 1.: Hab gerade mal bei den Leitlinien des OLG Düsseldorf nachgesehen und die verweisen auf die Düsseldorfer Tabelle A3. Aber auch hier ist es ja auf Grund der Teilzeit geringer als mindestens 50€. Das habe ich irgendwie total ausgeblendet. Das Vermögen zu erhalten ist natürlich eine schöne Nachricht. Weißt du auch wie es ist, wenn ich ausschließlich thesaurierende ETFS habe? Da wird der Gewinn ja so gesehen direkt wieder investiert und ich erhalte keine Zinsen zur Auszahlung. Wahrscheinlich auch wieder irgendetwas fiktives?
Zu 3.: Hier frage ich mich gerade, ob es bei dem "kleinen" Betrag nicht sinnvoller wäre, das Geld einfach liegen zu lassen um es so weiter Erträge erwirtschaften zu lassen?
Stelle mir da das genannte Szenario vor, was ja tatsächlich auf diesen langen Zeitraum niemals einzuschätzen ist. Ich werde krank und kann folglich nicht mal mehr den Mindestunterhalt bedienen. Habe ich dann nicht das Problem, dass das Jugendamt einen Vorschuss zahlt und sich dadurch für mich diese als Schulden auflaufen und ich ohnehin irgendwann zahlen muss?
Im Endeffekt möchte ich natürlich so handeln, wie ihr es mir empfehlen könnt.
Ja, das hatte ich leider nicht klar ausgeführt. Aktuell ist es auf Grund der immer größeren Probleme, welche sich mir hier offenbaren, meine "Strategie" noch zusammen zu bleiben. Ich knicke aktuell lieber einmal öfter ein, als das ganze abrupt zu beenden und dann im Unklaren zu sein.
Genau das ist mein Problem. Zuvor war sie immer mit der Einstellung "Du zahlst die Miete, du suchst die Wohnung aus" oder "Günstiges Mobiliar ist in Ordnung". Jetzt möchte sie nicht mal mehr gebrauchte Kleidung aus der engsten Verwandtschaft und ausschließlich Neuware.
Die späte Anerkennung hat auch den Vorwand, dass ich, bevor ich Jahrzehnte Unterhalt zahle, lieber einen Vaterschaftstest durchführen lassen möchte. Vertraue ihr da zwar, aber sicher ist sicher. Die Problematik mit dem gemeinsamen Sorgerecht hatte sie die Tage im Streit schon thematisiert. Hier war, wie du schon erwähnst, sofort auf das alleinige Sorgerecht bestanden.
Hi ich hatte das auch letztes Jahr durch. Also wenn die Exe meint dich während der Schwangerschaft zu verlassen dann Nutz den Elfmeter und verwandle ihn mit einem Vaterschaftstest. Wen. Einmal die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben Ist so gibt es so schnell kein zurück mehr. Leg dir das kindesunterhalt Monat für Monat zur Seite . Lass das Jugendamt einen Vaterschaftstest veranlassen. Dauer 1,5 Jahre die Prozedur . So zahlst du nur rückwirkend Vorschuss Unterhalt von knapp 200€ und nicht den kompletten Unterhalt von mindestens über 300€. Beutreuungsunterhalt wird auch ein Thema bei der Trennung . Also : bloß keine Vaterschaftsanerkennung
Vorübergehend.
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