Beiträge: 22
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2011
Guten Tag die edelen Herren,
Ich wurde vor kurzem als Erbgutlieferant verwendet und in absehbarer Zeit werd ich wohl Post vom Amt bekommen.
Ich bin noch einige Zeit hier im Lande gefangen, da ich als Soldat auf Zeit nicht ohne weiteres kündigen kann, zumal mir dadurch einige wichtige Berufsfördernde Maßnahmen wegbrechen. Diese wollte ich erstmal wahrnehmen und dann schauen wir mal wohin es mich verschlägt :-)
Meine frage an die Runde : Sollte ich es erstmal auf eine Vaterschaftsklage ankommen lassen ? Oder wäre es taktisch erstmal geschickter zu bezahlen um erstmal "Ruhe" zu haben ?
Die weibliche Gegenstelle hat ein recht wohlhabendes Umfeld, sodass es als unwahrscheinlich gilt, dass meine finanziellen Mittel die wohl fließen werden eher in Handtaschen und Klamotten investiert werden, als dass dieselben zum Wohl des Kindes verwendet werden, zumal die Ex schon gesagt hat, dass sie sich davon tolle Sachen kaufen wird.
Ruhe und Freiheit sind die größten Güter. (Ludwig van Beethoven)
Mephistopheles
Unregistered
wenn Du der biologische Vater bist, wirst Du um Unterhaltsknechtschaft nicht umhin kommen.
Allerdings hast Du auch Rechte, auf die Du nicht verzichten solltest..
Erst mal zahlen, heisst anerkennen und immer zahlen (müssen)
--------
Hab grad selbst im Bekanntenkreis einen, 42-jähriger Banker, 14-Tage alte Beziehung, lässt sich von einer jungen und hübschen Kasakhin mit kurz vor dem Ablauf stehenden Visum einreden, dass sie keine Kinder bekommen könne und verzichtet auf ein Kondom
Madame aus Alma Ata ist jetzt froher Hoffnung und das Bleiberecht und fast lebenslange Alimentierung ist ihr zu 99% sicher
--------
die Dummen sterben eben nie aus
Beiträge: 22
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2011
vielen Dank für die schnelle Antwort. Dass ich der biologische Vater bin, ist wohl sicher, wenn auch zwischen dem letzten Geschlechtsverkehr und dem Eisprung etwa 3 Tage gelegen haben.
Das ich um die Zahlerei nicht drum rum komme, ist mir wohl bewusst. Man kann in dem Fall sicherlich einiges an Kosten sparen, wenn man gleich bezahlt und somit um eine Klage vermeidet.
Es gibt wahrhaft abartige Wesen auf diesem Planet, Krankheit allen die auf diese hinterlistige Art vorgehen. Nun ja es erleichtert in jedem Falle die Entscheidungsfindung.
Wie steht es nun um deinen Banker-Kumpel ? Ich denke er ist sicherlich etwas aufgebracht ? In dem Falle ist das ja nicht nur die reine Lieferung des Erbgutes, sondern böswilliger Eigennutz der Dame...
Ruhe und Freiheit sind die größten Güter. (Ludwig van Beethoven)
Mephistopheles
Unregistered
(08-07-2011, 16:38)tiefengrund schrieb: vielen Dank für die schnelle Antwort. Dass ich der biologische Vater bin, ist wohl sicher, wenn auch zwischen dem letzten Geschlechtsverkehr und dem Eisprung etwa 3 Tage gelegen haben.
nichts ist sicher! Ich würde auf jeden Fall einen Vaterschaftstest - vor der Vaterschaftsanerklennung! - machen lassen. Lieber jetzt ein paar hundert Euro in den Sand setzen, als lebenslang zahlen.
