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Auskunftssperre / Sorgerechtsentzug bei 16/17 Jähriger
#1
Moin mitleidende,

mich hat speziell gestern eine telefonische Mitteilung der Familienhelferin meiner mittleren Tochter aus dem Konzept gerissen und ich würde dazu gerne ein paar Meinungen und Ratschläge hören.

Kurz ein paar Fakten:
3 Kinder mit selber Frau ( 19j , 13w , 16w) zur 13 Jährigen gibt es Kontakt und sporadische umgänge. Zum 19j keinerlei Kontakt, nur per Anwalt wegen Unterhaltskrams. Es geht allerdings um die 16 Jährige, hier war der letzte Kontakt im Sommer 2023.

Trennung 2018 , Scheidung 2022 über langes anstrengendes Verfahren, danach direkt Versuchter Sorgerechtsentzug 2022 für die beiden Mädchen da ich eine Unterschrift für Psychologen aufgrund fehlender Informationen verweigerte, Sorgerecht habe ich behalten ( O-Ton Richterin: Da ich sonst erst recht keinerlei Informationen mehr bekäme ) und es sollte eine Familienhilfe installiert werden ( diese Hilfe wurde zwar beantragt, aber die installierte Hilfe die dort aktuell ist resultierte aus einem zweiten Antrag aufgrund Schulpflichtsverletzung, Suizidalität und Psychischer Probleme meiner 16j Tochter. Die erste auf die sich geeinigt wurde, wurde garnicht durchgeführt.

Die Schule war bisher sehr kooperativ, ich bekam Zeugnisse und auch per Email ein paar Zeilen wie sich meine Tochter entwickelt.

Die Mutter hält sich komplett raus und überlässt alles der 16 Jährigen, auch im Gespräch mit JA weigert sich die Mutter mir Informationen zu geben oder eine Zusammenarbeit.

Nun zum eigentlichen akuten Thema.

Im Februar gab es ein gemeinsames Hilfeplangespräch ( Tochter, Mutter, Familienhilfe, MA Jugendamt ), das ist erst nach viel Druck meinerseits zustande gekommen, permanente Nachfragen per Mail und schlussendlich das hinzuziehen der Jugendamtsleitung da teils keinerlei Reaktion und nur hinhalten vom JA Mitarbeiter kam.

In dem Gespräch wurde mir zum einen mitgeteilt das die Jugendhilfe bereits seid über einem Jahr dort tätig sei ( das war mir neu, es hieß immer der JA Mitarbeiter hat keinerlei Infos ), und das die Hilfe erfolge zeige und sich meine Tochter auf einem guten aber fragilen Weg befinde, sie dieses Jahr auf Ihren Hauptschulabschluss hinarbeite was sehr gut aussehe. Den Bericht der Familienhilfe dazu habe ich bis heute nicht zu Gesicht bekommen, man wollte diesen noch "korrigieren" und mir zukommen lassen.
Dann wollte meine Tochter mir etwas mitteilen, was sie schriftlich verfasste, sie brach heulend ab und der JA Mitarbeiter übernahm.
Über den Brief wurde mir mitgeteilt das sie keinerlei Kontakt zu mir möchte, sie habe Angst vor mir, sie fühle sich von mir gestalkt da ich sie an ihrem Geburtstag und Sylvester über 20 Mal versucht hätte anzurufen.

Ich habe mein Unverständnis zum Ausdruck gebracht, da ich die Angst nicht nachvollziehen könne, das ich sie an ihrem Geburtstag angerufen habe habe ich bestätigt was ich nicht verwerflich finde, alles andere habe ich von mir gewiesen da keinerlei Beispiele genannt wurden.
Meine Tochter verließ nach Kurzer Zeit auch heulend den Raum und das Gespräch ging ohne sie weiter.

Es wurde sich letztlich geeinigt das falls meine Tochter damit einverstanden sei, die Familienhilfe die Informationsweitergabe Monatlich an mich übernimmt und auch als Schnittstelle zur Mutter und Schule fungiere für eventuelle Unterschriften. 

