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Hallo,
das Jahr, in dem das JA offiziell den Unterhalt meines Mannes für sein uneheliches Kind wegen des zu geringen Verdienstes auf 0 gesetzt hat, neigt sich dem Ende.
Es wird wohl auf eine Unterhaltsneuberechnung hinauslaufen.
Ich selbst wollte nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten gehen. Nun wird mir aber wegen der fehlenden Betreuungsmöglichkeiten und mangelnder Bereitschaft meines AG ein Strich durch die Rechnung gemacht. Entweder Sie gehen ganztags, oder Auflösungsvertrag und das obwohl genug Möglichkeiten in der Firma wären auch halbtags zu arbeiten. Naja, so kann man Mütter auch los werden. Die einzige Ganztagesstätte hier in der Gegend hat von 07:30-15:00 Uhr geöffnet. Meine Arbeitszeit wäre aber von 08:00 - 17:00 Uhr. Wie auch immer, ist eh ein anderes Thema. Ich werde wohl - bis ich halbtags etwas gefunden habe - erst einmal zu Hause bleiben.
Da mein Mann dann für Baby und mich voll aufkommen muss, möchten wir natürlich, dass der Unterhalt so gering wie möglich ausfällt. Könnte man mit höherer Miete argumentieren, damit sich sein Selbstbehalt erhöht oder erhöht er sich automatisch, wenn ein Baby mit im Haushalt lebt?
Er verdient im Schnitt (mit Stkl 3) 1.300 Euro. Mit Stkl 1 wären es so um die 1.100 Euro. Die Höhe der Miete beträgt 500 Euro.
Wäre es evtl. sinnvoll, dem JA anzubieten im Monat 100 Euro zu zahlen? Wie hoch sind die Chancen, dass das JA dieses Angebot annimmt?
Grüße
Angel
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(15-10-2011, 07:39)Angel schrieb: Wie hoch sind die Chancen, dass das JA dieses Angebot annimmt?
Grüße
Angel
Null.
Denen bietet man auch nix an und verhandelt auch nicht. Ihr solltet Euch juristische Hilfe suchen und den Rechtsweg beschreiten. Bei den marginalen Infos ist kein vernünftiger anderer Rat zu erteilen.
Gute Anwältin (!) suchen, Erstberatung vereinbaren, ggf. VKH beantragen und Nägel mit Köpfen machen.
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Die Gegenseite wird mindestens 175 EUR verlangen, wahrscheinlich aber mehr. Ihr solltet zunächst genau ausrechnen, wie hoch die Verteilmasse ist. Dazu gehören noch andere Angaben, z.B. wie und um was das Netto bereinigt wurde.
Du wirst unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigt, weil die Kinder in der ersten Reihe stehen. Im Gegenteil, wegen dir wird die Gegenseite sogar versuchen, den Selbstbehalt um bis zu 30% nach unten zu drücken, Stichwort "Haushaltsführungsersparnis". Dem muss widersprochen werden. Sobwald du aber selbst wieder etwas verdienst, wird das wiederkommen.
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Das verfügbare Einkommen oberhalb des SB wird zwischen den Kindern, also auch dem, das bei dem Pflichtigen lebt, aufgeteilt.
Nur wenn danach noch was da ist, werden auch die Mütter bedacht.
Sonst nicht.
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15-10-2011, 08:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-10-2011, 09:29 von Skipper.)
Ich verstehe diese Unterwerfung unter das Unterhaltsrecht nicht.
Warum nicht KU voll zahlen und Aufstockung nach SGB II beantragen?
Das uneheliche Kind ist 14. Hat sich am Umgang etwas geändert? Wenn ja,
dann ergibt sich UU ein 4-Personenhaushalt mit entsprechendem Grundbedarf.
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Guten Morgen erst Mal,
ich war jetzt ein paar Tage nicht online, da unser Kind krank war.
Einen guten Anwalt haben wir schon. Der hat ja auch erreicht, dass der Unterhalt für 1 Jahr auf 0 gesetzt wurde.
Ich wollte eben nur vorab ne Info, wie da die Chancen stehen. Scheinbar nicht gut. Das ich nicht mit berücksichtigt werde, war mir klar. Mir ging es nur um die erhöhten Wohnkosten, die wir ja zu dritt ohne Zweifel haben.
