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Es geht grad erst los - bitte um Ratschläge !
Anwälte schieben sich gegenseitig ungern BGH-Beschlüsse zu. Das wissen sie alles sowieso. Was genau euer Anwalt geschrieben hat, weiss ich nicht, aber vermutlich ist darin schon alles vorgebracht, was relevant ist. Neuerliche Anträge oder ein Briefspiel fortführen sind vermutlich überflüssig, der nächste Schritt ist dann der mündliche Termin. Man kann auch dort etwas entgegnen und darf auch aus BGH Beschlüssen vorlesen, wenns was bringt wie man hofft.
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sirius83 dateline='[url=tel:1770242539' schrieb: 1770242539[/url]']
Ja, also zumindest wurde bei Gericht ein Antrag gestellt auf Verpflichtung zum Unterhalt. Was unser Anwalt zurückgewiesen hat mit dem Argument Erstausbildung und nicht leistungsfähig. Darauf kam dann o.g. Schreiben. Ich hätte gern explizit auf das BGH Urteil verwiesen, was unser Anwalt aber leider nicht gemacht hat. Er hat nur geschrieben, dass die Ausbildung nicht unangemessen lang ist und im Einklang mit dem bisherigen Werdegang ist. Ich verstehe nicht ganz, was der gegnerische Anwalt will , wo doch die Fakten belegen, dass nichts zu holen ist. Und ja, eswurde schon gesagt, der klagt einfach, weil er kann und dafür bezahlt wird. Aber warum wird die Prozesskostenhilfe nicht abgelehnt, wenn die Sache m.E. aussichtslos ist ?

Ja, ich bekomme Kindergeld für ihn. Auf die Idee, das als Argument anzuführen, bin ich noch nicht gekommen. Vielen Dank

Ja, ich bekomme Kindergeld für ihn. Auf die Idee, das als Argument anzuführen, bin ich noch nicht gekommen. Vielen Dank

Also, vielleicht wurde nur um Stellungnahme Von euch gebeten. Vielleicht lehnt der Richter das noch ab . 
So lief es bei mir zumindest ab bezüglich BU
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