Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
das recht der exe am namen
#1
was mich gerade tierisch ärgert...
die exe meines mannes trägt ja weiterhin (seit ca. 15 jahren) seinen nachnamen, den sie damals bei der hochzeit angenommen hatte.
da wir ja jetzt verheiratet sind und ich auch seinen namen angenommen habe, bin ich der meinung, dass es an der zeit wäre (bzw. eigentlich ist es schon lange überfällig), dass exe endlich seinen namen ablegt.
frage:
kann man exe irgendwie dazu zwingen???
immerhin pimpert sie sich durch die halbe weltgeschichte und zieht so unseren namen durch den dreck. wenn wir jetzt müller heissen würden, würde nicht jeder sofort auf uns schliessen, aber da unser name in unserer region sonst nicht vorkommt, ist das eben nicht so toll den selben namen zu haben, zumal ich schon desöfteren von aussenstehenden auf sie angesprochen wurde (immer im negativen sinne).
weiss nur, dass der mann früher das recht hatte die frau zum ablegen des namens zu zwingen unter bestimmten umständen, z.b. auch wenn die frau sich einem anderen mann zugewandt hatte, was ja damals bei der scheidung so war.
habe allerdings nirgends gefunden ob dieses recht heute noch anwendbar wäre??

wie haben eure exfrauen denn das mit dem namen gehandhabt? behalten oder abgelegt?

ps: am meisten ärgert mich, dass exe neulich meinte sie wolle mit unserer familie nichts mehr zu tun haben.... ach ja... aber unseren namen möchte sie behalten AngryAngryAngry
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Zitieren
#2
Hallo Stafford,

die Frau hat bei der Eheschließung den Namen des mittlerweile Ex-Mannes angenommen, und nur sie kann entscheiden, ob sie ihn wieder ablegen möchte.

Viele Frauen nehmen ja ihren Mädchennamen wieder an, weil sie sich auch vom Ex abgrenzen wollen.

Eine Frau in meinem Freundeskreis hat das gemacht, und was ich mitbekommen habe, war das wohl ein ziemlicher bürokratischer und auch finanzieller Aufwand.

Also, ich denke mal, wenn Exe es nicht will, kann sie niemand zwingen. Zumal sie dann ja anders hieße als ihre Kinder, und wer will das schon.

Versucht doch einfach drüber zu stehen. Schließlich verbindet Ihr mit diesem Namen ja viel mehr als nur die Exe, oder?

LG; Simon
Zitieren
#3
wir haben ihr bereits angeboten, dass wir das auch bezahlen würden, wenn nur das ihr problem wäre...
sie meinte es wäre blöd wegen dem sohn... da wären wir sogar einverstanden wenn er auch ihren mädchennamen annehmen würde, falls er das möchte.

ich sehe es eben auch so: wenn die ehe vorbei ist, dann sollte man sich vom ex abgrenzen, in diesem speziellen fall wäre das sowieso das minimum an anstand, moral und respekt gegenüber der exfamilie (schwiegereltern inbegriffen) gewesen. aber all das hat seine exe nicht und wird sie nie haben.

klar verbinden wir mit dem namen mehr als nur exe, aber dennoch habe ich es satt auf der straße auf sie angesprochen zu werden, bzw. finde ich, sie sollte keinen anspruch darauf haben, denn sie hat damals diese ehe mit füßen getreten, dann sollte sie auch dazu stehen.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Zitieren
#4
§ 1355 BGB
(5) Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte behält den Ehenamen.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Zitieren
#5
ich kann verstehen, dass es Dich nervt.

Andererseits ist es nicht "sein" oder "euer" Name.

Mit der Eheschließung wurde der Name Deines Mannes zum gemeinsamen Ehenamen.

Es ist nun also - ob es Dir paßt oder nicht - eben auch "ihr" Name.

Wie gesagt, versuch drüber zu stehen.
Zitieren
#6
kann sie nicht.
Dorfgespräche sind sehr wichtig...

Big Grin
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
Zitieren
#7
(16-04-2010, 14:50)stafford schrieb: ach ja... aber unseren namen möchte sie behalten AngryAngryAngry

Stell Dir vor, bei euch wird es auch mal nicht so laufen, wie es bisher läuft.

Dann hat doch zumindest der Vater erreicht, dass sein Name nicht in Vergessenheit gerät. Big Grin
Zitieren
#8
@stafford
Stell dich mal nicht so an!Sie war vor Dir da und trägt nunmal den Namen,es ist so wie es ist.
Da kannst du nichts machen.
Blue hat vollkommen recht!!!!!!
Zitieren
#9
Weil es gerade passt:

https://epetitionen.bundestag.de/index.p...ition=9907

Und speziell Kommentare wie dieser von Ronja_ich_lebe_meine_Raeubertraeume:

https://epetitionen.bundestag.de/index.p...7#msg74227

Big Grin
Zitieren
#10
"Ich bin verheiratet , trage den Namen meines Ehemannes und habe in meiner Ehezeit drei Kinder zur Welt gebracht, deren leiblicher Vater nicht mein Ehemann ist, was juristisch belegt ist. Nun steht die Scheidung bevor. Natürlich können die Kinder und ich weiterhin den Namen meines Noch-Ehemannes tragen. Ich möchte jedoch den leiblichen Vater von zweien meiner Kinder heiraten und dessen Name annehmen. Der Vater des dritten Kindes ist nicht bekannt."
"Fünf meiner Kinder tragen nicht meinen Nachname, ..."

wie viele hat sie denn nun und von wie vielen Vätern? Huh

Aber auch einer solchen "Frau" wird es wohl nie an einem Beschäler mangeln Confused
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  KM hat Namen des Vaters nicht in der Geburtsurkunde reingetan - was bedeutet das? Markus Müller 15 13.308 02-11-2014, 23:25
Letzter Beitrag: Markus Müller
  Kind soll Namen des Stiefvaters erhalten, was tun? Vater 13 16.865 12-02-2009, 10:19
Letzter Beitrag: beppo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste