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Mediation Vermögenstrennung - Chance oder Quatsch?
#1
Hallo im Forum.
Ich habe noch nicht so viel über das Buzz Word Mediation im Forum gelesen. Deswegen will ich mal kurz sagen, um was es bei mir geht.

Ich will unser Vermögen aufteilen, bevor es zur Scheidung kommt, um die Streitkosten zu senken. 

Hausverkauf also vor der Scheidung und auch Barvermögensaufteilung. Könnte eine einvernehmliche Scheidung werden. Sorgerecht und Kindesumgang ist locker bisher geregelt, da ZukunftsExe meint, Papa sei wichtig für die Kids (3).

Zunkuftsexe schlägt Mediation vor mit einem RA, der das wohl im Beipackzettel hat.

Wollte Eure Meinung dazu hören? 

Merci
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#2
Ist in Deutschland schnell von Anwälten gekapert worden, auf der Suche nach Zusatzeinkommen. Wenn man sich mit Hilfe einer Mediation einigen kann, kann man das auch meist ohne. Und wenn man das mit einem Anwalt tut, dann nur dafür, aber nicht im Rahmen eines Mandats, das ist ein schwerer Interessenkonflikt.

Gültig und fest wird eine Scheidungsfolgenvereinbarung (=Ehevertrag vor Scheidung) aber erst durch Unterschrift und nur wenn er nicht sittenwidrig oder zum Nachteil für Dritte ist, später kann trotzdem noch oft alles gekippt werden. Die Mediation ist nichts weiter wie ein Gespräch der (späteren) Vertragspartner, in dem ein bezahlter Dritter mitmischt. Der einzige Vorteil, wenn das ein Anwalt macht ist der, dass der gleich seine Standardätze runterspulen kann, wenn was nicht erlaubt oder ein rechtlicher Nachteil ist. Besonders qualifiziert muss man dafür aber nicht sein.
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#3
(23-06-2024, 20:17)08/15 schrieb: Hausverkauf also vor der Scheidung und auch Barvermögensaufteilung.

Die Frage ist, ob man das wasserdicht hinbekommt. 
Ohne spezielle Vertäge zählt das, was am Tag der Scheidung auf dem Konto ist. Geld das zwischenzeitlich von der Ex ausgegeben wurde ist dann einfach weg.
Ein weiter Nachteil kann sein, dass die Scheidung hinausgezögert wird, wenn man das (Bar-)Geld schon hat. Rentenansprüche laufen ja weiter.


(23-06-2024, 20:17)08/15 schrieb: um die Streitkosten zu senken. 

Das finde ich eine schlechte Motiation. Am Ende wird es vielleicht sogar teurer, weil du an dieser Stelle einen Anwalt brauchst, und für den Rest sowieso.
Versuche nicht wenige Euros zu sparen, wenn die Gefahr besteht viele Euros zu verlieren.

Natürlich wirst du einer Mediation mit Anwalt zustimmen. Zusätzlich machest du aber nichts ohne DEINEN Anwalt! (Also schonmal 1,5x Kosten)
Ja, kostet alles viel Geld. Ob sich das in deiner Konstallation lohnen kann weißt nur du. Die Frage ist nicht, ob du so Geld sparen kannst, sondern ob du mit ein bisschen Extrakosten eine glattere Trennung hinbekommst.
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#4
Erstmal Dank für Eure Antworten, die lassen einen klareren Blick auf die Sachlage.

Gegenseite hatte Gespräch mit Anwalt. Will ihn auf stand-by halten und nur erstmal für sich zur Beratung bei der Vermögensaufteilung mitlaufen lassen. Er ist kein Mediator.

Vorschlag ist, Noch-Eheleute dividieren alles auseinander im Einvernehmen, bei Fragen konsultiert sie den Anwalt auf Ihrer Seite.

Im Prinzip bin ich bereit, das so anzugehen und zu probieren. 

Sollte ich mir nicht auch so einen stand-by Anwalt zur Seite besorgen? Damit falls es nicht klappt und die Sache eskaliert gleich Hilfe da ist?

Danke für die Hilfestellungen.
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#5
Verstehe ich nicht, du hast doch sowieso schon einen Anwalt? Du willst geschieden werden. Scheidung = Anwaltspflicht.
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#6
Eine Mediation ist prinzipiell eine gute Idee und wer das Thema beherrscht, kann da auch viel erreichen. Ich habe seinerzeit selbst u.a. eine solche Ausbildung gemacht. Jedoch habe ich im Laufe der Jahre tatsächlich auch relativ wenige Mediationen durchgeführt. Müsste nachschauen, wie viele genau...

