21-02-2020, 23:46
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.1.2020, Az. 2 UF 301/19
https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Fr...s28454.htm
Das OLG FFM widerspricht offen dem BGH (Beschluss vom 1.2.2017 - XII ZB 601/15). Der hatte das paritätische Wechselmodell als Umgangssache angesehen. Das OLG FFM vermeint nun zu urteilen, es würde nicht dem Umgang, sondern dem Sorgerecht unterfallen.
Der Grund lag wie immer, Eltern haben Wechselmodell, Mutti passt das irgendwann nicht mehr und will die Kinder gerade so weit zu sich rüberziehen, dass sie dicke Unterhalt kassieren kann. Das Familiengericht entspricht dem zunächst nicht und es geht anschliessend um Rechtsmittelfragen. OLG FFM: Die Anordnung des paritätischen Wechselmodells enthalte eine sorgerechtliche Regelung und nicht nur eine Umgangsregelung. Entscheidungen über den Lebensmittelpunkt des Kindes - oder die paritätische Aufteilung eines Lebensmittelpunktes - fielen unter das Aufenthaltsbestimmungsrecht, nicht unter das Umgangsrecht, so das Oberlandesgericht.
https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Fr...s28454.htm
Das OLG FFM widerspricht offen dem BGH (Beschluss vom 1.2.2017 - XII ZB 601/15). Der hatte das paritätische Wechselmodell als Umgangssache angesehen. Das OLG FFM vermeint nun zu urteilen, es würde nicht dem Umgang, sondern dem Sorgerecht unterfallen.
Der Grund lag wie immer, Eltern haben Wechselmodell, Mutti passt das irgendwann nicht mehr und will die Kinder gerade so weit zu sich rüberziehen, dass sie dicke Unterhalt kassieren kann. Das Familiengericht entspricht dem zunächst nicht und es geht anschliessend um Rechtsmittelfragen. OLG FFM: Die Anordnung des paritätischen Wechselmodells enthalte eine sorgerechtliche Regelung und nicht nur eine Umgangsregelung. Entscheidungen über den Lebensmittelpunkt des Kindes - oder die paritätische Aufteilung eines Lebensmittelpunktes - fielen unter das Aufenthaltsbestimmungsrecht, nicht unter das Umgangsrecht, so das Oberlandesgericht.