Hallo zusammen,
es gibt neues von meiner EX.
Ich zahle für 2 Kinder (15 und 17 Jahre) einen festen Betrag von 750€ pro Kind. Nun hat meine EX Sonderbedarf für meine 15 jährige Tochter wie folgt eingefordert.
Sonderbedarf: die Kosten für eine Abschlussfahrt der 10. Klasse. Gesamtkosten 390€ --> sie möchte die Hälfte von mir
Mehrbedarf: Schauspielschule monatliche Kosten von 72€ --> möchte ebenfalls die Hälfte
Wie ihre finanzielle Situation aussieht kann ich nicht ganz beurteilen. Sie hat immerhin ein EFH und eine Mietimmobilie, arbeitet aber nur in TZ.
Ich möchte den Sonder- und Mehrbedarf nicht bezahlen und werde ablehnen. Es sind aus meiner Sicht keine extrem hohen Kosten und können vom KU bezahlt werden.
Wie seht ihr das?
Hierzu ist aber folgende Sachverhalt wichtig zu verstehen:
Meine EX und ich hatten in einer Vereinbarung in der Scheidung den KU auf 750€ pro Kind festgesetzt. Mit dieser Vereinbarung konnte ich leben und habe mich immer an allen weiteren Kosten wie Ausflüge, Unterricht, etc. beteiligt.
Nunmehr hat sie eine Abänderung eingeklagt und (natürlich) recht bekommen, obwohl es in der Vereinbarung ausgeschlossen war. Das Gericht hat jetzt eine Neuberechnung angeordnet. Das Verfahren läuft noch. Die Gegenseite hat die erste Stufe der Auskunftserteilung gewonnen. Meine Ansicht nach werde ich Stufe 10 der DD zahlen müssen. daher bin ich mehr bereit weitere Zahlungen zu übernehmen.
Gruß
Emre
es gibt neues von meiner EX.
Ich zahle für 2 Kinder (15 und 17 Jahre) einen festen Betrag von 750€ pro Kind. Nun hat meine EX Sonderbedarf für meine 15 jährige Tochter wie folgt eingefordert.
Sonderbedarf: die Kosten für eine Abschlussfahrt der 10. Klasse. Gesamtkosten 390€ --> sie möchte die Hälfte von mir
Mehrbedarf: Schauspielschule monatliche Kosten von 72€ --> möchte ebenfalls die Hälfte
Wie ihre finanzielle Situation aussieht kann ich nicht ganz beurteilen. Sie hat immerhin ein EFH und eine Mietimmobilie, arbeitet aber nur in TZ.
Ich möchte den Sonder- und Mehrbedarf nicht bezahlen und werde ablehnen. Es sind aus meiner Sicht keine extrem hohen Kosten und können vom KU bezahlt werden.
Wie seht ihr das?
Hierzu ist aber folgende Sachverhalt wichtig zu verstehen:
Meine EX und ich hatten in einer Vereinbarung in der Scheidung den KU auf 750€ pro Kind festgesetzt. Mit dieser Vereinbarung konnte ich leben und habe mich immer an allen weiteren Kosten wie Ausflüge, Unterricht, etc. beteiligt.
Nunmehr hat sie eine Abänderung eingeklagt und (natürlich) recht bekommen, obwohl es in der Vereinbarung ausgeschlossen war. Das Gericht hat jetzt eine Neuberechnung angeordnet. Das Verfahren läuft noch. Die Gegenseite hat die erste Stufe der Auskunftserteilung gewonnen. Meine Ansicht nach werde ich Stufe 10 der DD zahlen müssen. daher bin ich mehr bereit weitere Zahlungen zu übernehmen.
Gruß
Emre