Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ku für Student
#1
Hallo...
Habe mal folgendes gehört...

Situation..
Tochter studiert..endet mit Bachelor..vielleicht Master...
Dauer noch 3 bis 5 Jahre..
Hat eigene Wohnung am Studienort...Bedarf 930 Euro..bekommt Kindergeld und Bafög..
Ex nicht leistungsfähig...
Habe einen statischen Unterhaltstitel gegen mich aus Minderjährigen Zeit..zahle im unteren 3 stelligen Bereich..kann Ich gut verkraften..jetzt die Frage..
Stimmt es, wenn in naher Zukunft Ich auf Grund von was auch immer mehr zahlen müsste sls jetzt, das Ich trotzdem auf meinen Zahlbetrag stehen bleibe und mir keine Erhöhung mehr droht..Oder stimmt das nicht.  
Hat mir so jemand erzählt.. 
Gründe waren ja Wegfall Kindergeld..Bedarfssatzerhöhung usw. 
MfG
Bumpi
Zitieren
#2
Zuerst müsste geschaut werden, was im Titel steht. Es könnte sein, dass er bis zum 18. Lj. begrenzt war oder eben unbegrenzt tituliert ist, was die Schergen vom Jugendamt lieben.
Ich gehe mal vom Letzteren aus.
Da Du also zur Volljährigkeit des Kindes die Titelabänderung/Titelherausgabe nicht veranlasst hast - gfls. im Rahmen eines Unterhaltsabänderungsverfahrens - gilt die im Titel ausgewiesene Höhe des Unterhalts weiter, obwohl der tatsächlich zu zahlende Unterhalt höchstwahrscheinlich niedriger wäre. Bei Zwist mit dem Töchterlein, könnte sie aus dem Titel heraus vollstrecken, was spätestens dann die Unterhaltsabänderungsklage nötig macht.

Würde jetzt der Unterhalt - aus welchen Gründen auch immer - steigen und Du bleibst bei Deiner titulierten Summe stehen, dann könnte sie diesen Unterhalt tatsächlich geltend machen. Da sie eine nicht-privilegierte Unterhaltsempfängerin ist, gelten für Dich auch höhere Selbstbehalte. Auch das müsste berücksichtigt werden.

Sollte sich tatsächlich ein höherer Bedarf ergeben, dann kann dieser ab Zeitpunkt der Forderung geltend gemacht werden. Der berührt erst mal Deinen vorhandenen Titel nicht. Du müsstest sie dann zu dem auffordern, was bei Erwachsenenunterhalt eben so üblich ist und schauen, ob die Forderung gerechtfertigt ist.
Zitieren
#3
Titel ist unbegrenzt...Ich verdiene wieder gut und vielleicht zahle Ich ein bisschen mehr als Ich müsste...aber zur Zeit weck ich keine schlafenden Hunde..Abaenderungsklage wollte Ich nie, weil Ich immer gut gefahren mit Dem Zahlbetrag.. Es waren mehrere Kinder im Titel..die schon lange raus sind...
Zitieren
#4
Dann lass dir doch den Titel im Original herausgeben.
Zitieren
#5
Man kann ja durchaus so verfahren wissend, dass es Gefahren gibt. Im Grunde musst du nur wissen, was passieren kann wenn... um dann richtig zu reagieren. Wenn die summe derzeit für dich ok ist, dann ist es so. Wenn Forderungen nach mehr Geld kommen, dann musst Du das eben neu bewerten.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Vaterschaft als Student michi 25 25.579 26-11-2012, 12:43
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste