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27-07-2011, 06:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-07-2011, 07:23 von Al Bundy.)
Da kannst Du schuetteln und klopfen, in die Hose geht doch der letzte Tropfen: Die Verantwortlichen und/oder Eigentuemer der deutschen Firma werden niemals lange zoegern, Deine Adresse, falls bekannt, an den StA weiterzugeben. Zu gross sind Ehrfurcht und Angst vor dessen Befugnisse und zu gering ist der Nutzen, den die 'Firma' durch Dich gewinnt. Es sei denn, Du hast die gewinnbringende Formel, die nur Du kennst oder bist der Garant fuer Millionenengewinne fuer Deine Firma.
Ich habs oben schon gesagt: Die deutsche Firma ist der Schwachpunkt.
Es ist naiv, etwas anderes zu glauben. Die werden sogar noch Deine Adresse weitergeben, auch wenn Du garnicht mehr fuer die arbeiten wuerdest, falls bekannt.
Eine auslaendische Firma wiederum, macht sich meist nicht die Muehe, den Quatsch in deutscher Sprache zu beantworten...
Al Bundy
basiert auf Erfahrungen, die ich persoenlich und auch andere machen durften, also kein Roman oder Fiktion.....
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so spektakuläre wie fälle wie unterhaltsfragen hatte ich noch nie, aber bei konfliktsituationen jeder art entscheiden sich unternehmen eigentlich immer gegen ihre angestellten, zumindest solange die irgendwie zu ersetzen sind. es geht halt um den bequemsten und billigsten weg. von solidarität, fürsorge und dem anderen wohlklingen worten die bei gehaltsverhandlungen regelmäßig fallen ist dann nichts mehr zu spüren.
dazu kommt bei unterhaltspflichtigen vermutlich noch dieses gesellschaftliche stigma, das jeden nicht-zahler ungeprüft zum asozialen stempelt. keinen unterhalt zu zahlen ist eben verdächtig, da hat der mann was falsch gemacht, so einfach ist das. es ist völlig egal was die frau anstellt, der mann hat klaglos zu zahlen, das ist nun mal derzeitige gesellschaftliche realität.
also auf etwas solidarität von dem unternehmen zu hoffen ist ziemlich mutig.
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(26-07-2011, 21:41)messifressi schrieb: soll ich diesen ignorieren, damit der nach 2 wochen wieder einfach zurueckgeschickt wird?
Das ändert nichts mehr. Was ist dein Ziel?
(26-07-2011, 21:41)messifressi schrieb: mein arbeitgeber hat wohl meine Adresse rausgegeben!
Wusstest du ja, im Forum wurdest du darauf hingewiesen.
Offtopic-Postings nach http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=4710 verschoben
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27-07-2011, 09:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-07-2011, 09:46 von Leutnant Dino.)
Von einer deutschen Firma ins Ausland entsendet zu werden, keinen Unterhalt zu zahlen trotz guter Leistungsfähigkeit ist die Steilvorlage eines saftigen Strafbefehles der Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwaltschaft reicht schon das Wissen über Deine Position aus und können zu mindestens berechtigt davon ausgehen, dass Dein Einkommen über den Selbstbehalt liegt. Eine Anzeige nach §170 Stgb wird in Deinem Fall großen Erfolg haben. So einen Sieg nimmt die meistens gebeutelte Staatsanwaltschaft gerne mit - das steigert deren Selbstbewusstsein.
Die Post musst Du abholen, denn wenn es ein Strafbefehl sein sollte, würdest Du Dir die Möglichkeit eines Widerspruches nehmen. Man könnte auch den Staatsanwalt anrufen und verhandeln. Da gibt es unendlich viele Varianten, was man machen könnte. Auch könnte eine Rechtsanwalt die Verhandlung übernehmen. Ich selbst habe die Verhandlung mit der deutschen Botschaft und dem Auswärtigem Amt durch einen Anwalt erledigen lassen. Das Ergebnis war ziemlich brauchbar. Nehme doch einfach den eingesparten Kindesunterhalt und investiere in einem Anwalt für Strafrecht. Wenn Du eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben haben solltest, dann überweise ab jetzt einfach 300,- € monatlich und leiste eine pauschale Summe für die Vergangenheit. Wenn die Staatsanwaltschaft sich eine Kopie Deiner Lohnabrechnung "organisiert" hat, dann sieht es richtig übel aus, sogar ganz schlecht. Das ist schlimmer als die Tätigkeit über einen Strohmann, denn in diesem Fall können nur Vermutungen angestellt werden, aber Beweise würde es in diesem Fall nicht geben.