Ich habe jetzt mal ausgerechnet (mein Mann verdient jeden Monat unterschiedlich - Zeitarbeit), wieviel Netto er im monatl. Durchschnitt hat. Es sind so um die 1.350,00 Euro - das ist nicht bereinigt und mit Lohnsteuerklasse III. Er hat Altersvorsorge (25,00), zusätzliche Zahnversicherung (20,00) und of course Fahrtkosten zur Arbeit (einfache Strecke 7 km), ich nehme mal an, ich darf da 0,30 Euro abziehen. Also 84,00 Euro monatlich. Das wären dann 1.221 bereinigtes netto, oder kann man mehr abziehen?
Bleibt also nicht viel Verteilmasse, oder? Wie würde es sich dann berechnen?
Wieso erhöht man ihm den SB um 30%? Verstehe ich nicht, da unser Kind unter 3 Jahre ist und z.B. eine alleinerz. Mutti im staatlichen Leistungsbezug mit einem so jungen Kind auch nicht arbeiten muss. Das sollte auch für mich gelten, oder? Also finde ich es Blödsinn, wenn man ihm da den SB kürzt. Wenn ich arbeiten gehen würde, würde ich es ja verstehen.
Umgang oder gar Kontakt bestehen mit dem unehelichen Kind seit seiner Geburt nicht (das wusste die Mutti zu verhindern).
Wie ist es eigentlich, wenn das Kind eine Lehre anfängt? Kürzt sich da der Unterhalt?
Aufstockung auf SGB II wollen wir nicht, da wir dann u.U. ausziehen müssten, da Wohnraum zu groß ist (nicht zu teuer) und das möchten wir nicht, da wir das Haus irgendwann mal kaufen wollen.
Bin gespannt auf eure Antworten
Grüße
Angel
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21-10-2011, 07:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-10-2011, 07:53 von Camper1955.)
@Angel
Zitat:Wie ist es eigentlich, wenn das Kind eine Lehre anfängt? Kürzt sich da der Unterhalt?
Dazu kann ich Dir folgende Auskunft geben.
Wenn Kind eine Lehre anfängt, wird sein Nettoinkommen erst mal um 90,00 € pauschal für Werbungskosten gekürzt. Vom restlichen Einkommen wird die Hälfte bedarfsmindernd berücksichtigt.
Ein Beispiel
Nettoeinkommen des AZUBI 490,00 €
90,00 € weg, verbleiben noch 400,00 €
Dieser wird dann geteilt, also verringert sich die Unterhaltspflicht um 200,00 €
Rechtsgrundlage hierfür ist der § 1612c BGB.
Zitat:Ich habe jetzt mal ausgerechnet (mein Mann verdient jeden Monat unterschiedlich - Zeitarbeit), wieviel Netto er im monatl. Durchschnitt hat. Es sind so um die 1.350,00 Euro - das ist nicht bereinigt und mit Lohnsteuerklasse III. Er hat Altersvorsorge (25,00), zusätzliche Zahnversicherung (20,00) und of course Fahrtkosten zur Arbeit (einfache Strecke 7 km), ich nehme mal an, ich darf da 0,30 Euro abziehen. Also 84,00 Euro monatlich. Das wären dann 1.221 bereinigtes netto, oder kann man mehr abziehen?
Kriegt Dein Mann nicht noch Mehraufwandsentschädigung für Außer -Haus Tätigkeit? (Auslöse)
Das dürfte normalerweise noch zu 2/3 abgezogen werden, wegen erhöhter Verpflegungskosten.
lg
Camper
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21-10-2011, 13:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-10-2011, 14:17 von sorglos.)
(21-10-2011, 07:09)Angel schrieb: Aufstockung auf SGB II wollen wir nicht, da wir dann u.U. ausziehen müssten, da Wohnraum zu groß ist (nicht zu teuer) und das möchten wir nicht, da wir das Haus irgendwann mal kaufen wollen. Sehr merkwürdig - zu groß obwohl euch so mind. 75qm oder mit Umgangskind 90qm zustünden? Übrigens in den ersten 6 Monate im Bezug muss jede Miete übernommen werden, da gibts kein zu groß oder zu teuer.
Und bei dem (einen) Einkommen doch eher fraglich, wie soll denn davon ein Haus gekauft werden?
Oder andersrum: Kauft das Haus jetzt, wenn entsprechende Reserven/oder und Hilfe Dritter da sind - und bezieht anschließend SGBII (= eigengenutztes Haus bis 130 qm ist Schonvermögen)
Auch nicht ganz verstehe ich, warum du dich als Frau darauf einrichtest, dass dein "Mann voll für dich aufkommen muss". Bei Wiederaufnahme deiner Tätigkeit sollte die Überbrückung von Hort bis Arbeitsende ohne weiteres mit eine Tagesmutter/Kurzzeitbetreuung möglich sein. Unterm Strich wäre eure Lage durchaus besser. Die Kosten sind steuerlich abzugsfähig.
Anyway:
Euer SGBII-Bedarf liegt bei: ca. 1370 Euro. Dazu käme der Freibetrag aus der Arbeit von deinem Mann, von rund 315.- = insgesamt also ca. 1685.-Euro. Dabei wäre der KU für auswärtiges Kind voll bezahlt, weil absetzbar.
Jetzt habt ihr 1350+184 Kindergeld = 1534.- Euro, also rund 150 weniger und müßt deswegen wegen dem KU rumknausern?
Aber klar, ihr wollt dem Staat Geld schenken, für die Bankenrettung und Afghanistankrieg und deswegen soll das andere Kind gar nichts kriegen ....
Obwohl, es ist mehr die reine Frauensicht: Du möchtest nicht, dass dein Man für ein anderes Kind voll aufkommt, damit er für dich voll aufkommen kann... Warum sollte dieses Kind eine andere Erwartung an die Zahlungsbereitschaft deines Mannes haben, als du und "dein" Kind sie haben?
Zitat:Aus Sicht des Vaters betrachte ich die Situation so:
1350 netto Einkommen
- 84 Fahrtkosten
- 315 Freibetrag
- 334 KU Kind 1
- 225 KU Kind 2
- 0 Euro für Frau, da unter Selbstbehalt
--------------
= 392 Euro
Da eigener Bedarf ist
+ 364 Regelsatz
+ 166 Mietanteil (500 / 3 Köpfe)
--------------
= 530 Euro
Vati kriegt noch 138.- Euro vom Staat.
Zitat:Aus Sicht des Kindes 2
Einkommen:
+ 225 KU
+ 184 Kindergeld
---------------
= 409 Euro
Bedarf
215 Regelsatz
166 Mietanteil (500 / 3 Köpfe)
---------------
= 381 Euro (also ist der Bedarf gedeckt / Überschuss 28 euro)
Zitat:Aus Sicht der Zweitmutti:
Einkommen:
0 Euro
Bedarf
364 Regelsatz
166 Mietanteil (500 / 3 Köpfe)
---------------
= 530 Euro
Mutti muss 530 Euro beim Staat beantragen.
Fazit: Es fehlen zur Zeit 530 Euro von Mutti und 138 Euro von Vati für ein Leben auf Hartz4-Niveau.
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21-10-2011, 13:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-10-2011, 14:40 von Skipper.)
Die Größe der Wohnung spielt nach oben mW keine Rolle, solange sich die Kosten im Rahmen halten.
Nach unter sieht es anders aus, weil nicht mehr Miete gezahlt wird, als der Größe nach zusteht.
Sorglos.
RL Ehefrau= 328€
Oder?
225€ KU für 2. Kind beim Vater ab, beim Kind als Einnahme dazu?
Ist das so richtig?
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(21-10-2011, 13:50)Skipper schrieb: RL Ehefrau= 328€
Oder? Stimmt - die Rechnung müßte für beide Erwachsene auf den 90%gen Regelsatz korrigiert werden, weil sie in Ehe/Lebensgemeinschaft zusammenleben.
Also bei beiden 328.- Regelsatz.
(21-10-2011, 13:50)Skipper schrieb: 225€ KU für 2. Kind beim Vater ab, beim Kind als Einnahme dazu?
Ist das so richtig? Ja, ist doch nur zur aufgegliederten Betrachtung der einzelnen Anspruchsberechtigten in der Bedarfsgemeinschaft. Und deren Beitrag zum finanziellen Bedarf der Ehe/Lebensgemeinschaft. Im realen Leben kommt natürlich alles Geld in den gemeinsamen Haushaltstopf.
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Hallo,
@Sorglos
Zu Kind 1 besteht kein Umgang, also stünde uns auch keine 90m² zu. Wir haben aktuell 120 m², da es aber ein altes Haus ist und auch teilweise renovierungsbedürftig, zahlen wir sehr wenig Miete. Auch die Heizkosten sind niedriger als der Hartz IV Satz, da wir mit Holz heizen, welches wir von einem Zimmermann (alte Dachlatten) geschenkt bekommen.
Mit dem Hauskauf wird schwierig. Ich bin beim Hauskauf davon ausgegangen, dass ich auch wieder arbeiten werde, aber da wusste ich nicht, dass es hier in der Gegend so schwierig mit Betreuungsplätzen wird und das mein AG mir solche Steine in den Weg legt. Es wird wahrscheinlich so hinauslaufen, dass mein Vater das Haus finanziert und wir ihm Miete zahlen, denn ich glaube kaum, dass wir in der momentanen Situation einen Kredit bekämen.
