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Realität
#1
Auch ich bin leider ein Vater, der zum Zahlvater degradiert wurde.
Meine Geschichte dazu im kurzen.
Meine Ex ist 95 fort, 98 Scheidung, dann Unterhalt für Kind. Sorgerechtsentzug,
Nach-Namen geändert = zum Wohle des Kindes. Weil Ex wieder geheiratet hat und es sich nicht gut in einem katholischen Bundesland macht, wenn eben das Kind anders heißt.
Das Amtsgericht mich zu Unterhalt vergattert, falsch gerechnet, vors OLG München gezogen... die meinten... ich kann ja auf die Baustelle ziehen , dann könnt ich mein altes Haus vermieten und somit den Mindestunterhalt zahlen. Ich zieh doch nicht jedes 1/4 Jahr um (andere Baustelle).
Dann war natürlich einiges über 2 Jahre Prozessdauer aufgelaufen. Anwalt der Exe Stundung bewilligt, ich das Geld gezahlt, was Bestandteil der Stundung war. Ein paar tage später Pfändung beim Arbeitgeber gewesen.. Anwalt lies sich dann am Telefon verleugnen, Geld soll nicht da gewesen sein ect.
Ich meine Arbeit niedergelegt und zu hause geblieben, da es nicht mehr möglich war, die ca. 2500 km monatlich mit dem eigenen Auto zur Baustelle zu fahren. Massenhaft sinnlose Pfändungen erhalten. Noch versucht, das Pfändungsniveau auf damalige Sozialhilfehöhe während der Kündigungszeit (ca. 1600 DM inkl. Fahrtkosten und Wohnzuschuss) zu heben, damit bei Gericht nicht durch gekommen. Begründung.. Bin ja jetzt zu hause und brauch das nicht mehr... Grund von meiner Seite.. so lange gewartet das Gericht, bis die Kündigungsfrist durch war und ich wirklich zu hause war. Klar, dann brauch ich den hohen Pfändungsfreibetrag auch nicht mehr. Somit wissentlich Arbeitsplatz zerstört. Nach einem halben Jahr die Anwaltskammer angeschrieben, diese dann den Anwalt.. dieser dann das nun doch erhaltenen Geld an die Ex weiter geleitet. lach...dieser dann die Kammer noch etwas belogen.. so nah fauler Ostvater und so.. es sind ja die weiteren Zahlungen ausgeblieben.. klar wurde ja per Pfändung eingezogen. Begründung für das einbehalten des Geldes war: eine Mitarbeiterin hatte es versehentlich vergessen zu buchen. klar.. bei zig Anrufen meinerseits, zuschicken von Kontoauszügen.

So, ich wieder arbeiten gegangen.. Strafanzeigen wegen Unterhaltpflichtverletzungen noch abgefasst.. usw.. einige Jahre Ruhe gewesen. sogar einen spärlichen Kontakt zum Kind wieder aufgebaut. Unterhalt fleißig gezahlt. Ex wieder einen neuen gefunden, dieser "erwerbsunfähig", einen Sack voll Kinder in die Welt gesetzt (nicht mit Ex).. ja, da wird das Geld knapp. Ex an mich erinnert, Umgang eingestellt, JA angefragt auf Unterhaltsneuberechnung.

JA erst 288 € berechnet, dann andere Bearbeiterin nochmals gerechnet, 210 €, auf drängen der KM 220 €. Gut ich damit einverstanden, titulieren gegangen. Ex mich zugetextet, Kind braucht neuen PC, soll Skikurs bezahlen. Exe voller Zorn zum Anwalt, dieser wollte dann 295 € haben. Ich dem zugestimmt, (somit bei ca. 800 € Selbstbehalt). Exe verweigert nun beharrlich den Umgang.. Klar, müssen doch die Kinder von Ihrem neuen Freund einfliegen lassen. Für meinen Umgang ist dann natürlich kein Geld und Zeit mehr da.
JA bzw. der soziale Dienst..Stand nach 4 Monaten Umgangsbemühungen:Ich soll jetzt fleißig Briefe mit der Hand an meine Tochter schreiben, diese wollen sie dann auswerten evtl. könnte ich im nächsten Sommer mal Umgang bekommen. Fragt sich bloß, wenn ja, wie überhaupt finanzieren, Kind (+16) ist ca. 500 km weit weg und möchte eingeflogen werden. Steht aber noch die Zubringung bis zum Flughafen (weitere 150 km) im Raum. Zugverbindung mit 3x Umsteigen (ca. 6 bis 8 h Fahrt) unter Umständen einiges billiger und vor Ort.
Ach so.. noch was zum Anwalt. eben jener Anwalt, sagen wir mal Herr … aus einer der reichsten Gemeinden Deutschlands, hat mir in der Zwischenzeit meine Mail Adresse gesperrt und schickt mir die Briefe an die Kanzlei als „unbekannt“ zurück. Sagt mal ehrlich.. muss man so primitiv sein??? Ist das ein übliches Verhalten in B…..???
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#2
Die falsche Pfändung damals hätte eine Schadenersatzklage gerechtfertigt.

Skikurs und PC sind kein Sonderbedarf. Spar dir das Geld für Umgang. Entweder soll er per Mitfahrgelegenheit kommen oder es sein lassen. Ein 16jähriger kann das oder er soll es lassen.

Selbst kleinste Extragaben an die Ex sind Gift, das weckt nur neue Begehrlichkeiten. Die einzig richtige Strategie ist radikalste Unterhaltsminimierung. Und zwar um jeden Preis. Denn sobald Geld mit Umgang in Verbindung gebracht wird oder die Gegenseite glaubt, beim Vater sei was zu holen, wird alles vergiftet, du wirst erpressbar.
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#3
Meine Jungs kommen auch zu mir.
Die habe ich auch schon Jahrelang nicht mehr abgeholt.
Wenn sie das nicht packen oder wollen, sollen sie es halt bleiben lassen, da bin ich mit P einer Meinung.

Auf den Philippinen brauchen sie mich jetzt aber nicht mehr besuchen. ;-))
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