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Rentenversicherung - Kindererziehungszeiten - Kinderberücksichtigungszeiten
#1
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verha...nternet962

Die Auffangregelung des § 56 Absatz 2 Satz 9 SGB VI verletzt nicht das Gleichberechtigungsgebot des Artikel 3 Absatz 2 GG. Zwar bewirkt sie eine unmittelbare Benachteiligung des Vaters. Sie ist aber zur Verwirklichung des Gleichstellungsgebots gerechtfertigt. 

Zur Verwirklichung von Gleichstellung ist eine unmittelbare Benachteiligung von Vätern gerechtfertigt! Kann man sich nicht ausdenken ;-)
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#2
Die gehen sogar noch weiter und geben rotzfrech zu: "Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten wurde daher von Anfang an als Beitrag zur Verbesserung der eigenständigen sozialen Sicherung von Frauen konzipiert."

Das muss man sich mal vorstellen. Diese Extremsexisten in Roben, die sonst bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Lied vom Einzelfall auf die Gerichteten herunterpfeifen, bügeln da einfach eine pauschale Benachteiligung je nach Geschlecht glatt. Was für Witzfiguren.

Die Argumentation zieht sich auch bei anderen Theman quer durch die Familienrechtssprechung. So hat man u.a. auch mehrmals die bis heute andauernde Diskriminierung beim gemeinsamen Sorgerecht begründet. Sei ja gerechtfertig, weil Mutti ja die Mutti ist und dann könne man pauschal Vati in die zweite oder dritte Reihe stellen - ganz nach Wunsch von Mutti.
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#3
Hartmut Danish hat sich vor Jahren mal die Dissertation des mittlerweile Ex-Verfassungsrichters Ulrich Maidowski vorgenommen und die Qualität dieser Arbeit quasi gleich eines Kinderbuches, auf gleiche Ebene mit Harbecks Schreibkünsten herunter gebrochen. Man kann das sicher heute noch auf seinem Blog finden.

Er - Maidowski - hat auf 180 Seiten so lange um dieses Thema herum geschwurbelt, bis er das GG relativiert sah und von "positiver Diskriminierung" schwafelte. Das Thema ist also durch alle Reihen des Juristenpacks gegangen. Mit so was hat man die Eintrittskarte in das korrupteste und beliebigste System geschafft, dass es zu bieten gilt. Dem Bundesverfassungsgericht. Und du hast noch einen Vorteil: Ab und zu wirst Du von der Regierung zum essen eingeladen.
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