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BGH XII ZR 158/04: Hahne und PAS, Wahnsinn
#1
In Az XII ZR 158/04 vom 14.3.2007 des BGH werden viele unterhaltsrechtliche Punkte angesprochen, vor allem im Bereich Ehegattenunterhalt. Der Vater hat wie üblich zu zahlen und ist Kläger. Einer der Punkte ist die anhaltende Umgangsverweigerung durch die Mutter, die deswegen nach § 1579 Nr. 6 BGB ihren Ehegattenunterhalt verwirkt habe. Sie hatte alle Umgangstermine ignoriert.

Der BGH in Person der Vätern sattsam bekannten Katastophe Frau Hahne widerspricht (natürlich). Die Begründung ist äusserst perfide. Der Vater müsse erst nachweisen, dass seine Ex wirklich "schwerwiegendes Fehlverhalten" beim Umgang gezeigt hätte. Er kann aber nur versuchen, PAS, Verweigerung und Kinderbeeinflussung über ein Gutachten glaubhaft zu machen. Das hat er versucht. Das Gericht: "Der Einholung des beantragten Sachverständigengutachtens bedurfte es deshalb nicht, vielmehr wäre dies auf einen unzulässigen Ausforschungsbeweis hinausgelaufen." Aha. Nachweise von ihm verlangen und ihm das Erbringen der Nachweise verbieten.

Mit anderen Worten, Mütter dürfen sich rundweg jede Schweinerei erlauben, das Kind seelisch nach belieben missbrauchen. Vor den Konsequenzen ihrer Sauereien bewahrt sie zuverlässig Hahne und ihr BGH, denn das einzige Mittel um etwas aufzudecken wird dem Vater verboten, ja es wird ihm sogar unterstellt es ginge ihm nur darum, die Mutter "auszuforschen". Das ist dieselbe miese Geschmacksrichtung wie Zypriesens Pläne zum Verbot selbstbestimmter Vaterschaftstests.

Das ist wirklich Klasse. In Zukunft sollten sich Täterinnen und Täter einfach auf unzulässige Ausforschungsbeweise berufen. Kind blutig geprügelt? Geht niemand was an, wäre schliesslich "unzulässige Ausforschung"!
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