Jetzt nach einem Monat Funkstille hatte ich mal nachgefragt wie der Status sei. 
Erst hat der JA Mitarbeiter geantwortet das meine Tochter nicht über Schulische Entwicklungen und das Hilfeplangespräch sprechen möchte und ich keine Informationen darüber erhalte solle. Ich habe dann nochmal nachgefragt ob ich das richtig verstanden habe, da es ja anders besprochen wurde, und die Alternative aufgezeigt, das ich mir dann die Informationen wieder direkt von der Schule holen müsste. Darauf gab es keine Reaktion bisher.

Jedoch hat mich die Familienhelferin direkt angerufen und mir auch mitgeteilt das meine Tochter nicht möchte das ich 
1. irgendwelche Informationen von der Familienhilfe, der Schule oder sonstwem erhalte
2. meine Tochter eine Auskunftssperre anstrebt und einen Entzug des Sorgerechts möchte

Die Familienhelferin hätte alles versucht, aber meine Tochter so die Aussage sei sehr klar in ihrem Willen und da sie 16 sei wäre dieser Wille nun mal zu respektieren.
Meine Tochter wolle mir das in einem Persönlichen Gespräch beim Jugendamt, so auch mitteilen. Das wollte die Familienhelferin mir nur netterweise mitteilen.

Ich musste da noch einmal nachhaken da ich die Sinnhaftigkeit nicht verstehe, und habe dann angemerkt, das ich alleine Unterhaltsrechtlich schon Informationen benötige vorallem wenn meine Tochter im Sommer ihren Schulabschluss hat. Und wenn ich keine Informationen erhalte, wäre der Unterhaltsanspruch nicht gegeben.

Sie meinte plötzlich das meine Tochter auf den Unterhalt verzichten würde und die Familie das so hinbekommen wolle, sie möchte einfach damit abschliessen, aber das müsste in einem weiteren Gespräch geklärt werden. Ich habe gesagt, das ich mir nicht vorstellen kann, das dort auf 520€ Unterhalt verzichtet würde, und ich möchte vermeiden meine Tochter in eine künftige Unterhaltsverhandlung zu ziehen die unweigerlich kommen würde wenn ich keine Informationen mehr bekomme.


Was meint ihr dazu ? Ich konnte zu einer Auskunftssperre in diesem Zusammenhang wenig finden und die Sinnhaftigkeit erschließt sich mir auch nicht ausser wenn Gewalt im Spiel wäre. Auch einen Sorgerechtsentzug mit aktuell 16 ( wird im September 17 ), kann ich nur schwer nachvollziehen. 
Ich gehe davon aus, sollte das so beantragt werden, würde Kindeswohlgefährdung als Grund vorgeschoben werden ( Suizidversuche, Klinikaufenthalte, Depression, sowie Irgendein Vorfall der regelmäßig genannt wird aber nicht gesagt wird was das sei, Stalking wegen der Anrufversuche am Geburtstag )  . Von 2020-2023 bestand kein Kontakt, 2023 war etwas Kontakt und paar Unternehmungen und dann aus heiterem Himmel Kontaktabbruch wieder.

Ich wüsste momentan nicht wie ich mich auf ein neues Gespräch mit denen vorbereiten könnte, oder wäre es zulässig einen Anwalt mitzunehmen ? Denn Chancengleichheit gibt es hier ja nicht mehr. Die gefahr das ich was sage was mir dann anschliessend zum Verhängnis wird ist doch recht hoch bei der Brisanz. Ich weiss zwar durchaus mich zu wehren und auch auf unangenehme Fragen nicht einzugehen, aber trotzdem ist die Gefahr vorhanden.

Was meint ihr in diesem Zusammenhang mit dem Unterhalt, könnte sie wirklich darauf verzichten ? Titel Herausgabe wäre selbstverständlich ( Ist eh befristet bis zum 18. ) 

Meine Innere Verschwörungsuhr sieht da noch ein paar andere Zusammenhänge, meine Tochter hat seid langem ADS und auch einen Pflegegrad, ich könnte mir vorstellen das da dann versucht wird in diese Richtung mehr zu beantragen wenn ich raus wäre, sowas wie Vormund ? Alleine nicht lebensfähig ?
Ich sehe das weil ich den gesamten Zusammenhang betrachte und was bisher alles lief, ich mag mich gerne irren aber bin auch gerne vorbereitet.

