15-03-2011, 14:09
Hallo,
folgendes problem:
ich habe mit der exfreundin (nie mit ihr zusammengelebt, oder verheiratet gewesen) eine gemeinsame tochter von 2 monaten.
Die Exfreundin war bereits vor der Schwangerschaft aufgrund körperlicher probleme krank gesschrieben und wird in kürze ausgesteuert. d.h im normalfall würde sie dann alg 1 erhalten. wie schaut es denn in dieser situation aus? wird sie ebenfalls alg1 beziehen, oder wird man nun zwecks betreuungsunterhalt auf mich zukommen? falls ja, gibt es "jetzt" noch möglichkeiten mein bereinigtes netto durch z.b einen autokredit zu minimieren?
gruß
thomas
folgendes problem:
ich habe mit der exfreundin (nie mit ihr zusammengelebt, oder verheiratet gewesen) eine gemeinsame tochter von 2 monaten.
Die Exfreundin war bereits vor der Schwangerschaft aufgrund körperlicher probleme krank gesschrieben und wird in kürze ausgesteuert. d.h im normalfall würde sie dann alg 1 erhalten. wie schaut es denn in dieser situation aus? wird sie ebenfalls alg1 beziehen, oder wird man nun zwecks betreuungsunterhalt auf mich zukommen? falls ja, gibt es "jetzt" noch möglichkeiten mein bereinigtes netto durch z.b einen autokredit zu minimieren?
gruß
thomas