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Wohin mit dem Haus?
#1
Ich habe ein Haus nach dem Heirat gekauft. Im Grundbuch stehe nur ich. Das Haus ist abbezahlt. Jetzt droht mir die Scheidung.
Kann ich das Haus verkaufen? Wem gehören der Erlös?
Falls das Haus nah der Trennung vermietet wird - gehört die Miete mir oder wird mir und meine Ex-Frau zugeordnet?

Danke für die Tipps!
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#2
Wenn nur du im Grundbuch stehst, gehört das Haus dir. Es fällt aber in den Zugewinnausgleich. Das kann dich auch einiges kosten. Aber das Haus ist deins. Du kannst es vermieten oder verkaufen.
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#3
Danke für die Antwort.
>Du kannst es vermieten oder verkaufen.
Ich kann es vermieten oder verkaufen, was danach Einkommen für mich generiert und beim Unterhaltsberechnung berücksichtigt wird. Richtig?
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#4
Mieteinnahmen sind natürlich Einkommen und werden bei Kindesunterhalt immer; bei Ehegattenunterhalt je nach Lage und Zeitpunkt berücksichtigt. Ein Verkauf würde dir Geld bringen, dessen Erträge ebenso Einkommen sind. 3,75 % Zinsen auf ein Tagesgeldkonto, das wäre z.B. ein Ertrag.
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#5
Während die Ehe noch besteht, darfst Du das Haus nicht verkaufen. Auch dann nicht, wenn Du Alleineigentümer bist. Ansonsten gilt das, was p oben schrieb.
Nach der Ehe darfst Du mit dem Haus machen was du willst.
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#6
Danke @Nappo.

>Während die Ehe noch besteht, darfst Du das Haus nicht verkaufen. Auch dann nicht, wenn Du Alleineigentümer bist. Ansonsten gilt das, was p oben schrieb.
>Nach der Ehe darfst Du mit dem Haus machen was du willst.

Falls das Haus nach dem Zugewinnausgleich bei mir bleibt. Heißt es dafür bei 50/50 Teilung soll ich 50% des Hauses an Ex-Frau kompensieren?

>bei Ehegattenunterhalt je nach Lage und Zeitpunkt berücksichtigt.
@p__ Was meinst Du damit?
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#7
Auszugleichen ist nur der Wertzuwachs des Hauses während der Ehe.
Du müsstest also den jetzigen Wert minus dem damaligen Wert durch zwei rechnen.
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#8
Wenn du das Haus für 10.000 € gekauft und während der Ehe von deinem Einkommen vollständig abbezahlt hast, dann beträgt der Zugewinn 100.000 € und davon bekommt deine Frau bei der Scheidung die Hälfte.
Du kannst aber, bevor die Trennung aktenkundig wird, schnell ein weiteres Haus für 200.000 € kaufen und dein schon bezahltes Haus als Sicherheit übereignen. Dann gibt es einen negativen Zugewinn, nämlich 100.000 € Schulden, und davon hat (theoretisch) deine Frau bei der Scheidung die Hälfte der Schulden zu tragen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#9
Was drohen für Strafen, wenn man das Haus während der Ehe verkauft und den Erlös verschwinden lässt?
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#10
Das ist Zivilrecht. Dir werden fiktive Gewinne unterstellt, die daraus entstehenden Schulden sind nicht in einer Insolvenz zu beseitigen. Den Rest deines Lebens bist du pleite und pfändbar. Nicht nur in D, auch in einer langen Liste von Ländern, die mit dem AUG verbunden sind.

Je nach Art des "Geld verschwinden lassen" kann man aber auch in Straftatbestände stolpern. Zu nennen wäre da Geldwäsche und Steuerhinterziehung. An diesem Geld verschwinden lassen scheitern die Meisten, weil sie halbgaren Ratschlägen folgen und die vollen Konsequenzen nicht erkennen. Wenn man sowas probiert, sollte man vom Fach sein.
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#11
Naja, Du hast i.S. Zugewinn das Haus während der Ehe gekauft. Höchstwahrscheinlich auch ein Darlehen aufgenommen. Vielleicht noch nicht ganz abbezahlt. Zum Zugeinn zählen auch andere Dinge und das Anfangs- und Endvermögen der Ehepartner insgesamt. Das rechnet Dein Anwalt aus.