Wenn ich das Sorgerecht abgebe oder verliere, wird es doch sicherlich deutlich schwieriger für mich, gerade Unterhaltstechnisch oder ? Müsste dann ja erst recht über Anwalt und Gericht gehen ? 

Ist etwas viel geworden, aber ich hoffe ihr seht es mir nach und könnt ein wenig unterstützen.
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#2
so sehr du vater bist....sie wird in 2jahren 18....
entweder ist sie manipuliert und kanns dir nicht mitteilen
entweder bedingt durch depressionen, verursacht von wem auch immer
hoffentlich keine drogen
zieh dich etwas zurück
versuch mit deinen anderen kinden bisschen klar zu kommen
verschwende keine energie mehr, so weh es tut
ich hab das auch nach langer zeit...ca 15 jahre - einsehen müssen
du bist machtlos...
bb
netlover
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#3
Inwiefern Rückzug ?
Keine Gespräche mehr mit JA führen, Unterhalt einfach zahlen egal was sie nach der Schule macht, keine Infos von der Schule holen ?

Weil mehr ist ja eh nicht, das sie keinen Kontakt will kann ich durchaus akzeptieren, aber keine Infos zu bekommen oder einzuholen ? 
Ich weiss ja nicht.
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#4
Zu sehen ist da ein riesiges System, das sich nur in deiner Ausgrenzung einig ist, ansonsten dysfunktional. Ferner Kinder, die sich abkapseln oder psychisch krank sind, sich unter grossem Druck wähnen. Zu gewinnen gibt es da nichts mehr, der Schaden ist schon fast maximal. Mehr als ein paar Zettel, auf denen von Dritten geschriebene kurze echte oder falsche Informationen (das weisst du nie) stehen gibts für dich nicht mehr zu gewinnen. Du arbeitest dich erkennbar an den vielen Instanzen des Systemsdickichts ab.

Ich würde in diesem Stadium nicht aufgeben, aber dem Ganzen die Energiezufuhr abdrehen. Dazu würde ich nur noch direkt mit den Töchtern kommunizieren. Die Jüngste um Umgang zu organisieren, so lange das eben läuft, den beiden Älteren 2x jährlich kurze schriftliche Grüsse zu Geburtstag und Weihnachten ohne Forderungen wie "wäre schön, wenn wir uns wieder mal sehen". Keine Anrufe, nie! Das ist gesprochenes Wort, das wird dir immer negativ uninterpretiert und nichts ist nachweisbar. Du siehst ja selbst, kaum versuchst du es mehrmals weil keiner ran geht, fetzt man dir schon eine Stalkinganschuldigung in die Weichteile. Also lass das. Von Gift hält man sich fern.

Unterhalt: Natürlich kann eine Minderjährige nicht sagen, sie will keinen mehr. Sie hat gar nichts zu sagen, kann sich nicht selbst vertreten. Das kann nur die Mutter oder ihre Beauftragten, Anwalt oder Jugendamt. Dein Verhalten beim Unterhalt sollte streng formal und korrekt sein. Wenn du Geld hast, schalte deinerseits einen Dritten dazwischen, einen Anwalt, belaste dich damit nicht. Ansonsten gilt: Zahlen, solange Schulbescheinigungen eintreffen. Schickt man dir keine mehr, Zahlung einstellen wenn kein Titel oder klagen. Kein Gerede, keine endlosen Nachfragen.
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#5
(21-03-2024, 11:38)p__ schrieb: Unterhalt: Natürlich kann eine Minderjährige nicht sagen, sie will keinen mehr. Sie hat gar nichts zu sagen, kann sich nicht selbst vertreten. Das kann nur die Mutter oder ihre Beauftragten, Anwalt oder Jugendamt. Dein Verhalten beim Unterhalt sollte streng formal und korrekt sein. Wenn du Geld hast, schalte deinerseits einen Dritten dazwischen, einen Anwalt, belaste dich damit nicht. Ansonsten gilt: Zahlen, solange Schulbescheinigungen eintreffen. Schickt man dir keine mehr, Zahlung einstellen wenn kein Titel oder klagen. Kein Gerede, keine endlosen Nachfragen.