An eine Tagesmutti hatte ich auch schon gedacht, da sind aber aktuell keine Plätze frei. Und Hortplätze hat es hier nur halbtags und dazu bräuchte ich einen Halbtagsjob (bewerbe mich eh schon wie verrückt). Vielleicht habe ich Glück und ich finde bis zum Ende der Elternzeit einen. Ein bisschen Zeit ist ja noch.
Mir geht es nicht darum, dass er keinen Unterhalt zahlt, um mehr Geld für mich zu haben, sondern um eine faire Unterhaltsneuberechnung, die unsere Situation berücksichtigt und wir einigermaßen - vor allem unser Kind - leben können. Und ja, ich habe ein Problem mit seiner Ex. Sie hat 4 Kinder von 4 versch. Vätern, arbeitet nicht (obwohl alle Kinder über 10 Jahre alt), bezieht Sozialleistungen und Unterhalt, leistet sich ein teures, Auto, Markenklamotten etc. pp. Und das alles vom Unterhalt anderer Väter. Sie hat übrigens noch nie im Leben gearbeitet und lebt wie die Made im Speck.
Sorry, aber mir scheut einfach davor ergänzende Leistungen nach SGB II zu beantragen. Ich habe noch nie Hartz IV vom Staat bezogen, bin immer für mich selbst aufgekommen.
Es ist paradox, um den Unterhalt zahlen zu können, muss man Hartz IV beantragen. Also kommt so oder so der Staat für den Unterhalt auf.
Auch kann mein Mann keinen Nebenjob annehmen, da er chronisch krank und schwerbehindert ist.
Gruß
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@Angel
Zitat:Auch kann mein Mann keinen Nebenjob annehmen, da er chronisch krank und schwerbehindert ist.
Da gibt es Krankheitskosten, um die das Einkommen erst noch zu bereinigen ist.
Sagt das unbedingt Eurem Anwalt. Wenn er darauf nicht anspringt, dann sucht Euch einen anderen Anwalt.
lg
Camper
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21-10-2011, 17:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-10-2011, 17:36 von sorglos.)
(21-10-2011, 16:48)Angel schrieb: Es ist paradox, um den Unterhalt zahlen zu können, muss man Hartz IV beantragen. Genau. Unterhalt ist Armut per Gesetz.
Und eine Chance auf eine "faire Unterhaltsberechung" kann man oft nur bekommen, wenn man dem Staat eindeutig klarmacht, dass ihn das mehr kostet. Das geht am besten mit Leistungsbezug. Und sei es auch nur vorübergehend, bis der Unterhalts-Shitstorm vorbei ist. Wenn du "bedürftig" bist, gibt es auch leichter den Kinderbetreuungsplatz, evtl. Kostenzuschuss, damit du arbeiten kannst.
Das beste könnte wirklich sein, wenn ihr Mieter deines Vaters werdet. Falls sich das Haus wirklich langfristig lohnt. Oder ihr sucht ein anderes mit dem gleichen Ziel. Es gibt da Vorteile, die nicht alle hier öffentlich stehen müssen.
Was ich halt nicht verstehe, ist es, selbst auf staatliche Leistungen verzichten und dennoch auf andere schimpfen, die diese voll ausschöpfen. Daher, es ist für eure Stimmung besser, wenn ihr das einfach erledigt, indem ihr das Kapitel abschließt und Euch den Betrag quasi vom Staat zurückzahlen laßt. Aus meiner obigen Rechnung (nach deinen bisherigen Angaben) sollte dir klar geworden sein, dass ihr einen Anspruch habt (in Geld + GEZ-Befreiung + vergünstigte öfftl. Verkehrsmittel, etc.) völlig unabhängig davon, ob dein Man den KU für Kind 1 zahlt oder nicht. Auch VKH wäre drin, für ein Umgangsverfahren.
Im übrigen wird bei SGBII-Leistungen niemand von deinem Mann einen Nebenjob erwarten. Und dir wird man (auch) die drei Jahre einräumen, obwohl das für den Berufswiedereinstieg nicht nur Vorteile hat.
Nun kannst du dich entscheiden.
Man könnte natürlich dem JA auch einen Brief schreiben, sinngemäß:
"Unser sozialrechtliches Existenzminimum beläuft sich auf 1371 Euro + Einkommenfreibetrag. Unser derzeitiges Familieneinkommen von xxx (siehe Auskunft) liegt darunter. Sollten Sie an der Unterhaltsforderung festhalten, werden wir unverzüglich Leistungen nach dem SGBII beantragen."
Dafür brauchts keinen Anwalt.
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