Dein Handeln ist nicht durchdacht und Deine Informationen sind sehr spärlich. Wie soll man da einen brauchbaren Tipp geben?
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(27-07-2011, 07:42)expat schrieb: ...
dazu kommt bei unterhaltspflichtigen vermutlich noch dieses gesellschaftliche stigma, das jeden nicht-zahler ungeprüft zum asozialen stempelt. keinen unterhalt zu zahlen ist eben verdächtig, da hat der mann was falsch gemacht, so einfach ist das. es ist völlig egal was die frau anstellt, der mann hat klaglos zu zahlen, das ist nun mal derzeitige gesellschaftliche realität.
also auf etwas solidarität von dem unternehmen zu hoffen ist ziemlich mutig.
Meine direkten Vorgesetzten hatten oft viel Verstaendnis fuer meine Situation. Und die haben mir auch geholfen. Allerdings nur, wenn es moeglich war, das im Unternehmen und vor dem Gesetzgeber zu vertreten ohne selbst Nachteile zu erleiden.
Das ging sogar ueber Jahre!!!
Als sich aber der Staatsanwalt meldete, da broeckelte die Front, was ich auch verstand.
Meine Chefs mussten alle vors Gericht. Wurden dort dann ausgequetscht.
Und da war es dann wieder nuetzlich fuer mich, dass die sich nicht selbst 'schuldig' machten....
Einer meiner Chefs hatte ein aehnlich gelagertes Problem wie ich und hatte es auch aehnlich geloest. Der hatte seine Probleme in Deutschland entschaerft, indem er sich nach Tschechien abgemeldet hatte und einen tschechischen Satansbraten zur Befriedigung seiner geheimsten Beduerfnisse dort fuer sich rekrutierte. Ohauaha!!!
Nur mal dazu...Das Ansehen des Unterhaltspflichtigen ist gar nicht so schlecht...ausser ein einziger Vorgesetzter hatten alle anderen schon Erfahrungen auf dem Gebiet...
Al Bundy, immer ein froehlich Lied auf den Lippen...
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27-07-2011, 10:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-07-2011, 10:07 von Leutnant Dino.)
(27-07-2011, 09:42)Al Bundy schrieb: Das Ansehen des Unterhaltspflichtigen ist gar nicht so schlecht...
Auf dem Bau sind das immer lustige Geschichtchen. Viele sind Geschieden, leben in Trennung oder die Alte ist gerade abgehauen. Standard in dieser Branche. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in Banken und in anderen Schmierlappenkreisen, dies gerne gesehen wird.
Verständlicherweise gibt Al keine konkreten Tipps, denn eines habe ich auch gelernt: Was geht mich das Problem von anderen an! Es wird zwar nicht geschrieben, aber es ist eben zu spüren. Und gute Tipps versanden oder werden schlichtweg nicht geglaubt. Ein Problem von Halbwissenden. Ich gebe auch nur noch begrenzte Informationen. Und ein bissel Labern ist auch nicht schlecht.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-07-2011, 00:04 von Ausgeblutet.)
(27-07-2011, 09:37)Exilierter schrieb: Die Post musst Du abholen, denn wenn es ein Strafbefehl sein sollte, würdest Du Dir die Möglichkeit eines Widerspruches nehmen.
Das kann m. E. noch keinen Strafbefehl sein. Zuerst muss ihm (Messifressi) bzw. seinem Anwalt doch die Anklageschrift zugestellt werden. Erst danach (aber ich glaube dazwischen sollte auch noch was kommen, bin mir aber nicht sicher) kann man vom Strafbefehl reden.
Das geht nicht alles so schnell, es sei denn das ist eine kleine Stadt in BY, wo die Gerichte tatsächlich schnell sind... Aber Ballungsräume kann das noch Monate dauern...
Aber wie Exilierter meinte, würde ich den Brief auch holen, du hast ja nichts zu verbergen (wenn ich deine Situation richtig verstanden habe). Vielleicht ist dies nur der Einstellungsbescheid.
Viel Glück!
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(30-07-2011, 23:48)Ausgeblutet schrieb: Aber wie Exilierter würde ich den Brief auch holen, du hast ja nicht viel zu verlieren (wenn ich deine Situation richtig verstanden habe). Vielleicht ist dies nur der Einstellungsbescheid.