Wie oft und ab welchem Alter sollte man Schulbescheinigungen anfordern? 

Grüße

Lullaby
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#6
Jährlich, Schuljahresbeginn.
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#7
Ja gebe dir absolut recht.

Titel existiert ja leider auch wenn bis nächstes Jahr September befristet, würde jetzt im Sommer zum tragen kommen da wäre der Hauptschulabschluss geschafft. Was dann ist keine Ahnung, müsste man wieder auffordern was durchweg safe ignoriert wird , weil -> man will ja nur Geld der Rest soll fort bleiben.
Ob weiter Schule, Ausbildung, Krankheit, keine Ahnung. Das ist ja das perfide, möglichst im unklaren lassen, und da tue ich mich schwer einfach zu bezahlen ohne es vielleicht zu müssen.  Und wenn ich die wieder anschreibe wegen Nachweis, ist es wieder Druck... 

Ich bin gespannt wie es weitergeht, ob sich das JA meldet wegen Termin oder ob die selber abwarten ob ich da Druck mache.

(21-03-2024, 12:03)p__ schrieb: Jährlich, Schuljahresbeginn.

Aber bei der Mutter oder ? Die in meinem Fall definitiv nicht reagieren würde.
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#8
Wenn Du es Dir leisten kannst, zahle einfach solange der Titel existiert.Ansonsten wuerde ich in dem Fall NICHTS, aber GARNICHTS mehr machen. Ev. noch die vorgeschlagenen Karten zu Geburtstag und Weihnachten. Danach nur zahlen wenn die Nachweise erbracht werden. Da sehe ich ein Bringpflicht von der "Gegenseite" und wenn die nichts vorlegen, gibt es keine Kohle.

Manchmal ist es besser man verzichtet auf ein paar Euronen und hat dafuer aber seine Ruhe. Prinzipienreiterei kommt oft teurer zu stehen (und nicht nur materiell) als die wenigen Kroeten.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#9
(21-03-2024, 12:03)Nuffü schrieb: Aber bei der Mutter oder ? Die in meinem Fall definitiv nicht reagieren würde.

Ich weiss nicht, ob die Mutter jemand die Vertretung übertragen hat. Einem Anwalt oder dem Jugendamt im Rahmen einer Beistandschaft. Wenn das nicht das Fall ist, dann ist die Mutter diejenige, die Auskunft geben muss. Tut sie das nicht, kannst du auf Herabsetzung des Titels klagen. Dafür herrscht Anwaltspflicht für dich und sie. Bleibt sie bei der Auskunftsverweigerung, kriegt sie eine fette Rechnung vom Anwalt und der Unterhalt ist weg. Ignoriert sie alles, kassiert sie ein Versäumnisurteil. Das hilft normalerweise beim lernen der eigenen Pflichten.

Habe das Gefühl, an diesem gradlinigen, korrekten Vorgehen mangelte es bisher. Nicht nur beim Unterhalt.
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#10
Bisher ist mir da keine Vertretung oder Beistandschaft bekannt. 2018 hatte sie da Anwalt wegen Unterhalt und dann umgang etc. 
Man müsste abwarten ob da jetzt wieder ein Beistand oder Anwalt eingeschaltet wird wegen Sorgerechtsentzug. Unklar was das Jugendamt oder die Familienhilfe meiner Tochter oder der Mutter rät. Oder ob einfach nix kommt und es nur laberei war.

Aber selbst wenn sie keine Auskunft gibt, ich dann klage, die wird ja nicht dabei bleiben, das kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen, dann hätte ich ja die Kosten an der Backe, gewonnen wäre nix ausser ein wenig Klarheit. 

Kay kann ich durchaus zustimmen, ich habe meine Prinzipien und es ist äusserst schwer davon abzurücken. Aber mit dem Hintergrund schlimmeres zu verhindern ( unbefristeter Titel, Sorgerechtsentzug ).  Das meine Tochter keinen Kontakt will, ändert ja nichts weil es schon so war ausser das die Gründe nebelig sind. 
Aber das ich auch den Entwicklungsstand und was sie allgemein macht nicht mitgeteilt bekommen soll rechtlich durchzusetzen, halte ich irgendwie für Fantasie. Das meine Tochter das nicht will okay, aber rechtlich doch nicht umsetzbar? Oder irre ich mich ?