Der Banker freut sich, er darf jetzt die nächsten Jahre einen Großteil seines Einkommens an die arme hilfsbedürftieg Kasakhin abgeben. Er tröstet sich damit, dass er in 3.........18 Jahren nur noch für das Kind aufkommen muss
Der (i)Banker hat sich verspekuliert, dann lebt sich für die Holde ungeniert. Bankmän ist Endmän. Jetzt kann er mich mehr protzen, sondern muss (ran)klotzen. Da kann man nur sagen DKF. Deutsch-Kasachische-Freundschaft.
@tiefengrund...
Ich hoffe mal nicht, dass Du Soldat bei den Panzern bist. Und verlängere bloss nicht bei der Truppe. So gut wie deine Grante getroffen hat. Denke dran, demnächst verlassen einhundert Panzer Deutschland in Richtung Arabien. Die wollen gefahren werden und im Ernstfall kann Mann sich da keine Rohrkrepierer leisten. Du wärst eine sichere Bank für 100 Prozent Trefferquote. Ich würde also schon mal vorsorglich den Unsichtbarumhang von Potter ersteigern, oder Abtarnfährten auslegen.
(08-07-2011, 16:38)tiefengrund schrieb: Dass ich der biologische Vater bin, ist wohl sicher, wenn auch zwischen dem letzten Geschlechtsverkehr und dem Eisprung etwa 3 Tage gelegen haben. Drei Tage nach dem Eisprung ist sie laut meinem Bio-Unterricht in der Grundschule unfruchtbar.
Die Annahme, sicher zu sein, hat sich bei vielen schon ins Gegenteil erwiesen. Auf jeden Fall solltet ihr schauen, dass ihr das irgendwie aussergerichtlich hinbekommt. Noch Kontakt zu ihr?
Ansonsten kannst Du ihr ja auch sagen, dass Du Dich demnächst freiwillig nach Afghanistan meldest und eine Rückkehr bzw. Geldfluss durch Dein Tod unterbrochen werden könnte.
Mephistopheles
Unregistered
drei, vier, "Obs stürmt, oder schneit, ob die Sonne uns lacht ..."
(08-07-2011, 18:58)blue schrieb: Ansonsten kannst Du ihr ja auch sagen, dass Du Dich demnächst freiwillig nach Afghanistan meldest und eine Rückkehr bzw. Geldfluss durch Dein Tod unterbrochen werden könnte.
Das wäre das Beste, was Muddi passieren könnte ... Massig Kohle vom Staat und kein Daddie, der permanent wegen Umgang und Sorge nervt
Beiträge: 21.226
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
(08-07-2011, 15:59)tiefengrund schrieb: Meine frage an die Runde : Sollte ich es erstmal auf eine Vaterschaftsklage ankommen lassen ? Oder wäre es taktisch erstmal geschickter zu bezahlen um erstmal "Ruhe" zu haben ?
Versuche, das einvernehmlich zu regeln. Privaten Vaterschaftstest machen, das ist weit billiger wie der Test im Rahmen einer Klage. Test aber auf jeden Fall machen, vorher keine Vaterschaft anerkennen!
(08-07-2011, 21:06)tiefengrund schrieb: Nach AFG werd ich auch gehen, schließlich bekommt man da ne nette Mark die man, nachdem man die Kohlen sicher hat, gut verwenden kann :-P Dann wünsche ich Dir natürlich, dass Du heile wieder zurück in die Heimat kommst!
Beiträge: 22
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2011
Danke Blue, das werd ich. Ich werd euch auch über diesen Fall auf den laufenden halten. Es wird der Tag kommen und dann lach ich MUHAHAHA
Ruhe und Freiheit sind die größten Güter. (Ludwig van Beethoven)
(08-07-2011, 15:59)tiefengrund schrieb: Ich wurde vor kurzem als Erbgutlieferant verwendet... Ist es da nicht sowieso sinnvoller, erst einmal abzuwarten?
Ibykus
Beiträge: 234
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2010
09-07-2011, 05:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-07-2011, 05:08 von Armer Tropf.)
