Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kindesunterhalt ab/mit 18
#1
Hallo zusammen,
Ich bin neu, weil für mich gerade ein unbekanntes Thema ansteht. Habe mich zwar belesen, aber verstehe es hoffentlich falsch. Zumindest erscheint es mir nicht logisch.
Ich bin alleinerziehender Vater einer noch 17 jährigen Tochter. Aktuell erhält meine Tochter 555€ aus der zweiten Stufe. Das Geld, genau wie das Kindergeld verwalte ich. Wir haben seit Jahren beide keinen Kontakt zur Mutter, die aber den Unterhalt stets bezahlt.
Meine Tochter ist Schülerin ohne weiteres Einkommen. 
Und nun steht die Hürde Volljährigkeit an, bei der ich gerade Stirnrunzeln habe. Deshalb die Bitte um Aufklärung. 
Verstanden habe ich das jetzt so. Bereinigten Nettoeinkommen der Eltern werden addiert und die DT angewandt unter Abzug des Kindergeldes. Da ich ebenfalls in der zweiten Stufe bin, würden wir addiert in Stufe 7 landen, wo für 18 jährige noch ein Bedarf von 950€ steht. Da wird aber noch das KG abgezogen, sodaß da eine „Nettozahl“ von 690€ steht. Diese Zahl ist dann durch beide Eltern zu teilen. Da wir ähnlich verdienen, wahrscheinlich Nähe 50:50. Sprich, aus den einst 555€, und meinem Anteil im Naturell, der ja gleiche Höhe betragen sollte ( 1110€ ), sind nun noch 690€ übrig? Kann das sein? Wer kommt denn auf die Idee, das der Bedarf einer 18 jährigen Schülerin so deutlich niedriger ist, als bei einer 17 jährigen. Und dann muss/soll ich meiner Tochter eine „Rechnung“ schreiben, damit ich quasi meinen Anteil weiter im Naturell zahle. Welche 18jährige in einer „intakten“ Familie hat denn ein so hohes Taschengeld? Ich verstehe das alles nicht. Bitte um Aufklärung.
Vielen Dank

P.S.: Tochter wohnt bei mir.
Zitieren
#2
Im Prinzip richtig. Bereinigtes Nettoeinkommen beider Eltern abzüglich Eigenbedarf jedes Elternteils addieren. Nachgucken Düsseldorfer Tabelle "ab 18". Kindergeld komplett abziehen. Haftungsquote gemäss Einkommensanteilen.

Da du dann ja Barunterhalt bezahlst, musst du auch nicht mehr Kost & Logis für sie decken. Vereinbare das mit deiner Tochter, du zahlst dann halt weniger oder nichts in bar anstatt dass du ihr was zahlst und sie dann an dich was. Bei ähnlichen Elternkommen ist das einfach, ärgerlich wird es erst wenn die Elterneinkommen stark unterschiedlich sind.
Zitieren
#3
Aber warum sinkt der Bedarf so stark? Wie rechtfertigt sich das? Letztlich zahlt die Mutter dann noch 390, statt vorher 555€. Und auch meine geleistete „Wertigkeit“ wird ja gekürzt. Es ändert sich ja nichts. Sie ist weiterhin Schülerin und wohnt ohne weiteres Einkommen bei mir.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: datrainer, p__, 2 Gast/Gäste