Grundsätzlich halte ich die Füsse still und warte ob ob ein Termin beim Jugendamt kommt, und wenn nicht auch gut. Falls doch überlege ich den Termin kurzfristig aus taktischen Gründen abzusagen und das Thema nach hinten herauszuzögern. Ich würde zwar umgehen das meine Tochter mir ins Gesicht sagt das sie keinen Kontakt möchte und das mir das Sorgerecht entzogen werden soll etc, aber darauf kann ich dann auch verzichten auf diese persönliche Note oder die Gefahr in eine Falle zu tappen . Oder?
Ich frage so oder so bei der Schule nach wenn die Prüfungen gelaufen sind und lass mir da ein Update geben und dann mal schauen was die sagen und wie es weitergeht, erstmal Fakten einholen wo ich sie einholen kann.
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#11
(21-03-2024, 09:00)netlover schrieb: so sehr du vater bist....sie wird in 2jahren 18....

verschwende keine energie mehr, so weh es tut
ich hab das auch nach langer zeit...ca 15 jahre - einsehen müssen
du bist machtlos...

Erwäge vlt. los zu lassen. Jeder ist eine eigene Persönlichkeit und lebt sein eigenes Leben. Wenn sie Sehnsucht nach dir haben oder etwas anderes von dir wollen, werden sie sich schon melden. Ab einem gewissen Alter, geht ohnehin jeder mehr oder weniger seinen eigenen Weg.
Es gibt nur eines, was teuerer ist als eine Frau - nämlich eine Ex-Frau.
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#12
Von dem angedrohten wenn man es so sehen mag kam bisher ... garnichts weiter, weder vom JA noch von der Familienhilfe etc.

Jedoch wurde mir gestern ein Einschreiben mit Rückschein übergeben, kurz bin ich innerlich zusammengefallen, Brief geöffnet, es war eine Kopie der Annahmebestätigung ( welche angeblich auch als Schulbescheinigung gilt, so stand es von der Schule in einem Extra Satz dort geschrieben ), das meine Tochter ab ende August.2024 die einjährige Berufsfachschule Druck,- und Medientechnik besucht.

Leider finde ich, das bei den Berufsfachschulen irgendwie nicht klar ersichtlich ist was Unterhaltsrechtlich anerkennbar wäre und was am Ende damit erworben wird/wurde.

Grundsätzlich läuft der Titel ja ende September.2025 aus wegen der Befristung, würde aber trotzdem gerne vorab wissen was evtl. auf mich zukäme.
Müsste ich dazu die Schule anrufen und erfragen was erworben wird mit einem eventuellen erfolgreichem Abschluss oder wisst ihr das ? Bzw. könnte man das irgendwo ersehen ?

Ich gehe davon aus ich muss auch dieses BFS Jahr eh normal Unterhalt leisten, aber was ist danach ?  Mich umtreibt ob danach die Priviligierung wegfällt wenn das Jahr durch ist und ich "raus" wäre oder ob das so weitergehen würde, ( noch ein anderes BFS Jahr, FSJ, Ausbildung ).

Hätte ich nicht eigentlich bei dem Schulantrag mit unterschreiben müssen ? Ich mein, ist jetzt ja scheinbar durch das Ding und Stress machen wäre wohl eher nicht zielführend, was auch immer das Ziel wäre, aber wäre es nicht so ?
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#13
Meistens ist ein Schulabschluss das Ziel und meistens wird deshalb Privilegierung anerkannt. Ist aber in deinem Fall völlig egal, der Titel läuft über die Dauer der Berufsfachschule hinaus und erst dann ist sie 18. Also auf jeden Fall privilegiert.

Wie es danach weitergeht, ist offen. Vielleicht folgt ein höherer Schulabschluss -> Privilegierung. Vielleicht eine Lehre oder andere Ausbildung -> keine Privilegierung. Vielleicht gar nichts, rumhängen, soziales Jahr -> kein Unterhalt.
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