07-10-2011, 14:42
sorglos schrieb:Da hast du mich wohl mißverstanden, so wars nicht gemeint. Ich sage nur: direkte VB statt BGH ist besser.
... und was ist mit Ausschöpfung des Rechtsweges?
Wenn ein Revisionsgrund vorliegt, dann MUSS ich vorher den BGH anrufen, bevor ich Vb einreiche.
Notfalls muss ich vor dem BGH die Nichtzulassung der Revision rügen.
Vermutlich aber werde ich den Vorgang auf sich beruhen lassen und die legislative Neuregelung abwarten.
Ich habe z.zt. weder Muße noch Zeit, mich mit einer vvh wackeligen Vb zu beschäftigen.
(im Weiteren gelöscht)