Ich weiß nicht recht, ob man rechtswidrig das Haus während der Ehe überhaupt verkauft bekäme. Aber wenn, dann würde man verklagt. ZPO halt. Und der Schaden ist zu ersetzen. Von der Nummer sollte man die Finger von lassen
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#12
(22-08-2024, 17:14)p__ schrieb: Das ist Zivilrecht. Dir werden fiktive Gewinne unterstellt, die daraus entstehenden Schulden sind nicht in einer Insolvenz zu beseitigen. Den Rest deines Lebens bist du pleite und pfändbar. Nicht nur in D, auch in einer langen Liste von Ländern, die mit dem AUG verbunden sind.

Je nach Art des "Geld verschwinden lassen" kann man aber auch in Straftatbestände stolpern. Zu nennen wäre da Geldwäsche und Steuerhinterziehung. An diesem Geld verschwinden lassen scheitern die Meisten, weil sie halbgaren Ratschlägen folgen und die vollen Konsequenzen nicht erkennen. Wenn man sowas probiert, sollte man vom Fach sein.

Gut, dass ich nie verheiratet war und nur für Kindesunterhalt blechen muss.
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#13
Kindesunterhalt ist leider auch heftig geworden...
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#14
(22-08-2024, 17:23)p__ schrieb: Kindesunterhalt ist leider auch heftig geworden...

Deswegen ist mein Vermögen in Bitcoin und im Nicht EU Ausland nutze ich eine Firma bei der man den wirtschaftlich berechtigten als dt. Staat nicht herausfinden kann und kann damit auch problemlos Bankkonten eröffnen. Werde langfristig in Asien leben Smile
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#15
Verlass dich nicht auf konstante Verhältnisse. Weltweit findet eine fröhliche Hatz auf das Geld der Bürger und angeblichen Steuerflüchtlinge statt. Praktisch jährlich kommts zu neuen Verträgen, Auskunftssystemen, Verpflichtungen.
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#16
(22-08-2024, 17:34)p__ schrieb: Verlass dich nicht auf konstante Verhältnisse. Weltweit findet eine fröhliche Hatz auf das Geld der Bürger und angeblichen Steuerflüchtlinge statt. Praktisch jährlich kommts zu neuen Verträgen, Auskunftssystemen, Verpflichtungen.

Ich denke Deutschland wird wie die USA eine Steuer nach Staatsangehörigkeit irgendwann forcieren, wenn genug Menschen aus Deutschland raus wollen. Ich hab das auf dem Schirm und als prof. Softwareentwickler denke ich habe in 6-7 Jahren genug Geld um mir eine Staatsbürgerschaft kaufen zu können. Freilich mit einer ähnlichen Reisefreiheit wie der dt. Pass. Dann zieh ich den dt. Pass einmal durch die Ritze und schick denen das Dokument zu. Big Grin
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#17
(22-08-2024, 13:03)Newton schrieb: Auszugleichen ist nur der Wertzuwachs des Hauses während der Ehe.
Du müsstest also den jetzigen Wert minus dem damaligen Wert durch zwei rechnen.

Danke. Hm... Cool ich dachte mir - man schmeißt alle Immo-Objekte und Geldreserve in 2 Einnahmen-Töpfe und dann A für Ehemann, B - für ex. Ehefrau
Danach - (A-B) : 2 wird an ex. Ehefrau ausbezahlt. (Falls ex Ehefrau 0 am Start hat)

Ich habe so verstanden, dass Haus, wo Ehemann als Alleineigentümer steht wird zum 100% an A zugeordnet.

Mir ist unklar - was passiert falls das Haus verkauft oder vermietet wird. Werden die Einnahmen nur an Ehemann oder doch beiden zugeordnet?
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#18
(22-08-2024, 18:02)itler schrieb: Ich habe so verstanden, dass Haus, wo Ehemann als Alleineigentümer steht wird zum 100% an A zugeordnet.

Wird es auch. Aber einen Wertzuwachs musst du ausgleichen.

Zitat:Mir ist unklar - was passiert falls das Haus verkauft oder vermietet wird. Werden die Einnahmen nur an Ehemann oder doch beiden zugeordnet?

Es ist dein Haus, die Einnahmen daraus sind zunächst mal deine.
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