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Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel?
#26
Die Schulden bestehen in Deutschland natürlich weiter, auch wenn das für ihn keine Rolle mehr spielt. Auch der Wechsel der Staatsbürgerschaft spielt in der ganzen Geschichte finanziell keine Rolle, Vollstreckung und Verjährung gelten für alle gleichermassen, egal mit welche Staatsbürgerschaft der Schuldner hat.

Die neue Staatsbürgerschaft hat nur den Effekt, dass über verweigerte Ausweise kein Druck mehr auf ihn ausgeübt werden kann. So wie es aussieht, war die Unmöglichkeit der Schuldenvollstreckung den Deutschen durchaus bewusst, denn sie haben ja nie einen Versuch unternommen, an sein Geld ranzukommen. Da es auch sonst keinen Versuch gegeben hat, ihn zu kontaktieren, wird wohl auch kein Interesse an ihm bestehen.

Ob der Staat überhaupt etwas ausgelegt hat, ist genauso fraglich. Vielleicht war die Mutter längst wieder verheiratet und hat einen neuen Unterhaltstrottel angezapft. Geld und Aufwand kostet man das System am meisten, wenn die Gegenseite in immer neue Hoffnungen und Vollstreckungsversuche gelockt wird.
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#27
So wurscht ist das nicht; bei Rentenansprüchen pfändet das Regime bis zum absoluten
Existenzminimum; glaube so um die 450 €

Was den Tunesiern gelang sollte doch hier auch gelingen.......
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#28
(25-01-2011, 10:48)gleichgesinnter schrieb: Ganz klar, der Unterhalt ist in Spanien nach 5 Jahren verjaehrt (Art. 1966 Codico Civil) und kann nicht mehr vollstreckt werden.

Der Bekannte hat alles durch den spanischen Anwalt und das sp. Gericht klaeren lassen und der deutsche Titel ist in Spanien nicht mehr vollstreckbar, egal was der deutsche Titel aussagt. Alles komplett verjaehrt.

Das berguendet mehrere Tatsachen:

1. Es wurde in Spanien nie ein Vollstreckungsversuch unternommen!
2. Vollstreckung wurde nie anerkannt oder Titel anerkannt (faellt heute weg)
3. Es gelten immer die Verjaehrungsfristen des Vollstreckerstaates.
4. nach 5 Jahren sind auch rueckwirkende auslaendische Unterhaltsschulden in Spanien verjaehrt wenn keine notarielle spanische Abmahnung erfolgt ist (mit Beurkundung)
5. Die Verjaehrungsfrist beginnt in Spanien generell ab dem Datum des Titels oder des gerichtlichen Urteils (Austellungsdatum), egal aus welchem Land es stammt.

Kannst du vielleicht näheres zu Punkt 2 sagen. Bei mir gibt es noch keinen Titel, aber sollte es mal einen geben, muss man dann selbst (innerhalb bestimmter Fristen?) aktiv werden um einen Titel oder dessen Vollstreckung nicht anzuerkennen, oder reicht da schon die Zahlungsverweigerung als Ausdruck der Nichtanerkennung?
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