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VG Aachen vom 14.1.2010: Platzverweis und Polizei gegen Vater
#1
Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 14.1.2010, Az. 6 L 533/09

Volltext: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_aa...00114.html

Mutter erklagt sich die Alleinsorge. Der Vater bekommt ein Umgangswochenende alle 14 Tage. Kind geht in die offene Ganztagesschule. Vater würde gerne Montag Nachmittag nach der Schule einen Computerkurs mit dem Kind machen. Mutter holt die Polizei, die den Vater daran hindert und ausserdem einen Platzverweis ausspricht, droht damit, ihn in Gewahrsam zu nehmen.

Vater geht ans Verwaltungsgericht und beantragt "dass die Polizei nicht mehr in unser Familienleben eingreift und ... nicht versucht, dieses mit Gewalt zu regeln". Der Antrag wurde abgelehnt, weil "eine rechtswidrige Beeinträchtigung eigener Rechte sei aber weder durch das beanstandete Einschreiten der Polizei geschehen noch würden gleichlautende Anordnungen in künftigen Fällen eine rechtswidrige Beeinträchtigung darstellen. (...) Das Einschreiten sei nicht unverhältnismäßig gewesen, denn mildere Mittel seien nicht ersichtlich, um die konkrete Konfliktsituation, die durch das montägliche Abholen des Sohnes von der Schule entstehe, effektiv zu bewältigen. Die herbeigerufene Polizei sei an die familiengerichtliche Umgangsregelung gebunden und könne keine davon abweichende Entscheidung treffen. Es sei Sache des Kindesvaters, eine Einigung mit der Kindesmutter oder eine Abänderung der getroffenen Umgangsregelung zu erreichen."


So läuft das also. GEGEN den umgangsbegehrenden Vater genügt ein Anruf bei der Polizei, die reitet prompt aus und setzt durch, wirft auch mit Platzverweisen und Arrestdrohungen um sich. Wenn jedoch der Vater anruft, um Hilfe bei der Durchsetzung des Umgangsrechts anzufordern, will keiner mehr etwas von der Gebundenheit der Polizei an familiengerichtliche Umgangsregelungen wissen. Wer es mal probiert hat, weiss es: Die Ex sitzt mit dem Kind in der Wohnung und lacht sich eins. Die Polizei, wenn sie überhaupt kommt, winkt höflich ab, in die Wohnung könne man nicht rein. Kind abholen mit Hilfe der Polizei? Wie können sie so etwas dem Kind antun, Herr Vater?

Korrekt und symmetrisch gehandelt wäre es, die umgangsblockierende Mutter in polizeilichen Gewahrsam zu nehmen, damit sie nicht beim Abholen des Kindes dazwischenfunken kann oder vorher mit dem Kind abhauen.
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#2
(28-09-2010, 10:15)p schrieb: Vater würde gerne Montag Nachmittag nach der Schule einen Computerkurs mit dem Kind machen.

Es ist offensichtlich, dass der Vater die Bildung des Kindes aktiv unterstützt und daran teilnehmen will. Jedes fremde Kind, vielleicht von Nachbarn, würde sich darüber freuen und er wäre ein Positivbeispiel, dass Erwähnung im Radio oder in der örtlichen Presse finden würde. Bei dem eigenen Kind wird es mit Entführung gleich gesetzt und ist schon fast eine Straftat. Skandalös!

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#3
Als getrennt oder geschiedener Vater, sind die Rechte gleich Null! Du darfst bezahlen und sonst nix!
Dein Kind wird von Mutter, deren Umfeld aufgehetzt und du hast nichts mehr von ihm! So sieht es aus und nicht anders, keine Chance später die Sachverhalte klarzustellen. Die Kinder sind so lange aufgehetzt worden, da hat Mann keine Chance Licht ins Dunkel zu bringen, die sind so programmiert worden, die sehen dich als Feind, als Zahlemann ohne jegliche Emutionen dir gegenüber, egal wie gut oder Böse du warst. Die jahrelange Hirnwäsche sitzt zu tief. Die Richter sind parteiisch zu Gunsten der Mütter meist, auch da haste schon verloren, wenn du vorsprichst! Die sind gehalten, den Vater, den Verursacher zur Kasse zu bitten, sonst könnte ja der Staat in die Zahlpflicht genommen werden, das muß der verhindern, so sein geschworener Eid!
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#4
manchmal liegt es auch am verhalten des vaters, dass die kinder ihn nicht mehr sehen wollen. bei mir war es jedenfalls so. das muss nicht immer von der mutter herkommen. ab einem gewissen alter ist ein kind durchaus in der lage sich eine eigene meinung zu bilden und den kontakt zum vater selbstständig zu suchen. wenn es denn überhaupt will, wohlgemerkt.

jeder erwachsene ist für sich selbst verantwortlich: das gilt für den vater, die mutter und natürlich auch das volljährige kind. da kann man niemanden anders vorschieben.
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