Deutschland hat dieses gute Thema sofort gekapert und die Juristen sind gerne und zahlreich drauf gesprungen. Da hat p absolut Recht. Das Berufsbild des Juristen und das damit einhergehende und meist vorhandene Störungsbild dieser Gestalten, widerspricht eigentlich dem Mediationscharakter. Ausnahmen, bestätigen hier in jedem Fall die Regel.

Da sich Deine Ex offensichtlich offen für Regelungen und Lösungen zeigt, ist dies die Grundvoraussetzung für eine Mediation, und da das selten vorkommt, der Grund der bei mir selten tatsächlich gemachten Mediationen. Viele Beratungsstellen nutzen dieses Wort natürlich auch, haben aber keine Ahnung davon.

Die Mediatoren - und das muss ich leider sagen - die auf dem freien Markt tätig sind und keine Juristen sind, können zwar durchaus die spezielle Technik der Mediation, halten sich aber meist aus familienrechtlichen Themen raus, was den Markt noch enger macht. Denn am Ende kommt es darauf an, ob der Mediator die gefundene Lösung in einer Mediationsvereinbarung so zu formulieren in der Lage ist, dass sie für den beurkundenden Notar übernehmbar ist.

Dieser Mediator muss also nicht nur die Mediation an sich beherrschen, sondern auch Kenntnis darüber haben, wie solche Vereinbarungen aufzusetzen sind, damit sie Bestand vor Gericht haben. Und da kannst Du Dir vorstellen, wie viele Nicht-Juristen dieses Feld letztlich beherrschen, wobei die dann auch noch Angst haben, das Feld der unerlaubten Rechtsberatung zu betreten und sich in die Hose machen, womit wir wieder beim Anwalt wären, der das dann übernimmt. Es lebe die Juristenzunft und der nimmer versiegende Quell an Zaster...

Letztlich kannst Du dich ja mal auf dem freien Markt umgucken. Die Mediatoren haben mittlerweile sogar Berufsverbände.
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#7
Bisher noch nicht. Bleibt mir also nichts weiter übrig, da ich ja dann die Scheidung einreiche und da spätestens...
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#8
Eine Mediation (Scheidungsfolgenvereinbarung) macht man VOR der Scheidung. Sie regelt z.B. eben Vermögensangelegenheiten, evtl. Versorgungsausgleich, Zugewinn etc.
Mit dieser dann notariell beglaubigten Urkunde geht man vor Gericht und da ja Einigkeit besteht, sollte ein Anwalt reichen (Anwaltszwang = Scheidung) . Es gibt ja vor Gericht dann nichts mehr zu diskutieren. Termin dauert 10 Minuten. Geschieden.
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#9
Es gibt leider noch weit mehr und nicht alles kann man per Vereinbarung abhaken. Zum Beispiel den Versorgungsausgleich. Meist ist der Verzicht auf einen eigenen Anwalt eine Utopie.
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#10
Danke Leute. Ihr seid Spitze!
Denke, wenn ich Euch lese, dass es für mich auch keine Zukunft hat ohne Anwalt, leider.
Ich weiß nicht, welche und wie weit ich die Hosen runterlassen muss bezüglich Vermögensausgleich (sicherlich alles) und da brauche ich Beratung genauso wie die Noch-Gattin.
Ich will eigentlich alles teilen aus der Ehe, was ich persönlich auch als gerecht empfinde, aber es kostet mich alles zu viel Kraft neben dem Beruf.
Gibt es Empfehlungen für erfahrene Anwälte im Bereich Rielasingen-Worblingen?
Merci an Euch.

(25-06-2024, 17:53)Nappo schrieb:  Es gibt ja vor Gericht dann nichts mehr zu diskutieren. Termin dauert 10 Minuten. Geschieden.

Richtig, so war es bei meine ersten Scheidung. Waren nur 7 min ;-).

Sie wollte aber nie Kinder, wäre wohl die bessere Option geblieben...
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#11
(25-06-2024, 19:54)08/15 schrieb: Richtig, so war es bei meine ersten Scheidung. Waren nur 7 min ;-).

Vielleicht gehts beim dritten oder vierten Mal wieder schneller. Viele Männer sind ja sehr offen für Heiraten nach Heirat, egal was alles schiefging und das nächste Mal wirds ganz sicher besser. Standesamt immer im Adressbuch.
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#12
Hey all.
Nein. Da waren 8 Jahre dazwischen und ging nix schief ausser Kinderwunsch. Alles gut. Ist auch egal. War nur ein Zeitvergleich.
Sorry for the misunderstanding.
Merci
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#13
Liebe Zuseher.
Gibt es Empfehlungen für erfahrene Anwälte im Bereich Rielasingen-Worblingen?
Merci, wäre gut für mich.
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#14
Hallo Ihr Guten.

Keinen Rechtsanwaltstip für den tiefen Südwesten der Republik?

Danke sei Euch.
You have no chance - so take it....
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#15
So gross ist die Gemeinde nicht. Da wirds nur eine überschaubare Anzahl von Anwälten geben und es ist unwahrscheinlich dass ausgerechnet dort oder in dieser Region jemand einen aus eigener Erfahrung empfehlen kann.
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#16
Das stimmt. Ich würde auch im grösseren Umkreis was nehmen, Konstanz oder Singen.

Noch habe ich PKW ;-)

Merci
You have no chance - so take it....
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#17
Zitat: Es gibt leider noch weit mehr und nicht alles kann man per Vereinbarung abhaken. Zum Beispiel den Versorgungsausgleich. Meist ist der Verzicht auf einen eigenen Anwalt eine Utopie.

Versorgungsausgleich kann man auch in einer Mediation regeln. Habe ich schon gemacht. Man muss nur peinlichst genau darauf achten, dass keine Übervorteilung geschieht. Die Voraussetzung ist, dass keiner der Beiden aus einer Vereinbarung mit sittenwidrigen Nachteilen geht. 

Beispiel: Mann verdiente 3.000 € / Frau 1.000 € / 
Auf einen Versorgungsausgleich wird verzichtet. Frau bekommt stattdessen LV vom Mann mit Ablaufsumme 90.000 €

So grob, so gut....

In Landsberg am Lech gibts einen Rechtsanwalt Markus Becker. Habe glücklicherweise 10 Jahre von ihm nichts gehört. Der hat mich mal sau cool aus einem Unterhaltsverfahren nach § 170 StGB raus gehauen. Wie der heute ist, weiß ich nicht. Lege nie eine Hand für einen Anwalt ins Feuer

In München gibt es eine sehr nette Person Namens Renate Gentner. Sie macht durchaus professionell Mediationen. Sie kennt beide Seiten der Medaille und ich schätze sie persönlich sehr.

Die web-Seiten der Beiden sind googlebar.
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#18
Hey all. Danke für die Antworten. Mediation ist raus, nachdem ihr Anwalt auch gesagt hat, das kann man selber machen, wenn man es noch aushält miteinander.

Weiß jemand was zur Vermögensbildung (wie Bausparer, nehme ich an?) gehört und was zu Altersversorgung (wie priv. Rentenversicherung?) gehört? Was sind die Kriterien das zu unterscheiden?

Was kann also auf die 4% angerechnet werden bei der Unterhaltsberechnung? Und wie findet man raus, welcher Vertrag was ist? Muss man da die Firmen anschreiben?

Merci
You have no chance - so take it....
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#19
Klassische Altersversorgungsverträge sind zu 100% z.B. Riester-Verträge und Rürup-Verträge. Weiterhin Lebens- und Rentenversicherungen mit Ablaufdatum zum Rentenalter, die quasi den Charakter eines AV-Vertrages haben, auch wenn eine Kapitalabfindung möglich ist. Bausparverträge sind keine AV-Verträge und sind meist mit geringerer Laufzeit, bzw. bis zum Datum der Zuteilung fällig.
Depots für Aktien usw. mögen zwar als Altersversorgung gedacht sein, haben aber nicht diesen Charakter.

Grundsätzlich ist dies aber im Rahmen einer Mediation nicht fundamental. IN Eurem Fall teilt ihr gerecht auf, was aufzuteilen ist. Danach kräht kein Hahn mehr danach, weil jeder dann selbständig Veträge kündigen, erweitern oder sontwas damit machen kann.

Die Frage wg. der 4% i.S. Unterhalt verstehe ich nicht. Einerseits ist sie relevant bei Unterhaltsverfahren im Familienrecht, andererseits hält man sich mit solch Firlenfanz in der Mediation nicht auf. Geht es um Kindesunterhalt und ihr wollt nicht das dünne Eis einer gesonderten anderen Berechnung und Höhe betreten, dann nehmt einfach die Düsseldoofe Tabelle, reche 4% vom Brutto aus und rechne dem einen dazu einigermaßen passenden Vertrag zu.

Mehr kann man hier kaum mehr dazu sagen. Denn nun ist der hoffentlich fähige Mediator gefragt, Eure ganz individuelle Finanzsituation zu eruieren und dann mit euch eine Lösung zu finden.
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#20
@Nappo, 1000Dank crisp und klar. Merci
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