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Das hätte ich nun nicht gedacht!
Jetzt bin ich gespannt, wie der Gesetzgeber reagiert.
BVerfG verbessert Rechtsstellung leiblicher Väter (lto.de)
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Eins der düstersten Kapitel im deutschen Familienrecht, in dem mehrere Katastrophen zusammenkommen: Väter als beliebige Figuren, mal von Mutter, mal von Staat dazu ernannt oder abgelehnt, also gar nicht. Leibliche Väter einer kalten Zwangswegadoption unterworfen, auch das abhängig von der Mutter und einem Fremden.
Wenigstens war das Gesetz so absurd, dass sogar die Verfassungsfeindlichkeit überschritten wurde. An das Grundproblem wollte das BVerfG aber leider nicht heran, dem leiblichen Vater das Primat zu lassen, so wie das weiterhin uneingeschränkt und vollautomatisch der Mutter zugewiesen wird. Nur die Bedingungen störten das BVerfG, mit dem ihm das entzogen wird. Und leider bleibt der verfassungswidrige Satz (es geht nur um § 1600 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 BGB) im Gesetz sogar in Kraft.
Schlimmer noch, das BVerfG äussert Fieberträume von drei Eltern, um "das Problem" zu lösen, dass sich ein Dritter in die Elternschaft drängt. Den daraus folgenden Wahnsinn aus Unterhalt, Entscheidungen, Berechtigungen will ich mir gar nicht vorstellen. Und leider auch Vorschläge, wie der leibliche Vater doch noch komplett entrechtet werden könne. Wenn nämlich das "Interesse an der Anfechtung der Vaterschaft das Interesse an dem Fortbestand der bisherigen Vaterschaft nicht überwiege". Das Lied vom Ain-Zell-Fall!! Das die Juristen so gerne hören, generiert es doch Millioneneinkommen. Jeder Fall ein Ain-Zell-Fall! Ja nicht sagen "Vater eines Kindes ist der Mann, der es gezeugt hat" so wie "Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat" in § 1591 BGB. Nein, jeden Fall einzeln verhandeln vor einen hochbezahlten Juristenriege, denn alles ist Ain-Zell-Fall!
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09-04-2024, 15:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-04-2024, 15:37 von Nappo.)
Ich habe beim Lesen des Links davor gesessen und wusste es nicht angemessen zu kommentieren. Das was ich auch im Kopf hatte war:
Es ist das Ergebnis vorangegangener unsäglicher Betrachtungsrolle des "Vaters": Die Aufdröselung in gewünschte und zugeteilte Rollen und Schubladen: Sozialer Vater, Rechtlicher Vater, Biologischer Vater etc pp...
Dem obigen Kommentar ist nichts hinzu zu fügen.
P.S.: Kannst Du mir den "Ain-Zell-Fall" verlinken? Stimmt der Name so? Ich finde da nichts
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@Nappo
p__ meinte gewiss, es wird wieder nur zahlreiche Einzelfall Entscheidungen geben, welche an der bestehender Situation im Allgemeinen nur wenig ändern werden.
So hab ich es zumindest verstanden.
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Genau, das Lied vom Einzelfall wird ja so exzessiv und furchtbar gerne von der Rechtspflege geträllert. Geradezu gezwitschert. Das hohe Lied vom "Ain-Zell-Fall" eben :-)