Nichts geht über eine intensive Kommunikation mit den deutschen Behörden. Jahrelanger Briefwechsel und dann doch auf der Stelle getreten.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-08-2011, 01:29 von Ausgeblutet.)
Hast du den Brief abgeholt oder nicht?
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(11-08-2011, 16:18)Ausgeblutet schrieb: Hast du den Brief abgeholt oder nicht?
Viel Wind um nichts und dann hört man nichts mehr. So sind 95% der Fälle.
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ein Ermittlungsverfahren von der StA wg Verletzung der Unterhaltsflicht wurde eingeleitet.
ich koennte mich dazu aeussern...
zwischenzeitlich habe ich auch vom jugendamt eine aufforderung bekommen zahlungen aufzunehmen. die eingrupierung ist ganz anders, die haben das kindergeld nicht angesetzt und einfach ignoriert, dass ich wieder verheiratet bin und ein weiteres Kind habe, m.E. ein Grund zur Abstufung.
ich verstehe nicht warum das JA keinen Titel aufsetzen will sondern einfach nur verlangt zu zahlen.
(14-08-2011, 18:26)Exilierter schrieb: (11-08-2011, 16:18)Ausgeblutet schrieb: Hast du den Brief abgeholt oder nicht?
Viel Wind um nichts und dann hört man nichts mehr. So sind 95% der Fälle.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-08-2011, 21:43 von Leutnant Dino.)
(30-08-2011, 20:56)messifressi schrieb: ein Ermittlungsverfahren von der StA wg Verletzung der Unterhaltsflicht wurde eingeleitet.
ich koennte mich dazu aeussern...
Natürlich erstmal nicht schriftlich äussern. Bei Abwesenheit im Ausland ruht dieses Verfahren in den meisten Fällen. Über einen Onlineanwalt erstmal Akteneinsicht beantragen und dann weiter sehen.
Man könnte unter Umständen auch die Rechtsabteilung der Deutschen Botschaft nutzen. Dies sollte jedoch gut überlegt sein und man sollte auch in einem gewissen Umfang Rechtserfahrung besitzen und den Umgang mit Gaunern gewöhnt sein. Sonst kann dieser Kontakt auch mal nach hinten los gehen.
Den Staatsanwalt kann man natürlich auch anrufen und die Lage besprechen. Dann erfährt man ja auch, wo der Hase hin laufen will und vielleicht lässt er oder sie mit sich dealen. Eines muss Dir klar sein: Wenn Du ein ordentlichen Einkommen hast und zahlst keinen Unterhalt, dann wird der Staatsanwalt Dich ganz locker nach dem §170 Stgb. abledern.
(Ich vergass noch den wichtigen Zusatz: Du bist verantwortungslos, da Du keinen bzw. kaum Kindesunterhalt bezahlst. Ich natürlich auch.)
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(30-08-2011, 21:30)Exilierter schrieb: ... Wenn Du ein ordentlichen Einkommen hast und zahlst keinen Unterhalt, dann wird der Staatsanwalt Dich ganz locker nach dem §170 Stgb. abledern.
...
Stimmt.
Da kommt dann ein Strafbefehl mit x Monaten Freiheitsstrafe auf y Monate auf Bewaehrung unter der Auflage fuer eine bestimmte Zeit einen bestimmten Unterhalt fuer das Kind zu zahlen.
Meine Erfahrung dabei: Der Betrag bei mir war sehr niedrig angesetzt und es war fuer mich machbar...
Die deutsche Firma fuer die ich in Lilliput arbeitete, hatte dem StA die Informationen gegeben...
Wenn ich nicht gezahlt haette, dann waren die Folgen fuer mich nicht mehr kontrollierbar: Die haetten den Geldhahn in Deutschland abgedreht, ungeachtet der Tatsache, dass ich mein Geld ueber einen Subunternehmer in Lilliput bekam. Das Ding war eigentlich wasserdicht.
StA hat der Firma in D die Hoelle heiss gemacht und die Rechtsabteilung hatte geraten, die Informationen preiszugeben.
Gelernt habe ich daraus eine ganze Menge. Unter anderem, nicht mehr fuer eine deutsche Firma zu arbeiten. Dann lieber Leergut sammeln.
Al Bundy aus Lilliput
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