26-04-2011, 02:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-04-2011, 03:11 von gleichgesinnter.)
Servus,
jetzt kommt die langsame Kehrtwende und Alleinerziehende muessen sich einer verschaeften Arbeitspflicht unterziehen wenn Erstklaessler in der Schule einen Hort haben der bis 17:00 Uhr geoeffnet hat.
Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XII ZR 3/09 (Gesamturteil)
Quelle 1 : Link 1
Quelle 2 : Link 2
Wow, sollte dieses Urteil, was warscheinlich absichtlich lange geheimgehalten wurde, im ganzen Land publik werden, hoere ich schon wieder die Aufschreie der Ungerechtigkeit der alleinerziehenden Muetter das sie so diskriminiert werden weil die Betreuung eines Kindes ja sowas von Zeitintensiv ist und eine Vollzeitarbeit da doch nicht zugemutet werden kann. Wie kann der BGH nur so ein Urteil aussprechen.
Meine Meinung: Hintern hoch und arbeiten gehen. Es wird zeit!
gleichgesinnter
jetzt kommt die langsame Kehrtwende und Alleinerziehende muessen sich einer verschaeften Arbeitspflicht unterziehen wenn Erstklaessler in der Schule einen Hort haben der bis 17:00 Uhr geoeffnet hat.
Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XII ZR 3/09 (Gesamturteil)
Quelle 1 : Link 1
Quelle 2 : Link 2
Wow, sollte dieses Urteil, was warscheinlich absichtlich lange geheimgehalten wurde, im ganzen Land publik werden, hoere ich schon wieder die Aufschreie der Ungerechtigkeit der alleinerziehenden Muetter das sie so diskriminiert werden weil die Betreuung eines Kindes ja sowas von Zeitintensiv ist und eine Vollzeitarbeit da doch nicht zugemutet werden kann. Wie kann der BGH nur so ein Urteil aussprechen.
Meine Meinung: Hintern hoch und arbeiten gehen. Es wird zeit!
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum