Hallo,
Eure Meinung zu meinem Fall würde mich interessieren:
Habe bis jetzt immer fleißig den regulären Satz nach Stufe 1 bezahlt.
Mitte letztens Jahres wollte das JA den Unterhalt (neu) berechnen da die KM eine Beistandschaft für mein Kind eingerichtet hat.
Ich bin selbstständig. Habe dem JA die Steuerbescheide der letzten Jahre gegeben. Für 2008 hatte ich noch keinen deshalb wollten die eine Schätzung meines Steuerberaters für 2008 und das laufende Jahr 2009 habe ich auch gemacht (obwohl eine Schätzung natürlich Schwachfug ist als Selbständiger weiß man nie was morgen ist).
Dann kam im Juli 2009 ein Brief dass bis zur Vorlage des Steuerbescheides 2008 vorbehaltlich der bisher gezahlte Betrag gilt. Den Steuerbescheid für 2008 konnte ich dann erst Ende Dezember einreichen (mein Steuerberater ist überlastet) die Bestätigung über dessen Erhalt bekam ich Anfang Januar vom JA.
Heute hab ich jetzt einen Brief erhalten dass ich ab 01.01.2010 aufgrund des Wachstumsbeschleunigungsgesetz monatlich den um 13% höheren Betrag zu zahlen hätte. Diesmal kein Wort von vorbehaltlich oder von neuer Berechnung.
Meine Fragen dazu:
-Kann ich jetzt davon ausgehen dass ich die nächsten zwei Jahre meine Ruhe habe, ich mein das in Bezug auf Steuerbescheide und Verdienstnachweise oder Schätzungen, oder kann das JA da wir bereits 2010 haben jetzt noch den Steuerbescheid von 2009 verlangen (und eventuell eine Schätzung für das Jahr 2010) um endlich Ihre Berechnung zu machen?
-Bei Selbständigen zählt ja der Verdienst der letzten drei Jahre, 2006 und 2007 waren äußerst schlechte Jahre für mich (ich hab damals von meinem Angesparten gelebt). Dadurch wäre ich wenn man rein vom Verdienst der letzten drei Jahre ausgeht definitiv ein Mangelfall, allerdings habe ich noch ein kleineren 5stelligen Betrag an Erspartem aus besseren Zeiten und besitze als Teil einer Erbengemeinschaft die Hälfte einer Drei-Zimmer-Wohnung. Was mich halt ärgert dass das JA ohne Grund (hab ja immer bezahlt) ganz harte Geschütze gegen mich aufgefahren hat (als verlängerter Rachearm der Mutter die einfach nur beleidigt ist weil ich mit Ihr keine Beziehung will) aber offensichtlich nur dann wirklich bereit ist eine Berechnung zu machen wenn man mehr rausholen kann als den Mindestbetrag aber wenn man dann eigentlich ein Mangelfall ist dann verlangt man nur Bescheide ohne Ende und tut dann nichts.
- noch eine Frage bezahle immer auf das Konto der KM, die Mutter macht aber auf ARGE (und ich denke das wird so bleiben) warum muss ich in so einem Fall nicht den KU an die ARGE oder das JA zahlen?
Eure Meinung zu meinem Fall würde mich interessieren:
Habe bis jetzt immer fleißig den regulären Satz nach Stufe 1 bezahlt.
Mitte letztens Jahres wollte das JA den Unterhalt (neu) berechnen da die KM eine Beistandschaft für mein Kind eingerichtet hat.
Ich bin selbstständig. Habe dem JA die Steuerbescheide der letzten Jahre gegeben. Für 2008 hatte ich noch keinen deshalb wollten die eine Schätzung meines Steuerberaters für 2008 und das laufende Jahr 2009 habe ich auch gemacht (obwohl eine Schätzung natürlich Schwachfug ist als Selbständiger weiß man nie was morgen ist).
Dann kam im Juli 2009 ein Brief dass bis zur Vorlage des Steuerbescheides 2008 vorbehaltlich der bisher gezahlte Betrag gilt. Den Steuerbescheid für 2008 konnte ich dann erst Ende Dezember einreichen (mein Steuerberater ist überlastet) die Bestätigung über dessen Erhalt bekam ich Anfang Januar vom JA.
Heute hab ich jetzt einen Brief erhalten dass ich ab 01.01.2010 aufgrund des Wachstumsbeschleunigungsgesetz monatlich den um 13% höheren Betrag zu zahlen hätte. Diesmal kein Wort von vorbehaltlich oder von neuer Berechnung.
Meine Fragen dazu:
-Kann ich jetzt davon ausgehen dass ich die nächsten zwei Jahre meine Ruhe habe, ich mein das in Bezug auf Steuerbescheide und Verdienstnachweise oder Schätzungen, oder kann das JA da wir bereits 2010 haben jetzt noch den Steuerbescheid von 2009 verlangen (und eventuell eine Schätzung für das Jahr 2010) um endlich Ihre Berechnung zu machen?
-Bei Selbständigen zählt ja der Verdienst der letzten drei Jahre, 2006 und 2007 waren äußerst schlechte Jahre für mich (ich hab damals von meinem Angesparten gelebt). Dadurch wäre ich wenn man rein vom Verdienst der letzten drei Jahre ausgeht definitiv ein Mangelfall, allerdings habe ich noch ein kleineren 5stelligen Betrag an Erspartem aus besseren Zeiten und besitze als Teil einer Erbengemeinschaft die Hälfte einer Drei-Zimmer-Wohnung. Was mich halt ärgert dass das JA ohne Grund (hab ja immer bezahlt) ganz harte Geschütze gegen mich aufgefahren hat (als verlängerter Rachearm der Mutter die einfach nur beleidigt ist weil ich mit Ihr keine Beziehung will) aber offensichtlich nur dann wirklich bereit ist eine Berechnung zu machen wenn man mehr rausholen kann als den Mindestbetrag aber wenn man dann eigentlich ein Mangelfall ist dann verlangt man nur Bescheide ohne Ende und tut dann nichts.
- noch eine Frage bezahle immer auf das Konto der KM, die Mutter macht aber auf ARGE (und ich denke das wird so bleiben) warum muss ich in so einem Fall nicht den KU an die ARGE oder das JA zahlen?