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Abänderung KU Titel
#26
Ja die un-Gerechtigkeit fängt schon
an mehreren Grund-Säulen an.
-Düsseldorfer Tabelle für Unterhalt gibt es, aber keine Tabelle für Umgang
-kein Geteiltes Sorgerecht wenn Eltern verstritten sind, aber Kindesunterhalt geht immer
trotz Streitereien und wird, wenn es sein muss, per Gerichtsvollzieher vollstreckt. Usw…
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#27
(11-12-2024, 16:53)DrNewton schrieb: Die außergerichtlichen Kosten für meinen Steuerberater wurden natürlich nicht berücksichtigt.

Das halte ich für einen Rechtsfehler. Steuerberatungskosten sind grundsätzlich abziehbar. Hier ganz besonders, weil das dadurch erzielte Einkommen unmittelbar für den Kindesunterhalt herangezogen wird. Das sah der BGH 2009 auch so und daran hat sich meines Wissens nichts geändert.

Ähnlich wie berufsbedingte Aufwendungen: Geld das eingesetzt werden muss, um überhaupt Einkommen zu erzielen.
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#28
davon gehe ich auch aus. Habe mich dann für einen neue Zukunft ausserhalb Deutschlands entschieden und dem schlechten Geld wollte ich kein weiteres schlechtes Geld hinterher werfen.

zumal rückwirkend auch sämtliche Bescheide für mehrere Jahre erst 6 Jahre später durch das Finanzamt "richtig" geändert bzw. korrigiert worden sind.
Man müsste jetzt, mit den korrekten Bescheiden, gegen das Urteil bzw. gegen die Berechnung des Unterhalts vorgehen und den vorhandenen Titel "korrigieren". Allerdings wurde mir im Urteil ja auch fiktives Einkommen unterstellt. Mir wäre es "ohne Weiteres möglich gewesen auf Grund meiner Qualifikation und weiteren Fortbildung ein Arbeitseinkommen jenseits von xxxxxx zu erhalten...."

Wird wahrscheinlich nicht einfach und ist auch wieder mit Kosten, Nerven, Zeit verbunden.
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