Hallo tiefengrund
(08-07-2011, 21:24)tiefengrund schrieb: Es wird der Tag kommen und dann lach ich MUHAHAHA Erst mal wirst du weinen, wenn du herausfindest...
(08-07-2011, 21:06)tiefengrund schrieb: Nach AFG werd ich auch gehen, schließlich bekommt man da ne nette Mark die man, nachdem man die Kohlen sicher hat, gut verwenden kann :-p ...das du diese Kohlen dann direkt an die Natomatratze abdrücken darfst. Ihr Arbeitsamt wird sich noch bei dir melden wegen Betreuungsunterhalt. Hat sie denn vorher gearbeitet? Ihr ehemaliges Gehalt/Lohn musst du ihr für ungewisse Zeit zahlen, das können viele Jahre werden. Aber mach dir keine Sorgen, dafür dass du dein Leben dann in Afghanistan riskierst, dürfen dir ja noch immerhin 950 Euro bleiben.
Du wirst schon sehr bald erleben wie dein Arbeitgeber, der Staat, dich behandeln wird. Den Launen und Willen deiner Bettgeschichte ausgeliefert. Dein Schicksal wird nun entweder vorbildlicher Zahlsklave an der Armutsgrenze sein oder tricksen, lügen und betrügen.
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
Beiträge: 689
Themen: 21
Registriert seit: Aug 2008
Man kann aber auch alles immer schön schwarz ausmalen...
In Sachen Kindesunterhalt - sofern denn die Vaterschaft nachgewiesen wurde - ist wenig Spielraum. Düsseldorfer Tabelle ergibt Zahlen. Das Einkommen bei den Menschen in den seltsamen Gewändern ist soooo schlecht nicht, durch vergünstigte Kantinenkost und einem entsprechend angepassten Einkommens - nein Ausgabennachweis (!), sollte es machbar sein, diesen Unterhalt zu bedienen. Will heißen, zB. auch beim Schlafen in Kasernen bietet sich ein Mietvertrag an. So als anregendes Beispiel.
Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass Mann für seine Taten verantwortlich ist und einzustehen hat. Der Verkehr lief einvernehmlich, das Risiko ist grundsätzlich bekannt und eine Verarsche seitens der Mutter kann ich nicht wirklich rauslesen. Wenn allerdings auf der einen Seite eine Zahlpflicht generiert wird, wäre es zu überlegen, ob man auf der anderen Seite nicht auch seine Rechte als Vater wahrnehmen mag... Kann ja auch ein ganz nettes Verhältnis zum Kind werden und Vaterfreuden sind einigen Männern nicht zuwider sondern sogar sehnlichst erwünscht.
Beim Betreuungsunterhalt sieht es da ein wenig besser aus. Um den zu bekommen muss die Mutter ja nun auch noch einiges offenlegen und berücksichtigen. Dazu kannst Du hier in der FAQ ja mal etwas intensiver nachlesen. Rein moralisch betrachtet, ist es mir auch nicht ersichtlich, wozu die Damenwelt den als pauschalen Anspruch per Gesetz und Rechtsprechung hat. Und da das scheinbar nicht nur meine eigenen Bedenken sind, hat der Gesetzgeber hier auch einiges an "Spielraum" und Möglichkeiten erschaffen...
edit:
ich weiß gar nicht, wie aktuell der Gehaltsnachweis bei den Uniformierten aussieht... Wir haben damals (wie sich das nach 15 Jahren anhört... ) monatlich einen Beleg bekommen. Das Einkommen ist alle 2 Jahre nachzuweisen, wenn man dann gerade eine Phase OHNE Auslandsaufenthalt hat, dann könnte das monatliche Einkommen etwas anders aussehen, als solch eine Phase, in der man im Ausland dient. Wenn ich mich recht erinnere, stand damals beim Einsatz in Kroatien nicht die Summe aller Bezüge addiert im aktuellen Gehaltszettel drin, sondern nur das zu versteuernde Einkommen. Und danach gehen die Milchbrötchen vom Jugendamt.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
|